Neue alte Hauptstadt
Mit dem sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“, der am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet wurde, erlosch der Vier-Mächte-Status Berlins und wurde die Einheit Deutschlands völkerrechtlich geregelt. Die Wiedervereinigung erfolgte am 3. Oktober 1990, Berlin war fortan wieder die Hauptstadt Deutschlands. Im Juni 1991 beschloss der Deutsche Bundestag, Regierung und Parlament nach Berlin zu verlegen. Die Berlinprognosen jener Zeit waren rosig. Fachleute prophezeiten der Stadt eine rasante Entwicklung, eine Zukunft als dominierendes Kultur- und Wirtschaftszentrum mit sechs Millionen Einwohnern im Jahr 2010. Aber es kam anders. Kaum ein großes Unternehmen verlegte seinen Sitz zurück in die neue alte Hauptstadt. In der Industrie gingen seit der Wende rund 240.000 Arbeitsplätze verloren (erst jüngst hellten sich die Wirtschaftsprognosen für Berlin auf, → Wirtschaft, S. 104). In Sachen Kultur und Forschung aber startete Berlin durch.