Drogen
In Berlin gilt der Besitz von bis zu 15 g Cannabis als „Eigenbedarf“. Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz kann zwar eingeleitet werden, wird jedoch wegen Geringfügigkeit i. d. R. nicht zur Anklage gebracht. Drogenumschlagplätze sind u. a. Weinmeisterpark, Hasenheide und Kottbusser Tor.