Wildfell Hall
- Authors
- Brontë, Anne
- Publisher
- Red Ediciones
- Tags
- roman
- ISBN
- 9788490076965
- Date
- 2015-02-05T00:00:00+00:00
- Size
- 0.57 MB
- Lang
- de
In einem Gespräch mit ihrer Tante gesteht die achtzehnjährige Helen, dass sie zwar häufig ans Heiraten denkt, an ihren zukünftigen Gatten aber hohe moralische Ansprüche stellt, da sie keinen Mann heiraten könne, den sie nicht achtet. Als jedoch der attraktive, sympathische, wenn auch leichtlebige Arthur Huntingdon in ihr Leben tritt, schlägt Helen alle Warnungen ihrer Tante in den Wind, denn sie ist überzeugt: selbst wenn alle Gerüchte über Ausschweifungen und Laster, die über ihren Angebeteten in Umlauf sind, wahr sein sollten, besitzt sie doch genügend Tugend, um die Charakterschwächen ihres Mannes nicht nur aufzuwiegen, sondern ihn durch ihre liebevolle Hingabe und aufopferungsvolle Beharrlichkeit gar zu einem besseren Menschen zu machen. Doch die junge Frau unterliegt einem folgenschweren Irrtum – zwar gelingt es ihr zunächst, sich mit den Schwächen ihres Mannes zu arrangieren und gegen seine Trunksucht und Lasterhaftigkeit anzukämpfen, doch als sie einem Sohn das Leben schenkt und der Vater diesen in den Sumpf aus Ausschweifungen und Sündhaftigkeit zu ziehen droht, erkennt Helen, dass es so nicht weitergehen kann.
In ihrem zweiten Roman schildert Anne Brontë auf für damalige Verhältnisse schockierende Art die gesellschaftliche Position der Frau im puritanisch geprägten viktorianischen England. Die erste Auflage des 1848 erschienenen Buchs war rasend schnell ausverkauft, die Geschichte einer jungen Frau, die nicht nur ihr Leben in die eigenen Hände nimmt und damit alle gesellschaftlichen Konventionen und darüber hinaus auch geltende Gesetze bricht, wurde zum überragenden Erfolg.
Heute gilt „The Tenant of Wildfell Hall“ als einer der ersten nachhaltig feministischen Romane, ein Umstand, der umso verständlicher wird, wenn man berücksichtigt, daß es bis zur Verabschiedung des „Married Women’s Property Act“ im Jahre 1870 verheirateten Frauen gesetzlich verboten war, Eigentum zu besitzen, die Scheidung einzureichen oder das Sorgerecht für ihre Kinder zu erhalten. Bis zu dieser Gesetzesänderung machte sich eine Frau, die ihr Kind dem Vater entzog, der Entführung schuldig; verdiente sie selbst ihren Lebensunterhalt, galt dies als Diebstahl, da ihr Verdienst von Rechts wegen dem Gatten gehörte.
Überarbeitete Fassung auf Basis der Übersetzung von Wilhelm Eduard Drugulin mit zusätzlichen Anmerkungen.