[1]
https://w2.vatican.va/content/francesco/de/cotidie/2017/documents/papa-francesco-cotidie_20170523_kirche-gehoert-nicht-lauen-christen.html [Zugriff: 29.5.2018].
[2]
https://w2.vatican.va/content/francesco/de/cotidie/2017/documents/papa-francesco-cotidie_20170523_kirche-gehoert-nicht-lauen-christen.html [Zugriff: 29.5.2018].
[3]
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[4]
Jarzembowski legte bei dem Rektor des römischen Seminars auch offiziell und schriftlich gegen die Zulassung von Antonio zur Priesterweihe Beschwerde ein, da er während seiner Zeit am Präseminar St. Pius X. habe beobachten können, dass dieser sich »in einer Weise verhielt, die nach dem Gesetz der Kirche eine Priesterweihe ausschließe«. In seinem Schreiben verwies Jarzembowski auf die Bestimmungen der »Kongregation für das katholische Bildungswesen hinsichtlich der Berufungsentscheidung bezüglich Personen mit homosexuellen Neigungen bei der Zulassung zum Seminar und zur Priesterweihe«, die am 4. November 2005 von Präfekt Kardinal Zenon Grocholewski unterzeichnet und bereits am 31. August 2005 von Benedikt XVI. genehmigt wurden.
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Obwohl Kamil den vollständigen Namen beider Geistlicher nennt, bleiben sie hier jedoch ungenannt, da sie Zeugen von strafrechtlich relevanten Handlungen sein könnten.