[Ullstein Krimi 01] • Die einäugige Zeugin
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- Authors
- Gardner, Earl Stanley
- Tags
- roman-krimi
- Date
- 2014-02-12T23:00:00+00:00
- Size
- 0.28 MB
- Lang
- de
Erle Stanley Gardner ist einer der meistgelesenen Kriminalschriftsteller der Vereinigten Staaten von Nordamerika, und von Jahr zu Jahr erobert er sich mehr und mehr außeramerikanische Länder. Die Gesamtauflage seiner Romane liegt bei vierzig Millionen Exemplaren.
Seine Romane erwecken vielfach den Eindruck von Tatsachenberichten, und ihre große Stärke nehmen sie aus der Berufserfahrung Gardners, der als Strafverteidiger und geschulter Kriminalist die Wirklichkeit nachgestaltet.
Seine Hauptgestalt ist der Rechtsanwalt Perry Mason. Mit ihm schuf Gardner einen Strafverteidiger, für den der Zweck alle Mittel heiligt. Allerdings ist sein Ziel immer und ausnahmslos das Finden der Wahrheit und der Kampf gegen den blinden Paragraphengeist der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Doch sosehr man menschlich die robuste Entschlossenheit dieses Strafverteidigers als zielbedingt berechtigt anerkennen, ja bewundern mag, so sehr muß man andererseits feststellen, daß er in seinem Bestreben, unschuldigen Menschen zu helfen, die Grenzen des unseres Erachtens Zulässigen überschreitet. Es ist auch unzweifelhaft, daß selbst in den härtesten Gerichtsszenen der USA rur sehr selten Methoden angewandt werden, wie sie Perry Mason nicht scheut. Mit dieser einschränkenden Klarstellung muß aber die Erscheinung eines für seine Schutzbefohlenen bis zum Äußersten und sogar darüber hinaus kämpfenden Rechtsfanatikers anerkannt werden.
Daß im amerikanischen Recht vieles sowohl strafprozessual wie auch in der Vorbereitung durch die Anklagebehörde verschieden vom europäischen und besonders deutschen Recht ist, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Besonders scharf tritt dieser Gegensatz durch das Kreuzverhör hervor, wobei überdies die Zeugen als »anklagefreundlich« oder »verteidigungsfreundlich« eingestuft werden, je nachdem, ob sie der Staatsanwalt oder der Verteidiger geladen hat. Das Kreuzverhör selbst ist immer jenes, das »die andere Seite« vornimmt, also die Befragung eines Zeugen der Staatsanwaltschaft durch den Verteidiger und jene eines Zeugen der Verteidigung durch den Staatsanwalt.