12.4    Das Personenprofil

Bei den Personenprofilen auf XING und LinkedIn gibt es, wie bereits erwähnt, eine kostenlose und eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. In beiden Varianten ist Ihr eigenes Profil Ihr zentrales Element auf der jeweiligen Plattform.

Jeder User registriert sich zunächst mit seinem Namen, lädt ein aussagekräftiges Profilbild hoch und füllt alle Felder aus, die ihn, seine Ausbildung und seinen beruflichen Werdegang darstellen. Zusätzlich gibt er je nach Plattform Leistungen oder Kenntnisse an und kann zusätzlich entsprechende Fähigkeiten usw. anführen. Je besser die Felder ausgefüllt sind, desto leichter kann sich ein Außenstehender ein Bild von dem jeweiligen User machen.

Damit Ihr Profil ein gutes Ranking auf der jeweiligen Plattform und auf den gängigen Suchmaschinen erzielt und die wesentlichen Informationen enthält, die von Interessenten gesucht werden, sollten Sie alle relevanten Bereiche vollständig ausfüllen. Die Profilbereiche unterscheiden sich zwischen LinkedIn und XING in einigen Punkten, auf die wir in den Abschnitten über die jeweiligen Plattformen genauer eingehen.

Profil aktuell halten

Für einen professionellen und seriösen Auftritt ist es absolut notwendig, dass Sie Ihr Profil so vollständig und ausführlich wie möglich befüllt haben (natürlich nur wahrheitsgemäß und authentisch) und es immer aktuell halten. Das gilt vor allem für die Kernprofilbereiche wie Ausbildung, Arbeitgeber usw., aber im Grunde auch für Postings, die Sie veröffentlichen.

Nur dabei zu sein, reicht nicht aus

Wenn Sie Profile auf mehreren unterschiedlichen Plattformen führen, sollten Sie dafür sorgen, dass überall dieselben, vor allem aktuellen Informationen veröffentlicht werden. Widersprüchlichkeiten über Ihre Person können potenzielle Arbeitgeber, Geschäftspartner oder Kunden schnell abschrecken. Achten Sie auch auf Rechtschreibung und Grammatik: Nur weil das Internet zum Teil eine eigene Sprache entwickelt hat und im Vergleich zu anderen Medien als freizügigerer Raum wahrgenommen wird, heißt es nicht, dass Sie auf Form und Richtigkeit verzichten können. Das könnte Ihrem Image schaden und potenzielle Kontakte abschrecken.

Bestehende Kontakte pflegen

Über LinkedIn und XING können Sie sich mit Kollegen aus dem Unternehmen, aus der Branche, aus Zeiten früherer gemeinsamer Tätigkeiten und aus der Studienzeit vernetzen. Machen Sie sich die Mühe, und suchen Sie einmal auf der jeweiligen Plattform nach allen Bekannten, Geschäftspartnern und Personen, die Sie beruflich sowie privat vielleicht aus den Augen verloren haben. Gerade bei Letzteren werden Sie oft das eine oder andere Mal überrascht sein, welchen beruflichen Weg so manch einer eingeschlagen hat. Mitunter ist derjenige nun in einer für Sie interessanten Position. Vernetzen Sie sich mit all jenen, die Sie finden und wo Sie es als relevant und passend finden, indem Sie eine Kontaktanfrage senden. Aber stellen Sie sich im Zweifelsfall kurz vor, damit das Gegenüber auch die Chance hat, nachzuvollziehen, woher Sie sich kennen, für den Fall dass beispielsweise seit dem letzten Kontakt schon viel Zeit vergangen ist.

Viele Mitglieder nutzen XING und LinkedIn auch als Online-Adressbuch und versuchen deshalb, so viele Kontakte wie möglich dorthin zu vermitteln. Das hat folgenden großen Vorteil: Die Kontakte aktualisieren im Normalfall ihre Daten selbst; Sie sehen, wenn jemand den Arbeitgeber wechselt, neue Kenntnisse hinzufügt oder sich andere, für Sie möglicherweise relevante Daten ändern. Und Sie haben immer die aktuelle Telefonnummer oder E‐Mail-Adresse zur Hand. Das gilt umgekehrt natürlich auch: Wenn sich bei Ihnen etwas ändert, können Sie es im Profil aktualisieren, und alle Ihre Kontakte haben direkt Zugriff darauf (sofern Sie Ihr Profil dafür freigegeben haben). Die Business-Netzwerke helfen Ihnen also, eine große Anzahl an verstreuten Kontakten einfacher zu verwalten, was in der heutigen Zeit der Globalisierung sehr hilfreich sein kann.

Neue Kontakte knüpfen

Sie sollten in jedem Fall Ihr Profil auf der Website, in der E‐Mail-Signatur, auf der Visitenkarte und auch sonst überall dort bekannt geben, wo potenzielle Interessenten darauf stoßen könnten.

Sehr nützlich und effizient ist es, wenn Sie sich von einem XING oder LinkedIn-User an dessen Kontakte weiterempfehlen lassen. Das passiert vor allem dann, wenn Ihr Kontakt Sie als besonders interessant oder hilfreich einschätzt oder es um ein konkretes Projekt geht, für das Sie bestimmte Kompetenzen liefern könnten.

Über die bestehenden Kontakte können Sie aber auch auf die Suche nach neuen Kontakten gehen, die für Sie interessant sein könnten. So finden Sie auf XING und LinkedIn mögliche neue Geschäftspartner, Lieferanten oder Kunden, je nachdem, ob die potenziell neuen Kontakte in den entsprechenden Profilbereichen das von Ihnen eingegebene Suchwort eingetragen haben. Alternativ suchen Sie in Gruppen zu relevanten Themen nach Usern, die für Sie interessant sein könnten.

Wenn Sie eine Person zu Ihrem Kontaktnetzwerk hinzufügen wollen, müssen Sie zunächst eine Kontaktanfrage an diese Person senden. Diese muss der Anfrage zustimmen, bevor Sie deren vollständiges Profil sehen und mit ihr in richtigen Kontakt treten können. Das Gleiche gilt umgekehrt natürlich auch. Das soll vor Spammern und solchen Usern schützen, die nur auf plumpe Werbung und egozentrische Ich-Platzierung setzen. Wenn Sie mit einem neuen Business-User Kontakt aufnehmen möchten, stellen Sie sich in einem kurzen Text vor, der der Kontaktanfrage angehängt wird, und erläutern den Grund für Ihre Anfrage. XING und LinkedIn stellen Ihnen eine Liste potenziell interessanter Kontakte vor, die Sie kennen könnten. Diese Liste wird mit Kontakten angereichert, mit denen einer oder vor allem mehrere Ihrer bestehenden Business-Kontakte bereits verbunden sind.

Woher Sie jemanden kennen

Sie können zu jeder Person individuelle Tags (Schlagwörter) speichern. Beispielsweise können Sie in Stichwörtern beschreiben, woher Sie die Person kennen: »Paris, Ausstellung 2019«. Zusätzlich können Sie bei jedem XING-Kontakt einzeln definieren, welche Informationen Sie mit dieser Person teilen und welche nicht.

Beachten Sie aber, dass Sie bei der Kontaktaufnahme behutsam und selektiv vorgehen müssen. Viele User empfinden zu plumpe und unpassende Kontaktanfragen als Belästigung, und das ist nicht nur unangenehm, sondern könnte auch rechtliche Folgen haben.

Rechtstipp von Sven Hörnich – Spamming kann teuer werden

Die (deutsche) Gesetzgebung und Rechtsprechung sind im Hinblick auf das sogenannte Verbot unzumutbarer Belästigungen (auch »Spamming« genannt) recht streng. § 7 Abs. 2 Ziffer 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht hierzu u. a. für die Werbung mit elektronischer Post das Erfordernis der »ausdrücklichen« Einwilligung vor, vgl. § 7 Abs. 2 Ziffer 3 UWG.

»Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen […]
3. bei Werbung unter Verwendung […] elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt, […]«
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Eine sogenannte mutmaßliche Einwilligung so in etwa wie »Ich wollte dem Adressaten mit meinem Werbehinweis doch helfen…« braucht also nicht einmal andiskutiert zu werden. Das ergibt sich aus dem direkten Vergleich von vorstehender Ziffer 3 mit Ziffer 2 des gleichen Absatzes (§ 7 Abs. 2 Ziffer 2 UWG).

»Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen […]
2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung, […]«

Aus der in Ziffer 2 vom Gesetzgeber aufgenommenen klaren Unterscheidung von ausdrücklicher und mutmaßlicher Einwilligung (dort unterscheidend für Werbeanrufe gegenüber Privatpersonen oder gegebenenfalls Unternehmern) lässt sich ablesen, dass der Gesetzgeber bei elektronischer Post (z. B. E‐Mail) einen schärferen Maßstab anlegt als z. B. bei Anrufen. Hiervon sieht zwar § 7 Abs. 3 UWG unter den dort genannten (kumulativen, d. h. in der Summe insgesamt erforderlichen) Voraussetzungen eine Ausnahme vor, die aber in der Praxis eine geringe Rolle spielen dürfte, vgl. § 7 Abs. 3 UWG.

»(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn

1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,

2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,

3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und

4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.«

Das »und« zwischen Ziffern 3 und 4 des vorstehend zitierten Abs. 3 wird leider häufig übersehen, was eine erhebliche Fehlerquelle (und damit ein Abmahnrisiko) für Werbetreibende darstellt. Auch wird bei Erhebung der E‐Mail-Adresse in der Vergangenheit in wohl nur seltenen Fällen jede der Ziffern 1, 2, 3 und 4 beachtet worden sein.

Auf einem anderen Blatt steht dann die Frage, ob eine solche ausdrückliche Einwilligung eventuell über die Plattformbedingungen erteilt wurde (indem man sich dort anmeldete) und falls ja, ob diese in Form von AGB erteilte Einwilligung im Ergebnis wirksam wäre. Es dürfte bei den AGB jedoch an der »Ausdrücklichkeit« mangeln. In der Folge fanden wir auch keine versteckten Einwilligungen zugunsten der anderen Plattformnutzer in den gängigen Social Networks. Beispielsweise bei XING ist dies jedenfalls sogar ausdrücklich ohne ausdrückliche Einwilligung untersagt. Die dortigen AGB orientieren sich stark an der deutschen Gesetzeslage (vgl. dort A. Allgemeine Bedingungen für die Nutzung des Dienstes XING, Ziffer 4.1).

Etwas anderes wird gegebenenfalls gelten, wenn sich die ausdrückliche Einwilligung aus dem Plattformzweck oder dem Post des Adressaten selbst ergibt. Hierbei sollte man aber eine Einwilligung restriktiv auslegen und nicht mit seiner Nachricht über das Ziel hinausschießen. Ein Beispiel dazu: Man wird vermutlich vom Grundsatz her davon ausgehen müssen, dass jemand, der sich in einer Jobplattform anmeldet (je nach Position) Jobanfragen oder ‐angebote erhalten will, aber beispielsweise keine Angebote für Waren oder Dienstleistungen.

Anderen helfen und eigene Kompetenz zeigen

Obwohl es danach klingt, ist es keine hohle Phrase: In Social Media geht es um Geben und Nehmen, also um das Prinzip der Gegenseitigkeit. Seien Sie sozial, und helfen Sie anderen zuerst, bevor Sie Hilfe für sich selbst erwarten oder überhaupt gleich mit »spammiger Kaltakquise« die User massenweise verschrecken. Das gilt in Gruppen genauso wie im direkten Kontakt mit anderen B2B-Netzwerk-Usern. Stellen Sie hilfreiche Informationen aus der Branche zu relevanten Produkten, Studien oder Neuigkeiten vor. Das ist der einfachste und sicherste Weg, um eigene Kompetenz zu zeigen, und Sie können sich damit positiv bei Ihren Kontakten verankern. Die wissen dann nämlich bereits, an wen Sie sich im Bedarfsfall wenden müssen. Geduld ist auf alle Fälle gefragt: In den seltensten Fällen führt der Erstkontakt gleich zur Auftragserteilung, Sie bauen aber Schritt für Schritt eine Beziehung mit den Usern auf. Oftmals sind es die Kontakte von Kontakten, die die ersten Umsätze bringen.

Virtuelle Visitenkarte und digitaler Lebenslauf

Für Nicht-Mitglieder ist Ihr XING- oder LinkedIn-Profil, je nach Privatsphären-Einstellungen, ebenfalls sichtbar, so auch für Google und andere (Personen‐)Suchmaschinen. XING und LinkedIn haben auf den gängigen Suchmaschinen meist ein gutes Ranking, und Ihr Profil wird deshalb im Suchergebnis hochgereiht und gefunden. Sie können also diese B2B-Netzwerke als virtuelle Visitenkarte nutzen. Sie erreichen damit aber auch Internetnutzer, die selbst gar nicht auf LinkedIn oder XING sind und sich im Internet über Sie informieren möchten. Mit einem topaktuellen Lebenslauf können Sie Ihre Qualifikationen und Stärken, Ihre berufliche Laufbahn und vieles mehr kommunizieren. Damit haben Sie eine zentrale Anlaufstelle für alle beruflichen Fragen rund um Ihre Person. Sie bekommen von XING und LinkedIn eine individuelle URL direkt verlinkt auf Ihr Profil, z. B. https://www.xing.com/profile/Anne_Grabs oder https://www.linkedin.com/in/karimbannour. Diese können Sie auf Ihre Print-Sorten drucken lassen, in die E‐Mail-Signatur übernehmen usw. Außerdem bieten beide Plattformen entsprechende Widgets zur Einbindung des Profils in die eigene Website.

Was Sie auf B2B-Netzwerken vermeiden sollten
  • Veröffentlichen oder diskutieren Sie keine sensiblen Themen, die Ihrem persönlichen Ansehen oder dem Ruf Ihres Arbeitgebers schaden können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das im konkreten Fall zutrifft, besprechen Sie das mit Kollegen oder Ihren Vorgesetzten.

  • Reagieren Sie nicht auf negatives Feedback über Ihren Arbeitgeber, ohne vorab intern abzuklären, ob und wer hier wie reagieren darf und soll.

  • Spammen Sie nicht Ihre Kontakte voll – beispielsweise mit sich oft wiederholenden Postings.

  • Akzeptieren Sie keine Kontaktanfragen von Personen die Sie nicht kennen oder mit denen Sie keine Gemeinsamkeiten haben (z. B. Studium, Branche, frühere Arbeitgeber usw.), außer wenn die Person sich bei Ihnen vorstellt und glaubhaft vermittelt, was die Grundlage der Kontaktanfrage ist.

Sehen wir uns nun die einzelnen Plattformen und ihre jeweiligen Vorteile, ihren Nutzen und ihre Besonderheiten im Detail an.