Auszüge aus Rosenbergs »Vermerk über eine Unterredung mit dem Reichsführer SS am 15.11.1941«, 19.11.1941 (5 S., masch. Durchschlag, ohne Unterschrift); USHMMA RG-14.017M (BAB R 6/9, Bl. 31–35).
»Die Unterredung fand statt zwischen ½ 3–7 Uhr am 15.11.1941 im Quartier des Reichsführers SS.[986] Gegenstand war das allgemeine Verhältnis zwischen Polizei und Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums einerseits und dem Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete bzw. den Reichskommissariaten andererseits. […] Eine weitere Frage betraf die Behandlung des Judenproblems. Hier betonte Himmler, die Judenfrage sei im Osten im wesentlichen eine polizeiliche Angelegenheit und müsse daher von der Polizei bearbeitet werden. Ich erwiderte darauf, daß das nicht ganz stimme, denn auch die Judenpolitik müsse im Rahmen der Gesamtpolitik behandelt werden, aber ich sei einverstanden, daß die Bearbeiter der Judenfrage bei der Polizei und in der Hauptabteilung Politik in Personalunion ständen. Ich fügte hinzu, daß es sich im Osten um eine allgemeine Völkerführung handele, und daß hier irgendwelche Sonderfragen nicht außerhalb der Verwaltung gestellt würden. Himmler wies darauf hin, daß ja auch der Höhere SS- und Polizeiführer bzw. die anderen SS-Führer Instrumente des Reichskommissars seien, und ich doch die Fragen auch von diesem Gesichtspunkt betrachten solle. Ich sagte ihm, daß das zwar die Person des Höhere SS- und Polizeiführer [sic] beträfe, daß aber, wenn eine
Gleichartigkeit behauptet würde, auch der Höhere SS- und Polizeiführer Leiter einer Hauptabteilung im Reichskommissariat sein müsse. (Dies würde allerdings auch eine Ernennung durch den Reichsminister Ost bedingen).
Schließlich wurde der Entwurf über eine gemeinsam zu zeichnende Anordnung besprochen, die das Verhältnis zwischen Verwaltung und Polizei regelt. Himmler war im Prinzip durchaus einverstanden, hatte jedoch noch einige Einwendungen, die später von unseren Sachbearbeitern besprochen werden sollten.
Berlin, den 19.11.1941
R/H«