Der 1958 geborene Ernst von Freyberg, Abkömmling des schwäbischen Adelsgeschlechts Freyberg-Eisenberg, verheiratet mit Elisabeth Montagne, hatte nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München und Bonn zunächst in New York und in London als Analyst gearbeitet. 1991 gründete er die Finanzgesellschaft Close Brothers GmbH, in der er nach der Veräußerung an die japanische Bank Daiwa Corporate Advisory GmbH bis zum Dezember 2012 als Verwaltungsdirektor blieb. Im gleichen Jahr übernahm er den Aufsichtsratsvorsitz bei Blohm+Voss, der Werft für zivilen und militärischen Schiffsbau.
An der Besprechung nahm eine ansehnliche Gruppe italienischer Kardinäle teil, die Bertones Linie teilten: der Chef der Präfektur für die ökonomischen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls, Kardinal Giuseppe Versaldi; der Chef des Governatorats, Kardinal Giuseppe Bertello, sowie Kardinal Domenico Calcagno, Präsident der APSA, des Dikasteriums, das das Immobilienvermögen und die Investitionen des Heiligen Stuhls verwaltet.
»Wir sind keine Bank«: IOR-Präsident von Freyberg im Interview Bernd Hagenkords, das am 31. Mai 2013 von Radio Vatikan gesendet wurde, nachzulesen unter: http://www.vaticanhistory.de/wordpress/?p=7434 [Zugriff: 19.5.2018].
Erst dreißig Jahre später wurde die genaue Höhe dieser Entschädigungszahlung bekannt. Denn bis 2017 wurde stets ein Betrag von 242 Millionen Dollar genannt, während der australische Kardinal George Pell, den Papst Franziskus zum Präfekten des Sekretariats für Wirtschaft ernannt hatte, einen höheren Betrag angab. In einem Bericht aus dem Jahr 2015, der erst zwei Jahre später bekannt wurde, stellte Pell heraus: »Nach den Skandalen des Jahres 1982 in der Vatikanbank mit Erzbischof Marcinkus und den Laienbankiers Michele Sindona und Roberto Calvi, als der Vatikan gezwungen war, 406 Millionen US-Dollar an Entschädigungen zu zahlen, war eine relative Gelassenheit eingekehrt, bis im Vatikan die internationalen Gesetze gegen Geldwäsche angewandt wurden.« Wenn man die Kassenblätter des IOR untersucht, ergeben sich gewiss drei konsistente Überweisungen vom 5. Juli 1984 von Geldern, die von dem Eigenkonto des IOR Nr. 051 6 04423P mit der Bezeichnung »Provv. (Osci Val.)« abgezogen wurden, das wahrscheinlich die Kassa für Vorgänge zu den Währungsschwankungen bezeichnet. Zwei dieser Überweisungen gehen über das IOR-Konto Nr. 051 7 11900M der Mantrust Bank in New York an das Ambrosiano und werden am 28. Juni vorab über Telex angekündigt. Die erste beläuft sich auf 151,5 Millionen Dollar zugunsten der Banco Ambrosiano Holding und läuft über die Banque Generale du Luxembourg, die zweite über 41.608.444,46 Dollar zugunsten der Banco Ambrosiano SpA ist ebenfalls auf das Konto der Mantrust NY gutzuschreiben. Die letzte hingegen ist »zugunsten der Union de Banques Suisses Luxembourg city a/Cque 52010 att. Kobel« und beläuft sich auf weitere 47.713.777,77 Dollar.
Aus dem Kassenblatt Nr. 320232 »zur Gutschrift an RA Prof. Agostino Gambino auf K/ 001 8 90521 bei uns, siehe unser Schreiben vom 17. Juli 1984 Prot. 863688 Pos. 2028 und Quittung von Prof. Gambino vom 17. Juli 1984 Prot. 118672 Pos. 2028«.
Ermittlungsrichter Renato Bricchetti erließ am 20. Februar 1987 einen Haftbefehl gegen Marcinkus, Pellegrino de Strobel und Mennini wegen Beihilfe zum Bankrott der Banco Ambrosiano, aber das Kassationsgericht hob diesen auf, weil alle drei als Beschäftigte von Zentraleinrichtungen des Vatikans Immunität genossen und demnach laut Lateranverträgen in Italien nicht strafrechtlich verfolgt werden durften.
Bei seinem Rücktritt gab Marcinkus eine recht demütig klingende Erklärung ab: »Ich bin dem Heiligen Vater sehr dankbar, dass er meiner Bitte um Rückzug aus dem Dienst im Vatikan und Rückkehr in die Vereinigten Staaten stattgegeben hat. Die vierzig Jahre, die ich fern von meiner Diözese verbracht habe – im diplomatischen Dienst, bei der Vorbereitung und Durchführung der päpstlichen Reisen, im Dienste des Instituts für die religiösen Werke sowie des Governatorats – haben mich als Priester bereichert und mir eine präzisere und eingehendere Wahrnehmung von der Einheit und Universalität der Kirche geboten. Sie haben auch meine Überzeugung von der Notwendigkeit der seelsorgerischen Arbeit im Leben eines jeden Priesters bestätigt. Dem Pfarramt galt schon immer mein Streben, und Tag um Tag war ich bemüht, dieser Berufung treu zu bleiben, und habe versucht, jeden Aspekt meiner Arbeit in seelsorgerischem Geist zu bewältigen. Da ich nun von der Verantwortung einer Verwaltungsaufgabe frei bin und in die Vereinigten Staaten zurückkehre, werde ich mich in der seelsorgerischen Arbeit nützlich erweisen, die mir zugewiesen wird, so wie dies viele andere ältere Priester meiner Diözese tun« (Gerald Posner, God’s Bankers. A History of Money and Power at the Vatican, New York 2015).
Man unterscheidet damit zwei wesentliche Phasen des politischen Systems Italiens vor bzw. nach 1994, als es zu einem grundlegenden Wandel des Parteiensystems kam.
Für eine strafrechtlich relevante Verwicklung Caloias oder des neuen Generaldirektors Giovanni Bodio, der den zeitweilig in Ungnade gefallenen Mennini ersetzte, in die Operation »Maxitangente Enimont« gibt es keine Beweise. Es ist eher anzunehmen, dass die beiden nichts von der Tätigkeit De Bonis’ wussten, der als Letzter von der alten Garde übrig geblieben war.
Der 1929 geborene Prälat Recchia hatte das Seminario Maggiore in Rom besucht und wurde 1953 zum Priester geweiht. 2003 erhielt er den Ehrentitel eines Apostolischen Protonotars sopra numerum.