5.3    Die Rechtslage in anderen Ländern

Die Rechtslage in Österreich und der Schweiz betrachte ich in Kapitel 9 ausführlicher. Wie ist es aber, wenn man sein Fluggerät mit in den Urlaub beispielsweise nach Frankreich oder Italien nehmen und aufsteigen lassen will? Auch dort muss man naturgemäß die dort geltenden Vorschriften und Gesetze beachten, die sich von Land zu Land teilweise deutlich unterscheiden. Aber auch etwaige Einfuhrbestimmungen müssen beachtet werden; die Einholung einer gegebenenfalls erforderlichen Einfuhrerlaubnis dauert oft lange und sollte rechtzeitig, am besten schon Monate vorher beantragt werden.

[ ! ]  Einfuhrbestimmungen beachten!

Möchte man seinen Multicopter im Urlaub ins Ausland mitnehmen, empfiehlt es sich dringend, bei den Vertretungen der jeweiligen Länder in der Bundesrepublik rechtzeitig Erkundigungen einzuholen, ob und gegebenenfalls welche Einfuhrbestimmungen für solche Fluggeräte bestehen, und etwaige Einfuhrgenehmigungen frühzeitig zu beantragen.

Es ist natürlich nicht möglich, im Rahmen dieses Buches die Rechtslage in allen anderen europäischen Ländern oder sogar noch darüber hinaus darzustellen. Ich darf an dieser Stelle jedoch auf eine höchst informative Website verweisen, und zwar die Seite https://my-road.de. Die Betreiber dieser Website haben sich die Mühe gemacht, die Bestimmungen für Multicopterflüge in insgesamt 115 Ländern (Stand Mai 2017) darzustellen, darunter fast alle europäischen Länder. Hier dürfte jeder Interessierte ausreichende Erstinformationen darüber finden, was in den jeweiligen Zielländern erlaubt ist und was nicht, wobei ich natürlich weder eine Gewähr übernehmen, noch beurteilen kann, ob die Bestimmungen, die auf dieser Website wiedergegeben werden und die sich natürlich auch ändern können, tatsächlich immer auf dem neuesten Stand sind. Hier sollte der Leser im Bedarfsfall, zum Beispiel über die Botschaften, Konsulate oder Fremdenverkehrsverbände etc. der jeweiligen Länder, Erkundigungen einholen und den aktuellen Stand erfragen. Ergänzend sind natürlich vor Ort dann auch noch lokale Besonderheiten zu berücksichtigen, bezüglich derer man sich spätestens nach der Ankunft informieren muss.

Multicopter eröffnen dem Fotografen und Filmer nicht nur ganz neue Perspektiven, sie öffnen auch ein ganz neues Fass rechtlicher Anforderungen und Einschränkungen. Lassen Sie sich dadurch jedoch das Multicopter-Fliegen nicht verleiden, denn es bleibt genügend Spielraum zum Betreiben von Multicoptern in Deutschland.