Im Allgemeinen ist die Komplikationsrate nach dem Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks heute gering, da sowohl der Verfahrensablauf als auch die Routine der Operateure ein hohes Niveau erreicht haben. Dennoch kann der Eingriff nicht als »Kleinigkeit« abgetan werden. Eine niedrige Komplikationsrate darf außerdem nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Komplikation für das Schicksal des Einzelnen ganz erhebliche Konsequenzen hat: Wer von einer noch so seltenen Komplikation betroffen ist, den trifft es immer zu 100 Prozent! Als Patient muss man sich daher im vollen Umfange darüber im Klaren sein, dass durch die Operation im ungünstigen Falle Folgen entstehen können, die die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
MERKE
Risiken nicht unterschätzen
Die Beschwerden und Einschränkungen der Lebensqualität, die für den Entschluss zur Operation ausschlaggebend sind, müssen in jedem Fall so erheblich sein, dass sie für den Einzelnen die Inkaufnahme eines Komplikationsrisikos rechtfertigen.
Die Protheseninfektion stellt eine der gefährlichsten Komplikationen dar: Wenn es Keimen gelingt, bis zur Oberfläche der Prothese vorzudringen, können sie sich dort insbesondere am Metall »einnisten«. Die Prothese wirkt wie ein riesiger Fremdkörper, der die Vermehrung der Bakterien und damit die Infektion selbst unterhält. Der Prozess wird nicht zum Stillstand kommen, ehe der Fremdkörper, also alle Prothesenteile, entfernt worden ist. Ist eine Infektion erst einmal bis zur Prothese vorgedrungen, muss diese in der Regel komplett ausgebaut werden. Erst dann kann mithilfe von Antibiotika versucht werden, die Infektion im noch vorhandenen lebenden Gewebe (Knochen, Weichteile) zu beherrschen. Ist dies sicher gelungen (oft nach mehreren Monaten Behandlung), kann der Versuch einer erneuten Prothesenimplantation unternommen werden. Häufig wird als Zwischenlösung ein Platzhalter (»Spacer«) anstelle der infizierten Prothese eingesetzt, der meist aus Knochenzement besteht und mit zusätzlichem Antibiotikum versetzt ist. Das Wiedereinsetzen einer Prothese nach einem Infekt ist mit einer Wechseloperation zu vergleichen, wobei zusätzlich immer die Gefahr eines Wiederaufflackerns des Infektes besteht.
Wenn wenige Tage nach der Prothesenimplantation Zeichen einer Infektion auftreten, muss rasch und entschlossen gehandelt werden: In diesen Fällen kann häufig durch eine sofortige Nachoperation mit gründlicher Säuberung des gesamten Operationsgebietes und durch Austausch besonders infektanfälliger Prothesenteile der Prozess noch gestoppt werden. Hat die Infektion sich erst einmal ausgebreitet, hilft in aller Regel nur noch die Entfernung der Prothese.
TIPP
Beim Arzt auf die Prothese hinweisen
Es ist wichtig, dass Sie im Falle eines eitrigen Infektes (Bronchitis, Nasennebenhöhlenentzündung, Zahnabszess) Ihren Arzt darauf hinweisen, dass Sie Prothesenträger sind. In solchen Fällen wird man wesentlich früher oder sogar vorbeugend Antibiotikum einsetzen.
Die Thrombose ist ein Blutgerinnsel, das sich in den tiefen Venen durch eine Verlangsamung des Blutstromes bildet. Neben den akuten Problemen wie Schmerzen, Schwellung des Beins und Zerstörung des Venenklappensystems liegt die Gefahr in dem Abreißen von Blutgerinnseln und deren Verschleppung in die Lunge. Dies kann eine Lungenembolie auslösen, einen lebensbedrohlichen Schockzustand. Da die Thrombose eine typische Komplikation (nicht nur) nach Einsatz eines künstlichen Hüftgelenks ist, wird ihrer Vermeidung besondere Beachtung geschenkt.
In der Regel werden nach dem Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks mehrere Maßnahmen routinemäßig zur Vermeidung von Thrombosen ergriffen:
Thrombosestrümpfe dürfen keine Einschnürungen verursachen.
Sobald Sie selbst Zeichen einer Thrombose bemerken (Verhärtung der Wadenmuskulatur, ungewöhnliches Anschwellen eines Beins, Schmerzen im Verlauf der Venen, also an der Hinter- oder Innenseite des Beins) melden Sie dies unverzüglich dem Pflege- oder Ärzteteam. Eine Thrombose wird durch Kompression und eine erhöhte Gabe von blutverdünnenden Medikamenten behandelt. Eine Bettruhe ist nur in schweren Fällen erforderlich.
Das Herausspringen einer Prothese ist vor allem in den ersten sechs Wochen eine verhältnismäßig häufige Komplikation. Sie wird begünstigt durch das vollständige oder teilweise Entfernen der Hüftgelenkkapsel sowie durch den verhältnismäßig kleinen Prothesenkopf. Hinzu kommen oft weitere Faktoren wie
Beachten Sie zur Vermeidung von Luxationen des künstlichen Gelenks unbedingt die Anweisungen Ihres Arztes und Ihres Physiotherapeuten!
Eine Luxation muss wieder eingerenkt werden – oft in Narkose. Es ist sinnvoll, nach der Luxation für zwei bis drei Monate eine Antiluxationsbandage (s. → S. 63) zu tragen, die gefährliche Bewegungen verhindert. Durch eine Neubildung von Kapsel und Narbengewebe kann eine weitere Stabilisierung während der nächsten zwei bis drei Monate erwartet werden. Treten Luxationen erstmalig nach Jahren oder mehr als dreimal in der postoperativen Phase auf, muss in der Regel eine Nachoperation erfolgen.
Relativ häufig kommt es während des Einsetzens der Prothese zu Knochenrissen (»Fissuren«), insbesondere bei zementfreien Prothesen. Hier müssen häufig keine zusätzlichen Maßnahmen erfolgen. Der Patient darf aber bis zur Ausheilung des Risses (in der Regel sechs Wochen) das Bein nicht belasten. Gleiches gilt für einen Bruch des großen Rollhügels im Rahmen des operativen Eingriffs.
Eine andere Situation ist der durch Unfall oder Sturz entstandene Knochenbruch im Bereich der Prothese oder am Prothesenende. Dies sind schwere Verletzungen, die in der Regel immer einer Operation bedürfen. Fast immer sind längere Entlastungszeiten (sechs Wochen bis drei Monate) erforderlich.
Eine besondere Komplikation stellt der Oberschenkelhalsbruch nach Oberflächenersatz dar: Er tritt in der Regel innerhalb der ersten drei Monate auf. Es muss dann ein normaler Prothesenstiel eingesetzt werden. In der Regel kann die Pfanne erhalten werden und mit einem großen Prothesenkopf an den Standardstiel angekoppelt werden.
Die Beschädigung von Nerven ist eine gelegentlich auftretende Komplikation. In der Regel werden die Nerven nicht durchtrennt, sondern beim Einsetzen von Haken oder Weghalten der Knochen gedehnt oder gequetscht. Es resultieren Lähmungen des Ischiasnervs (Ausfall der Fußhebung, Taubheit im Fußrücken- oder Fußsohlenbereich) oder des Femoralisnervs (Schwäche oder Ausfall der Kniestreckung). Besonders die Schwächung der Kniestreckung muss beachtet werden, da die Patienten sich bei gestrecktem Kniegelenk in Sicherheit wähnen, bei geringer Beugung aber durch Kraftverlust hinfallen. Hierdurch können schwerwiegende Verletzungen entstehen.
In den meisten Fällen sind die Nervenschäden nur von vorübergehender Dauer und die Funktion der gelähmten Muskulatur kehrt zurück. Eine regelmäßige neurologische Kontrolle ist erforderlich.
Unterschiedliche Beinlängen sind nach dem Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks häufig. Dabei ist zu beachten, dass oftmals bereits vor der Operation die Beine unterschiedlich lang gewesen sind. In der Regel werden heute Hüftprothesen mit Steckköpfen verwendet, sodass der Operateur die Beinlänge durch unterschiedlich lange Köpfe »einjustieren« kann. Dennoch treten häufig Differenzen auf.
Ursachen hierfür können sein:
An vielen Kliniken werden heute bereits Prothesen mit unterschiedlichen Schenkelhalswinkeln oder modularen Hälsen verwendet, die eine Erhöhung der Spannung ohne Verlängerung ermöglichen. In der Regel ist eine Beinverlängerung bis 2 cm aber unerheblich und kann durch eine Erhöhung der Schuhsohle auf den Gegenseite ausgeglichen werden. Eine Schuherhöhung empfiehlt sich, wenn der Unterschied mehr als 0,5 cm beträgt, weil man eine Mehrbelastung der künstlichen Hüfte und eine Schiefstellung der Wirbelsäule vermeiden möchte. Die Erhöhung tritt, wenn sie vom orthopädischen Schuhmacher in gleicher Farbe zwischen die Sohlen geklebt wurde, überhaupt nicht in Erscheinung. Es muss aber darauf geachtet werden, dass die Sohlenunterfläche nicht unterschiedlich ist – wegen der Rutschfestigkeit.