Dieses Foto ist nach bisheriger Rechtslage in Österreich ohne Weiteres auch ohne Einwilligung zulässig, da berechtigte Interessen der abgebildeten Person offensichtlich nicht verletzt werden.

Abbildung 9.3     Dieses Foto ist nach bisheriger Rechtslage in Österreich ohne Weiteres auch ohne Einwilligung zulässig, da berechtigte Interessen der abgebildeten Person offensichtlich nicht verletzt werden.