Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe

Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
Authors
Müller, C.F.
Publisher
C.F. Müller
Tags
sachbuch
ISBN
9783811440142
Date
2016-01-26T00:00:00+00:00
Size
2.71 MB
Lang
de
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Zur aktuellen Auflage: Die Neuauflage arbeitet die sehr dynamische Rechtsanwendung und -entwicklung in allen drei Bereichen auf, vor allem die seit Inkrafttreten der Gebührenreform zum 1.1.2014 ergangenen Entscheidungen. Die zahlreichen Anlagen sind auf aktuellem Stand, z.B. die neue VKH-Richtlinie.

Die Konzeption: Die Bereiche Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe sind in einem Werk erläutert, weil die Materien durch gesetzestechnische Verweisungen und das rechtspolitische Anliegen miteinander verbunden sind. Ausgangspunkt ist hierbei, dass die Bereitstellung effektiver Prozesskostenhilfe eine Pflichtaufgabe des Staates ist. Auf alle wichtigen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können, gibt dieser Praktikerkommentar erschöpfend Auskunft und gewährt einen schnellen und zuverlässigen Zugriff auf das jeweilige Themengebiet.

Aus dem Inhalt: - Beratungshilfegesetz: Grundlegende Definitionen und Voraussetzungen; Schwerpunkt: Neuregelung mit Ausweitung auf alle Rechtsgebiete mit den einschlägigen Regelungen aus BRAO/BORA/StBerG/WiPrO - §§ 20, 24a RPflG * §§ 114 ff. und §§ 1076 ff. ZPO.Schwerpunkte: Definition der Mutwilligkeit als Versagungsgrund und der Ermittlung des anrechenbaren Vermögen sowie Aufhebung der Bewilligung von PKH - §§ 76 ff. FamFG: Regelungssystematik und Abgrenzung PKH/VKH - §§ 44-59 RVG

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### Pressestimmen

Der Kommentar gibt auf alle wichtigen Fragen, die auf dem Gebiet des Kostenhilferechts in der Praxis aufkommen können, fundierte Antworten. Der Kommentar ist für Richter, Rechtspfleger und Rechtsanwälte gleichermaßen ein nützliches und unbedingt zu empfehlendes Arbeitsmittel. *Rechtsanwältin Marion Andrae auf: http://dierezensenten.blogspot.de 12.7.2016*

Dem nach den Themen Beratungshilfe und Prozess-/Verfahrenskostenhilfe suchenden Leser ist der vorliegende Kommentar als hervorragendes und unverzichtbares Werk zu empfehlen.

Dipl.-Rechtspfleger (FH) Marco Stoll, Justizamtsrat, Bezirksrevisor am Landgericht Saarbrücken

Die Anschaffung des handlichen Kommentars ist jedem zu empfehlen, der auf diesem Gebiet tätig ist. Die Verbindung der drei Rechtsgebiete in einem Kommentar erweist sich als sinnvoll, da diese durch Gesetzesverweisungen eng miteinander verknüpft sind. Der Leser erhält in nur einem Werk die für die Praxis benötigten, wesentlichen Informationen - und das zu einem äußerst moderaten Preis. *RAin Dr. Carmen Silvia Hergenröder in: fachbuchjournal 1/2014*

Dieser brandaktuelle Kommentar mit gelungener Gewichtung und teils kritischer Würdigung der Neuerungen gibt praktische Antworten und vereinfacht die Bearbeitung kostenhilferechtlicher Sachverhalte. *RA Jens Jenau, Schloß Holte-Stukenbrock, in: AdVoice 1/2014*

Der Kommentar werndet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger und Rechtsbeistände und kann allen empfohlen werden, da er eine gute Gesamtdarstellung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften vereinigt. *Diplom-Rechtspflegerin (FH) Renate Baronin von König, Berlin, in: Rechtspfleger Studienhefte 3/2014*

Neben den ausführlichen Kommentierungen überzeugen mich vor allem die immer wieder eingeschobenen Bewertungen der Gesetzeslage. ... ist das Werk damit ein zuverlässiger Begleiter im Rechtsalltag und weiterhin mit Nachdruck zu empfehlen. *RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl, auf: http://dierezensenten.blogspot.de 28.01.2014*

Für Richter und Rechtspfleger, die tagtäglich über PKH/VKH/Beratungshilfe entscheiden müssen ist das Buch damit ein weit besserer weil ausführlicherer und praxisnäherer Kommentar als die normalen ZPO- oder FamFG-Kommentare. Entsprechendes gilt für die Anwaltschaft. Auch Berufsanfänger in der Anwaltschaft sollten nicht die Kosten für die Anschaffung des Buches scheuen - wer bei derart grundlegender Literatur spart, spart ganz klar an der falschen Stelle. Also: Unbedingte Kaufempfehlung. *RiAG Carsten Krumm auf: http://dierezensenten.blogspot.de 27.08.2012*

Nicht zu Unrecht ist das Buch ein Standardwerk der angesprochenen Rechtsfragen. Für die Gerichte, die Rechtspfleger und die Rechtsanwälte ist das Werk unverzichtbar. *RA und FA für Familienrecht Dr. Lothar Müller in: FamRZ 14/2011*

Es ist geglückt! Auf sagenhaft kompakten 500 Seiten wird der Leser in die Grundlagen der für viele Mandanten essentiellen staatlichen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung eingewiesen. ...Ein Glanzstück des Kommentars, gerade für Berufseinsteiger, ist aber die bereits erwähnte Kommentierung des RVG. Hier werden Inhalt und Umfang des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwaltes nicht nur differenziert, sondern auch gut nachvollziehbar erarbeitet, sodass man für die Auseinandersetzung mit dem Rechtspfleger gut gerüstet ist. Lesenswert ist auch hier die Ausarbeitung umstrittener Rechtsfragen, etwa der Anspruch des beigeordneten Anwalts auf eine Vergleichsgebühr bei Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich. *RAG Dr. Benjamin Krenberger auf: www.studjur-online.de 01.02.2011*

Das vorliegende Werk ist der umfassendste Kommentar für alle im Zusammenhang mit PKH, VKH und BH auftretenden Fragen. ...Es liegt eine echte Überarbeitung, Straffung und Aktualisierung des Werkes vor, das wenn nicht auf den Tisch, so doch in Griffnähe eines jeden Anwalts und Richters gehört....Der Kommentar ist ein zuverlässiger Wegweiser durch die schwierigen Fragen der PKH und angrenzender Gebiete, er zeigt Fehlerquellen auf und zeichnet die Rechtssprechung ausführlich nach. Schon deshalb wird er sich in Kürze amortisieren. * RA Dr. Jürgen Niebling in: Verbraucher und Recht (VuR) 2/2011*

Für alle, die mit dem Bereich der PKH konfrontiert sind, ist die Anschaffung dieses paktischen und handlichen Kommentars nur bestens zu empfehlen. *RA/FA für Familien- und Erbrecht Prof.Dr. Wolfgang Burandt in: ZFE - Zeitschrift für Familien- und Erbrecht 6/2008*

Der handliche Kommentar ist uneingeschränkt empfehlenswert *Prof. Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen in: Der Deutsche Rechtspfleger*

Dieser "Praktikerkommentar" ... bietet durch seine einzigartige Zusammenstellung aller einschlägigen Normen (BerHG, ZPO. RVG, BRAO, RPflG) eine hervorragende Grundlage für eine fachkundige und umfassende Beratung. *Dr. Alexander Schwonberg in: Zeitschrift für das Fürsorgewesen 3/2005*

Eine aktuelle und übersichtliche Gesamtdarstellung der mit der Beratungshilfe, PKH und Verfahrenskostenhilfe zusammenhängenden Rechtsvorschriften mit hohem Praxisbezug. *RVGreport 1/2011*

Auf die wichtigen Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können, gibt der Kommentar erschöpfend Auskunft und gewährt einen schnellen und zuverlässigen Zugriff auf das jeweilige Themengebiet. Der Praxisbezug wird durch 12 Anhänge mit Formularen, Verordnungs- und Richtlinientexten betont. *Dr. Stefan Schifferdecker in: Votum 3/2012 Deutscher Richterbund, Landesverband Berlin*

Der Kommentar wendet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger und Rechtsbeistände, denen er eine übersichtliche und aktuelle Gesamtdarstellung der Prozesskosten-, Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe nebst RVG und BRAO in einem Band bietet. *In: HAV-Info 12/2012*

Fazit: Das Konzept, BerH, PKH und VKH zusammen mit den jeweiligen RVG-Vorschriften in einem Band zu erläutern, überzeugt die Leserschaft aufs Neue. Die klug gesetzten Schwerpunkte und die zum Teil kritische Bearbeitung der Materie untermauern die Klasse des Schoreit/Groß. Empfehlenswert - besonders für den Berufseinsteiger. *RA Jens Jenau in: AdVoice 04/2012*

Alles in allem erhält der Praktiker mit dem Werk von Groß eine gelungene, aktuelle Gesamtdarstellung des Prozess-/Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts an die Hand, die sich in der täglichen Arbeit gut bewährt. *Richter am Kammergericht Dr. Martin Menne in: RpflStud 1/2013*

Der Kommentar wendet sich insbesondere an Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger und Rechtsbeistände und kann allen empfohlen werden, da er eine gute Gesamtdarstellung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften vereinigt. *Diplom-Rechtspflegerin Renate Baronin von König in: RpflStud 2/2013*