Sechstes Kapitel

Die religiöse Frauenbewegung

In Belgien, Nordfrankreich und Deutschland war die religiöse Bewegung vor allem eine Frauenbewegung.361 Zunächst entwickelten sich die religiösen Frauenbewegungen – von der Kurie wenig beachtet wegen der Ketzerbewegungen in Südfrankreich und Norditalien – in den Orden und Klöstern, aber ebenso in sektiererischen Kreisen. Wichtig ist, dass die der Ketzerei beschuldigten Bewegungen Nordeuropas einen anderen Charakter aufwiesen als in Südfrankreich. Zwar waren dort auch Katharer oder ähnliche Gruppen, die ein dualistisches Weltbild vertraten, mehr oder weniger stark verbreitet. Doch im Allgemeinen zeichneten sich diese Gruppen durch die Ablehnung der kirchlichen Sakramente, vor allem der Ehe, der Kindertaufe und der Eucharistie aus. Ihr Lebensstil unterschied sich jedoch kaum von dem eines normalen katholischen Christen.362 Es zeigt sich auch hier, dass ein der kirchlichen Ordnung widersprechender Lebensstil zur Verurteilung führte.

Die Frauen fügten sich zunächst in das Ordens- und Klosterleben ein. Vor allem Prämonstratenser und Zisterzienser waren eine Anlaufstelle für fromme Frauen, denn diese Orden verfolgten das gleiche Ziel. Beide Orden boten durch die Gründung von sog. Doppelklöstern Frauen aller Schichten zum ersten Mal die Möglichkeit,

„in strenger Klausur, in unbedingter Verpflichtung zu enthaltsamem, armen, beschaulichen Leben eine Daseinsform im Sinne der die Zeit bewegenden religiösen Ideen zu verwirklichen.“363

Als sich beide Orden jedoch von der Sorge um die religiösen Frauen zurückzogen, mussten die Frauen neue Formen religiösen Lebens finden.364

Es bildeten sich neue Gemeinschaften, die keinem Orden angehörten, keine der Ordensregeln befolgten, aber dennoch in aller Strenge in Keuschheit und Armut lebten und sich dem Gebet und Fasten verpflichteten.365 Aus diesen neuen Gemeinschaften ging das Beginentum hervor. Das höchste Ideal dieser Frauen war die Keuschheit um des Himmelsreiches willen. Da sie deswegen einen ähnlichen Lebensstil wie der verurteilte Ketzer pflegten, waren sie dem Misstrauen und den Angriffen des Klerus – oft hilflos – ausgesetzt. So konnte es passieren, dass eine Frau, die ihre Keuschheit gegen einen aufdringlichen Kleriker verteidigte, von diesem der Ketzerei beschuldigt wurde.366 Aus diesem Grund wurden diese Frauen, da sie einzeln oder in Gemeinschaften in Armut und Keuschheit lebten, „mit demselben Ketzernamen wie die Katharer in Südfrankeich“367 bezeichnet: Beginen.368 Aber auch Männer, wenn sie z.B. den Lebensstil des Klerus kritisierten, mussten mit Anschuldigungen rechnen.369 Die einzige Autorität, die verdächtigten Frauen und Männern vor ungerechtfertigten Angriffen des Klerus Schutz bot, war der Papst in Rom. Er vermochte es, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen.370 So erschien 1216 der Augustiner-Chorherr Jakob von Vitry (um 1165 – 1240) in Rom. Der Bischof und spätere Kardinal brachte ein Anliegen vor die Kurie, das „die religiöse Bewegung in Flandern, Frankreich und Deutschland betraf.“371 Er – gerade erst zum Bischof von Akkon gewählt – erwirkte von Papst Honorius III. (1216 – 1227)

„für die ‚frommen Frauen im Bistum Lüttich und in ganz Frankreich und Deutschland‘ die päpstliche Erlaubnis, in Gemeinschaftshäusern zusammenzuwohnen und einander durch gegenseitige ‚Ermahnungen‘ im rechten Tun zu bestärken; das heißt: klösterliche Frauengemeinschaften ohne Anschluss an einen bestehenden Orden und ohne Annahme einer approbierten Klosteregel zu bilden und Erbauungspredigten oder Exhorten in diesen Gemeinschaften zu halten.“372

Schon seit Beginn des 13. Jahrhunderts hatten sich in Nordeuropa zahlreiche außerklösterliche Formen der weiblichen Religiosität gebildet – nicht nur in Belgien, sondern auch in Frankreich, Deutschland (z.B. Köln373, Speyer374); fromme Frauengemeinschaften fanden sich in Thüringen, Böhmen, sogar in England375 und Griechenland.376 Zu dieser Zeit war die Bezeichnung Begine jedoch nicht mehr mit einem Makel behaftet.377

Will man aber den Charakter der religiösen Frauenbewegung in Nordeuropa zu Beginn des 13. Jahrhunderts festhalten, darf man sich – so Grundmann378 – nicht auf das eigentliche Beginentum beschränken, das sich erst im Laufe der Zeit gegenüber anderen Formen der Frauenfrömmigkeit weiter entwickelt hat. Genauso wenig darf man sich auf Kenntnisse über das spätere Beginenwesens beziehen, um daraus auf das Wesen der religiösen Bewegung im 13. Jahrhundert zu schließen. Vielmehr gilt es, „den gemeinsamen Gehalt und die gleichartige Bedeutung der gesamten religiösen Frauenbewegung dieser Zeit“379 in den Blick zu nehmen, um von dorther zu verstehen, wie sich die religiöse Frauenbewegung – durch Maßnahmen der Kurie, der religiösen Orden, z.B. des Dominikanerordens, und der Frauengemeinschaften selbst – zu verschiedenen Organisationsformen weiterentwickelt hat.

„Mit der allgemeinen religiösen Bewegung ihrer Zeit hat die Frauenbewegung das Ziel einer christlichen Lebensgestaltung in evangeliengemäßem Sinne gemein, das sie vor allem durch freiwillige Armut und Keuschheit zu erreichen glaubt.“380

Von der als häretisch verurteilten Armutsbewegung unterscheidet sich die religiöse Frauenbewegung hauptsächlich durch den Verzicht auf die apostolische Wanderpredigt und auf Polemik gegen den Klerus.

Die religiösen Frauenbewegungen entstanden vermutlich nicht aus emanzipatorischen oder sozialen Gründen; zu den Gemeinschaften gehörten auch nicht ausschließlich Frauen aus den untersten Schichten bzw. Frauen, die aufgrund des Männermangels infolge der Kreuzzüge keine Ehe eingehen konnten und nach einer anderen „Versorgung“ Ausschau halten mussten. Zur religiösen Frauenbewegung gehörten vielmehr alle Schichten der Bevölkerung, besonders aber die oberen Schichten. Reiche und adlige Frauen suchten nach neuen Möglichkeiten, ein intensives religiöses Leben zu führen:

„Die Zisterzienserinnen in Belgien wie in Deutschland kamen zum allergrößten Teil aus dem Adel oder aus dem städtischen Patriziat; dass sie nicht Nonnen wurden, um dadurch ‚versorgt‘ zu sein, lässt sich selbst aus den dürftigen Zeugnissen, die wir über diese Klöster haben, hinreichend erweisen.“381

Auch für Jakob von Vitry sind die Ursachen für die Entstehung der religiösen Frauenbewegung und von Beginengemeinschaften allein religiöser Natur:

„Er habe, betont er, viele Frauen darunter gesehen, die den Reichtum ihrer Eltern verschmäht und die Ehe mit vermögenden und vornehmen Männern ausgeschlagen hatten, um in Armut, von der Arbeit ihrer Hände lebend, dürftig in Nahrung und Kleidung, sich ganz ihren religiösen Zielen zu widmen.“382

Man kann in dieser Haltung durchaus einen Protest gegen die „Folgeerscheinung der Anfänge des Kapitalismus“383 sehen:

„Es kann kein Zufall sein, dass die religiöse Armutsbewegung sich am kräftigsten und eigenartigsten in jenen Gebieten entfaltet hat, in denen im 12. Jahrhundert auch der Handel und die Industrie die bedeutendsten Fortschritte gemacht haben: in der Lombardei, in Südfrankreich und in Belgien. Überall in diesen Ländern hat sich die Idee der freiwilligen christlichen Armut zugespitzt zu der Losung, auf die Nutznießung ‚unrecht erworbenen Gutes‘ zu verzichten und stattdessen von der Arbeit seiner Hände oder aber von Almosen zu leben.“384

Man würde die religiöse Frauenbewegung jedoch falsch einschätzen, sähe man in ihr ausschließlich eine gezielt agierende Protestbewegung:

„Die Idee der freiwilligen Armut hat, auch außerhalb der Klöster, zu wirken begonnen und weite Kreise erfasst, als von solchen wirtschaftlich-sozialen Ursachen noch gar nicht die Rede sein konnte, und sie hat ihre Polemik zuerst nicht gegen wirtschaftliche, sondern gegen kirchliche Erscheinungen gerichtet: der innere Widerspruch zwischen Lebensweise des Klerus und den Forderungen der Evangelien ist der erste Anstoß ihrer Entfaltung.“385

Auch wenn die Motivation dieser Frauen nicht leicht auszumachen ist386, das Grundanliegen war und blieb ein religiöses Leben: Es kann – mit Dinzelbacher gesprochen – „kein Zweifel bestehen, dass persönliches Heilsstreben ein, wenn nicht überhaupt der ausschlaggebende Beweggrund für die meisten jener Frauen war.“387

I. Die Beginen

Im 13. Jahrhundert waren die Frauenklöster der Zisterzienser wie die der Dominikaner und Franziskaner nicht in der Lage, alle Frauen aufzunehmen, die nach einem religiösen Leben strebten. Darüber hinaus war die Voraussetzung für die Anerkennung bzw. Inkorporation in einen bestehenden Orden die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauengemeinschaften. Aus diesem Grund nahmen die Frauenklöster – die ohnehin überfüllt waren – ausdrücklich einflussreiche und vermögende Frauen auf. Für sehr viele Frauen, die aus weniger begüterten Verhältnissen kamen, blieb dann der Weg in ein solches Kloster verschlossen.388 Darum bildeten sich neue Gemeinschaftsformen, in denen Frauen ein religiöses Leben führten, ohne zu einem klösterlichen Verband zu gehören. Diese frommen Frauen wurden seit den vierziger Jahren des 13. Jahrhunderts Beginen genannt.389 Trotz des Konzilsbeschlusses von 1215, es dürften keine neue Ordensformen gebildet werden, neue Gemeinschaften müssten sich vielmehr den bestehenden Ordensgemeinschaften anschließen390, gestattete Papst Honorius III. 1216 ausdrücklich diese neuen Lebensformen.

„Das Beginentum ist also nicht eine absichtlich und planvoll geschaffene Sonderform des religiösen Lebens, sondern das Ergebnis der religiösen Frauenbewegung, soweit sie nicht Aufnahme fand in den neuen Orden.“391

Obwohl die Beginen von einzelnen Förderern unterstützt wurden – wie z.B. Jakob von Vitry, Robert von Grosseteste, Robert von Sorbonne; Jakob Pantaleon hat sogar eine Regel für eine Beginengemeinschaft verfasst – existierte weder eine einheitliche Organisation mit einer gemeinsamen Regel, noch erhielten sie die Anerkennung als selbstständige Ordensform. So bildete das Beginenwesen eine

„seltsame Zwitterform zwischen den kirchlichen Ordnungen dieser Zeit, nicht eigentlich zu dem Mönchsstand der Religiosi gehörend, da es kein approbierter Orden war, aber auch nicht zum Laienstand der Saeculares, da die Beginen das saeculum verließen, Keuschheit gelobten und in Gemeinschaften eine vita religiosa führten.“392

Doch gerade diese Zwitterform zwischen den kirchlichen Ordnungen ist dem Beginentum zum Verhängnis geworden.393 Seit Beginn des 13. Jahrhunderts vermehren sich die kritischen Stimmen zum Beginentum, wobei die Stimmen, die von Gegnern der Beginen kommen, sehr kritisch gelesen werden müssen.394 Glaubwürdiger ist dagegen die Kritik Mechthilds von Magdeburg (1208/10 – 1282/94) am Lebensstil von Beginen. Mechthild lebte selbst als Begine und trat gegen Ende ihres Lebens in das Kloster zu Helfta ein. Ihre Kritik richtet sich gegen die Eigenwilligkeit im geistlichen Leben. Deshalb unterscheidet sie in ihrem Buch „Das Fließende Licht der Gottheit“395 zwischen einer „wahren geistlichen Schwester und ... einer weltlichen Begine“396:

„Die geistliche Schwester spricht aus dem Licht des Heiligen Geistes ohne Herzeleid, aber die weltliche Begine spricht aus ihrem Fleisch mit Luzifers Geist mit gräulichem Aufwand.“397

So berichtet Mechthild über eine verstorbene Begine, die sich aus Liebe zu Gott zu Tode kasteit hat. Als Mechthild für sie betete, sah sie „ihren Geist wie eine klare Sonne“398, aber gleichzeitig war er von einer „großen Finsternis umfangen“399:

„Sobald sie in einer Erhebung war, lagerte sich immer finstere Nacht davor. Das war der Eigenwille ohne Rat, der diesen vollkommenen Menschen so sehr (von Gott) zurückhielt ... . Da antwortete sie: ‚Ich wollte auf Erden keines Menschen Rat nach christlicher Ordnung folgen‘.“400

Mechthild ist von großer Sorge erfüllt über das geistige Leben ihrer Beginen-Schwestern:

„O ihr überaus törichten Beginen, was seid ihr so vermessen, dass ihr vor unserem allmächtigen Richter nicht zittert, wenn ihr Gottes Leib so oft in blinder Gewohnheit empfangt! Obwohl ich die Geringste unter euch bin, muss ich mich nicht schämen, erröten und beben.“401

Mechthild legte großen Wert darauf, sich als Begine einer geistlichen Führung zu unterstellen.402 Die Einbindung in die christliche Ordnung der Kirche war für sie ganz selbstverständlich und sollte geistige Verirrungen verhindern. Geistige Verirrungen blieben, wie auch bei anderen religiösen Gruppen, nicht aus. Vor allem aber wurden Beginen, wenn sie nicht in Beginenhöfen lebten und stattdessen beispielsweise bettelnd umherzogen, häufig der Ketzerei beschuldigt, z.B. der der Freigeisterei. Dies wurde auch dem geregelten Beginenwesen zum Verhängnis.403

Drei Gutachten aus dem Jahre 1273 über das religiöse Leben in Europa – erstellt für das Konzil von Lyon (1274) – befassen sich ebenfalls mit dem Beginenwesen und kommen zu einem übereinstimmenden Urteil. Der Dominikaner Humbert von Romans beschreibt die Situation der Kirche in Südfrankreich:

„Nach einer Klage über die maßlose Zunahme von Bettelmönchen, religiosi pauperi, die aller Welt zur Last fallen, vielfach nicht als Mönche, sondern als Landstreicher bezeichnet werden und das Ansehen des Mönchsstandes gefährden, wendet er sich gegen die mulieres religiosae pauperes, die in Dörfern und Städten herumziehen, um ihren Lebensunterhalt zu suchen. Um diese bedenkliche und anstößige Erscheinung zu beseitigen, soll die Kirche nach seinem Rat nur solche religiöse Frauen- gemeinschaften anerkennen, die bei strenger Klausur, ohne auf Almosen angewiesen zu sein, ihre Bedürfnisse aus eigenen Mitteln bestreiten können.“404

Auch Bischof Bruno von Olmütz, der über die religiösen Zustände im ostdeutschen Sprachgebiet ein Gutachten erstellt hat, erwähnt religiöse Erscheinungen, deren Zugehörigkeit zum Beginentum unverkennbar sei405:

„Er klagt über Leute, Männer sowohl als vor allem junge Frauen und Witwen, die sich, ohne einem päpstlich approbierten Orden anzugehören, als Religiosi aufführen, kleiden und bezeichnen. Sie schließen sich keinem gültigen Orden an, um niemanden gehorchen zu müssen und um, wie sie meinen, in solcher Freiheit Gott besser dienen zu können. Sie glauben sich aber andererseits auch dem Gehorsam gegen den Pfarrklerus enthoben, bei dem sie weder beichten noch von ihm die Sakramente empfangen wollen, als seien sie in seiner Hand unrein. Sie laufen überdies müßig und geschwätzig in den Städten herum und gefährden dadurch oft genug ihren Ruf und ihre Tugend.“406

Der Franziskaner Gilbert von Tournai schließlich befasst sich mit der Situation in Nordfrankreich und Belgien.407 Er weist in seinem Gutachten ausdrücklich auf die Gefahren unter den Frauen hin, „die man Beginen nennt“408. Er warnt vor häretischer Gefährdung des Beginentums: Sie beschäftigen sich mit theologischen Fragen und verwenden dazu in ihren Konventikeln religiöse Schriften in der Volkssprache und französische Bibelerklärungen, die Gilbert selbst gelesen und untersucht haben will. Diese seien „so voller Irrtümer und Ketzereien, zweifelhafter und falscher Schriftdeutung, dass bei den Beginen, die solche Schriften lesen, unvermeidlich irrige und ketzerische Meinungen überhand nehmen müssen.“409 Um den Gefahren zu begegnen, fordert Gilbert, solle man die gefährlichen Bücher vernichten. Gegen die theologischen Grübeleien der Beginen selbst vorzugehen, fordert er indes nicht. Darüber hinaus berichtet er über ein weit verbreitetes Gerücht, eine dieser Beginen habe die Wundmale Christi empfangen. Wenn das Gerücht zuträfe, solle dies öffentlich bekannt gemacht werden; anderenfalls müsse gegen die Heuchelei eingeschritten werden.410

Übereinstimmend fordern die drei Gutachter vom Konzil „kirchliche Maßregeln gegen das Beginentum“411 vorzunehmen. Das Konzil von Lyon (1274) aber ging auf die wirklichen Probleme des Beginentums nicht ein. Stattdessen erneuerte es den Beschluss des Konzils von 1215, nämlich das Verbot neuer Ordensformen. Man wollte damit das gesamte Beginenwesen treffen, erreichte so aber gar nichts. Denn viele Beginenhäuser konnten sich auf Schutzbriefe von Päpsten, Legaten und Bischöfen berufen, so dass der Konzilsbeschluss wirkungslos blieb:

„Ließ sich aber der Beschluss nicht grundsätzlich durchführen, so bot er auch keine Handhabe zur Bekämpfung der Schäden im Beginenwesen. Es wäre nötig gewesen, die Fragen der Aufsicht über die Beginen, die Zuständigkeit des Klerus oder der Orden für ihre Seelsorge und vor allem die Frage, wie man Beginen zur Klausur verpflichten, ihnen das Herumziehen und das Betteln verbieten konnte, durch allgemeine Verordnungen zu regeln.“412

Was dem Konzil nicht gelang, nämlich das Beginenwesen in seiner Ganzheit zu erfassen und eine einheitliche Ordnung zu schaffen, wurde dafür in einzelnen Regionen und Bistümern umgesetzt: Um 1284 befasste sich eine Diözesansynode in Eichstätt mit dem Beginenwesen. Die Synode sprach aus, was auf dem Konzil von Lyon nicht beachtet wurde: Das Beginentum habe sich durch das Fehlen einer einheitlichen Organisation zu so vielen Ausgestaltungen entwickelt. Darum sei es gar nicht möglich, eine allgemeine Regel für alle Beginen zu verfassen. Vielmehr komme es jetzt darauf an,

„die ehrbaren und unbescholtenen Beginen gegen die Verdächtigungen und Verleumdungen, denen sie ausgesetzt sind, zu schützen, indem gegen die verdorbenen und lasterhaften Beginen mit schärfsten Mitteln vorgegangen wird.“413

Aus den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts sind einige Beginenregeln erhalten, die einen Blick in das geregelte Beginenleben gestatten. Aus Straßburg sind die Statuten von drei Beginen-„Sammlungen“ von 1276 erhalten.414 Alle drei Beginenhäuser wurden von Dominikanern betreut. Mit Hilfe ihres Beichtvaters Friedrich von Ersteheim einigten sich die Beginen auf eine gemeinsame Regel:

„Alle Schwestern haben sich durch Handschlag auf diese Statuten verpflichtet, jede neu Eintretende hat dasselbe zu tun. Hält sich eine Frau länger als ein Jahr in der Gemeinschaft auf, so gilt sie dadurch als confessa et obligata. In erster Linie geloben alle Mitglieder, den Anordnungen der Magistra, der Subpriorin und des jeweiligen Beichtigers hinsichtlich der Ordnung und Aufsicht innerhalb des Hauses gehorsam zu sein. Wer sich diesen Anordnungen nicht fügt und die Statuten nicht befolgt oder die einträchtige Ordnung unter den Schwestern stört, ebenso wer sich eines unsittlichen Lebenswandels schuldig macht, wird aus der Gemeinschaft ausgeschlossen; die Entscheidung darüber hat die Magistra, die Subpriorin und die Mehrheit der Schwestern zu fällen.“415

Die meisten Bestimmungen der Regel gelten den Vermögensverhältnissen: Von einem Armutsgelübde oder vom Verzicht auf Privateigentum ist nicht die Rede, ebenso wenig von einem Gehorsamsgelübde gegenüber der Oberin. Dennoch sind die Regeln streng: Die Schwestern verlieren beim Eintritt in die Gemeinschaft die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen. Wird eine Schwester ausgeschlossen, bleibt alles, was sie mitgebracht hat, Eigentum des Hauses. Auch Verwandte haben keinerlei Erbansprüche. Will eine Schwester, nachdem sie länger als ein Jahr in der Gemeinschaft gelebt hat oder falls sie als Kind in die Gemeinschaft eingetreten ist und nachdem sie das 14. Lebensjahr erreicht hat, die Gemeinschaft verlassen, darf sie nur ihre Kleidung und ihr Bettzeug mitnehmen. Tritt sie jedoch in einen Orden ein, erhält sie zusätzlich einen Geldbetrag von fünf Pfund.416 Wir sehen:

„Der Austritt aus der Gemeinschaft war also grundsätzlich nicht unmöglich, denn er war nicht durch bindende und ewige Gelübde verwehrt, aber er zog den Vermögensverlust nach sich.“417

Hier wird nochmals deutlich: Die Beginengemeinschaften verstanden sich nicht als Versorgungsstätten für unbemittelte und unverheiratete Frauen, aus denen der Austritt möglich war, wenn sich eine bessere Möglichkeit der Versorgung ergab. Die Rückkehr in ein weltliches Leben wird nicht in Betracht gezogen, höchstens der Eintritt in einen Orden.418 Andererseits wird vorausgesetzt, dass Frauen, die einer Beginengemeinschaft beitreten, Vermögen an beweglichem und unbeweglichem Gut mitbringen. Frauen, die nicht erbfähig sind, werden sogar ausdrücklich von der Aufnahme in die Gemeinschaft ausgeschlossen.419 D.h. der Eintritt stand eher nur vermögenden Frauen offen. Ähnliche Merkmale wie in den Statuten der drei Straßburger Beginenhäuser finden sich auch in Satzungen anderer Beginengemeinschaften dieser Zeit.420

„Die Statuten der Beginenhäuser des 13. Jahrhunderts legen also, soweit wir sie kennen, alle übereinstimmend den größten Wert auf die wirtschaftliche Sicherstellung der Gemeinschaften teils durch das Vermögen der Schwestern, teils durch den Ertrag ihrer Arbeit.“421

Die Konsequenzen dieses Grundsatzes waren: Betteln und Almosensammeln als Grundlage der Gemeinschaft wurden ausgeschlossen. Allerdings wurde armen und nichtvermögenden Frauen der Eintritt in die Gemeinschaft verwehrt; in Not geratene und bedürftige Frauen fanden kein Asyl. Diese Frauen zogen dann oft als wandernde Beginen weiter umher und waren dadurch anfällig für freigeistiges Gedankengut. Auch das Ideal der Armut wurde in den Beginenhäusern durch den Gedanken von einer gesicherten Versorgung ersetzt.422

„Das Beginentum hat also, auch ohne als ein religiöser Orden anerkannt zu sein und obgleich diese halbmönchische Lebensform in den Ordnungen der Kirche keine eindeutige Stelle fand, zum großen Teil seinen Bestand dadurch behauptet, dass sich die einzelnen Gemeinschaften an feste Statuten banden, sich wenigstens an eine lockere Form der Klausur gewöhnten, die im wesentlichen nur zum Zweck des Kirchgangs durchbrochen wurde, nicht aber das Almosensammeln gestattete, und dass sie sich der Aufsicht der Bettelorden unterstellten. Aber diese Entwicklung zum geregelten Beginentum hat sich nicht einheitlich und nicht vollständig vollzogen, und die Kreise religiöser Frauen, die nicht auf diese Weise in geordnete Verhältnisse einbezogen wurden, sind zu einer Gefahr für das ganze Beginentum geworden.“423

II. Die Frauenklöster und die Frage der „Cura monialum“ im Dominikanerorden

Die neuen Orden, die Bettelorden (Franziskaner und Dominikaner) und Zisterzienser, zogen neben den Beginengemeinschaften weiterhin zahlreiche Frauen an, die von der religiösen Bewegung erfasst worden waren. Da viele Beginengemeinschaften von den Bettelorden betreut wurden, ist es auch nicht verwunderlich, dass viele von diesen aufgrund ihrer ohnehin inzwischen eher klösterlichen Ordnung den direkten Anschluss an die Orden suchten und am Ende als weiblicher Zweig inkorporiert wurden:

„Bei einer großen Zahl deutscher Frauenklöster, die später dem Dominikanerorden eingegliedert wurden, ist über die Ursprungsgeschichte nur soviel festzustellen, dass das Kloster aus einem freien Zusammenschluss religiöser Frauen entstand, die zunächst ohne bestimmte Klosterregel und ohne Ordenszugehörigkeit aus eigenem Ansporn und aus eigner Kraft ihre religiösen Ideale der Armut und Keuschheit in solchen Gemeinschaften verwirklichen wollten. Man hat in solchen Fällen meist gesagt, an der Stelle des späteren Klosters habe vorher eine Gemeinschaft von Frauen bestanden, die nach ‚Art der Beginen‘ lebten; das Kloster sei aus einer ‚Beginensammlung‘ hervorgegangen.“424

Schon vor der Gründung des Predigerordens haben Bischof Diego und Dominikus in Südfrankreich eine Lebensform für religiöse Frauengemeinschaften geschaffen, um sie von den Irrlehrern fernzuhalten: 1206 gründeten sie das Frauenkloster von Prouille, in welchem die Frauen vermutlich nach der Augustinus-Regel lebten. Ob die Frauen auch Gelübde ablegten, ist nicht bekannt. 1214 übertrug Dominikus die Leitung des Klosters seinem Mitarbeiter Natalis. Papst Innozenz III. (1198 – 1216) stellte das Kloster unter päpstlichen Schutz. Nach der Gründung des Predigerordens ging das Kloster in den Besitz des Ordens über. In das Kloster zog auch ein Brüderkonvent. In den folgenden Jahren (bis 1221) gründete Dominikus noch weitere drei Frauenklöster: zwei in Spanien, in Madrid und Segovia (1218)425; in Rom wird Dominikus von Papst Honorius III. (1216 – 1227) beauftragt, das Benediktinerinnenkloster S. Maria in Trastevere zu reformieren. Hierzu soll im Auftrag des Papstes ein ganz neues Kloster (S. Sisto) errichtet werden, in das die Benediktinerinnen überführt und nach den Richtlinien des Klosters von Prouille reformiert werden sollen. Eine vierte Gründung in Bologna kam 1227 unter Dominikus Nachfolger Jordan von Sachsen (+1237) zustande.426 Sie verlief allerdings nicht ohne Widerstand, denn die Brüder sträubten sich gegen ein weiteres Frauenkloster.427 Papst Honorius III. forderte schließlich eindringlich und „in schroffem Ton“428, das S. Agnes Kloster in Bologna in den Orden zu inkorporieren.

Das Generalkapitel zu Paris (1228) lehnte sodann die Neuaufnahme von Frauenklöstern unter strengem Gehorsam und bei Strafe der Exkommunikation ab.429 Was führte zu solch einem Beschluss? Er richtete sich nicht gegen die schon bestehenden Frauenklöster, sondern er zielte vor allem auf die Verhältnisse in Deutschland: Der weibliche Zudrang zum Orden hatte in den nördlichen Provinzen des Ordens so stark zugenommen, dass – wie Jordan von Sachsen in einem Brief schreibt – die Predigerbrüder „fremde, eintrittswillige Frauen ... zu leichtfertig zum Haareabschneiden, zum Einkleiden und zu den Enthaltsamkeitsgelübden zuzulassen pflegten.“430 Schon Dominikus warnte auf dem Sterbebett, „verdächtigen Umgang mit Frauen, vor allem aber mit jungen Mädchen zu meiden.“431

Als die Predigerbrüder in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts nach Deutschland kamen, fanden sie bereits zahlreiche Frauen- gemeinschaften vor, z.B. Klausnerinnen, denen sich der Orden sodann annahm. Aber es schlossen sich ihnen infolge der Predigttätigkeit weitere Frauen an, viele stammten aus adligen Familien, die als Gemeinschaften Nähe zum Dominikanerorden suchten.432 Nach geltendem Recht unterstanden die religiösen Frauengemeinschaften, solange sie nicht als selbstständige Klöster anerkannt waren, dem zuständigen Diözesanbischof und der ordentlichen Pfarrgeistlichkeit. Die Bischöfe sträubten sich gegen die Loslösung der Frauengemeinschaften aus dem Pfarrverband. Gegen diese Widerstände setzten sich die Frauen mit Hilfe der päpstlichen Kurie zur Wehr.433

Weitaus heftiger aber war der Widerstand von Seiten des Ordens. Er richtete sich gegen die Aufnahme von Frauenklöstern in den Ordensverband.434 Denn die Beschlüsse des Generalkapitels von 1228 blieben in Deutschland wirkungslos. Die Dominikaner verstießen dort ganz offen gegen den Beschluss, keine neuen Frauenklöster zu gründen und in den Orden zu inkorporieren. Aus diesem Grund erfolgte der Kapitelsbeschluss (vor 1236), sich aus der Frauenseelsorge, der cura mulierum, völlig zurückzuziehen und die Beziehungen zu den bereits bestehenden Frauenklöstern aufzukündigen.435 Daraufhin legten die Dominikaner die Leitung des Frauenklosters in Prouille nieder. Die Frauen Prouilles und auch die des Klosters in Madrid beschwerten sich daraufhin bei der Kurie in Rom. Papst Gregor IX. (1227 – 1241) wies den General des Dominikanerordens in einer päpstlichen Bulle zurecht und forderte, unverzüglich die Seelsorge in diesen Klöstern wieder zu übernehmen.436

In Deutschland wurde auch dieser Beschluss des Generalkapitels nicht beachtet. Das lag jedoch u.a. daran, dass dieser auch innerhalb der Ordensleitung keine einmütige Zustimmung fand. Der General des Ordens, Jordan von Sachsen, nahm an den Kapiteln, auf denen jener Beschluss gefasst worden sein muss, krankheitshalber nicht teil. Das Generalkapitel von 1236 – wieder unter seiner Leitung – lehnte ihn ab. Somit wurde dieser Beschluss wieder hinfällig.437 Aber damit war der Widerstand keinesfalls gebrochen. Die Gegner argumentierten, „dass alle solche Verpflichtungen die Ordensbrüder an der Erfüllung ihrer wesentlichen Aufgaben, der Predigt und der Kontemplation behindere.“438 Aus diesem Grund ließ sich der Orden 1239 von Gregor IX durch eine Bulle zusichern,

„dass er zur Übernahme von Seelsorgeverpflichtungen in Nonnenklöstern und bei anderen religiösen Frauen, ebenso zur Aufsicht und Visitation in Klöstern und Kirchen, zur Durchführung von Rechtshändeln und zur Verkündigung von Bannbullen künftig nicht mehr durch päpstliche Bullen verpflichtet werden dürfe, es werde denn die vorliegende Zusicherung ausdrücklich durch eine ‚Abrogationsklausel‘ außer Kraft gesetzt.“439

Trotz dieser Zusicherung zog sich der Orden nicht aus der Verantwortung gegenüber den Frauengemeinschaften und Frauenklöstern zurück. Zu Lebzeiten Gregors blieben die Verhältnisse in der Schwebe.

Das änderte sich nach seinem Tod 1241. Zur selben Zeit wurde ein neuer Ordensgeneral gewählt, der Deutsche Johannes von Wildeshausen. Johannes nutzte die Vakanz nach dem frühen Tod Papst Cölestins IV. (+1241), um klare Verhältnisse zu schaffen. Das Generalkapitel von 1242

„verhängte Strafen über alle Brüder, welche Nonnen oder anderen religiösen Frauen die Sterbesakramente gereicht, sich in ihre Leitung eingemischt oder Visitationspflichten bei ihnen übernommen hatten, und verbot allen weiteren Verkehr mit ihnen.“440

Der Ordensgeneral ließ darüber hinaus die Brüderkonvente aus den Frauenklöstern S. Sisto, Prouille und Madrid abziehen. Der neue Papst Innozenz IV. (1243 – 1254) war jedoch nicht gewillt, diesen Kapitelbeschluss hinzunehmen. Er begann Gegenmaßnahmen einzuleiten: Anstoß für diese gab das französische Kloster Montargis, in der Nähe von Orleans, das Anschluss an den Orden suchte.441 Da der Orden die Inkorporation verweigerte, wandte sich die Gründerin des Klosters, Amicie von Joigny, an die Kurie, die sich gerade in Lyon aufhielt. Mit einer Bulle vom 8. April 1245 verfügte der Papst die Inkorporation.442 Die Bulle – die auch die Franziskaner betraf – beinhaltete:

„Die Frauen werden sub magisterio et doctrina des Ordensgenerals und des betreffenden Provinzials gestellt; sie haben Anteil an allen den Orden verliehenen Privilegien. Der General und der Provinzial haben die sollicitudo et cura animarum in den Frauenklöstern zu übernehmen, persönlich oder durch geeignete Vertreter die Visitationspflicht zu erfüllen; die freie Wahl der Priorin oder Äbtissin steht aber dem Kloster allein zu. Sie haben bei den Nonnen Beichte zu hören und die Sakramente zu reichen. Weil aber die Ordensbrüder nicht verpflichtet sind, dauernd in den Frauenklöstern zu residieren, so sollen Ordens- instanzen geeignete Kapläne anstellen, die in dringenden Fällen die Beichte hören und die Sakramente spenden können. Die Klöster dürfen Besitz und Einkommen haben, auch wenn es die Gewohnheit oder die Statuten des betreffenden Ordens bisher anders bestimmt hatten.“443

Die Bulle enthielt für die Dominikaner zwei Zusätze: Bestimmungen der Ordens-Konstitutionen oder anderer päpstlicher Bullen, die der Verpflichtung zur Seelsorge in Frauenklöstern entgegenstehen, werden außer Kraft gesetzt; sodann werden die Ordensinstanzen beauftragt, in den Frauenklöstern, die dafür in Betracht kommen, die Ordenskonstitutionen einzuführen.444 Die päpstliche Bulle von 1245 hatte weitreichende Folgen:

„Dadurch war gleichsam der Damm gebrochen, der die Frauenklöster bis dahin außerhalb des Ordens gehalten hatte. Der Vorgang des Klosters Montargis war für die deutschen Frauengemeinschaften beispielgebend, und in rascher Folge erwirkte sich eine nach der andern durch die Kurie in Lyon die Aufnahme in den Orden.“445

Im Laufe von fünf Jahren (bis 1250) musste der Orden in Deutschland mindestens 32 Frauenklöster übernehmen.446 Auf die Dominikaner in Deutschland kamen Aufgaben zu, die nur sehr schwer zu bewältigen waren:

„Bedenkt man ..., dass während des ganzen Generalats Johann von Wildeshausen – 1241 bis 1252 – nur 4 neue Männerklöster in Deutschland entstanden sind und nur 24 in sämtlichen Ordens- provinzen, so lässt sich ermessen, welche außerordentliche Bürde dem Orden durch diese massenhafte Inkorporation übertragen wurde.“447

Der Orden musste sich auf diese Situation rasch einstellen.448 Die Ordensleitung war nicht gewillt, die Bestimmungen so einfach hinzunehmen. Die Dominikaner lehnten eine vollständige Inkorporation der Frauenklöster ab, weil sie sich „in der Erfüllung der Hauptaufgabe ihres Ordens, in der Predigt“449 behindert sahen.

Da die Frauenklöster, die von Dominikanern betreut wurden, zwar nach gleichartigen Konstitutionen lebten (St. Sisto oder St. Markus), aber keinen Ordensverband mit einer gemeinsamen Regulierung gebildet hatten, darüber hinaus die Bullen für die ersten beiden Klöster, die den Dominikanern unterstellt wurden, Montargis und St. Agnes, unterschiedliche Merkmale beinhalteten und sich dadurch von anderen Bullen abhoben, bat der Orden Anfang 1246 um Klärung, welche Verpflichtungen eigentlich bestünden.450 Denn Montargis und St. Agnes waren dem Orden inkorporiert, d.h. sie waren Teil des Ordens, und unterstanden deshalb in der Verwaltung von Besitz und Eigentum dem General bzw. Provinzial. Die anderen Klöster aber sollten dem Dominikanerorden nur „kommittiert“ werden, d.h. die Klöster sollten nur „in spiritualibus, durch Visitation und Seelsorge“451 betreut werden, nicht aber „in temporalibus, in der Verwaltung von Besitz und Einkommen.“452

Die Antwort des Papstes auf die Anfrage zeigt die schwankende Haltung der Kurie gegenüber den Frauenklöstern. In der Bulle vom 4. April 1246 legte der Papst fest,

„es sollten dem Orden durch die päpstliche ‚Kommission‘ von Frauenklöstern in Zukunft keine anderen Verpflichtungen erwachsen als eben jene Pflichten der Visitation, Seelsorge und Organisation, die in den päpstlichen ‚Kommissions‘-Bullen aufgezählt sind ..., nicht aber die Pflicht zur Verwaltung des Besitzes der Frauenklöster durch Ordensbrüder, die darüber hinaus in den ‚Inkorporations‘-Bullen für Montargis und S. Agnes festgesetzt wird.“453

Das bedeutet, der Orden musste sich zwar um die Seelsorge in den Klöstern kümmern, er konnte sich jedoch weigern, ein Kloster in den Ordensverband aufzunehmen. Durch die Bulle glaubte die Ordensleitung sich bestärkt, die Inkorporation der beiden Klöster Montargis und St. Agnes rückgängig machen zu können und in eine Kommission zu führen. Dem Einspruch dieser Klöster wurde vom Papst stattgegeben. Auch die beiden anderen Klöster, die schon früher zum Orden gehörten, ließen sich die Inkorporation durch eine Bulle bestätigen.454 Die andere Aufforderung des Papstes, in den Frauenklöstern die Ordenskonstitutionen einzuführen und eine gemeinsame geistliche Lebensgrundlage zu schaffen, befolgte der Orden unter dem Generalat Johannes von Wildeshausen (1241 – 1252) nicht. Außerdem waren die Konstitutionen von St. Sisto oder St. Markus nicht so einfach übertragbar, da in ihnen festgesetzt war, dass mindestens 6 Brüder dort einen Konvent bilden sollten. Diese Bestimmung war aber von der Bulle von 1246 abgeschafft.

Der Orden unternahm schließlich auf dem Generalkapitel von Bologna (Mai 1252) nochmals den Versuch, sich von allen Verpflichtungen gegenüber den Frauenklöstern zu befreien.455 Es war das letzte Generalkapitel unter dem Ordensgeneral Johannes von Wildeshausen. Zunächst versprach Innozenz IV. in der Bulle vom 15. Juli 1252, dem Orden in den nächsten zwanzig Jahren keine weiteren Frauenklöster zu unterstellen. Damit gab sich der Orden nicht zufrieden: Die durch frühere päpstliche Maßnahmen geschaffenen Zustände sollten rückgängig gemacht werden. In der Bulle vom 26. September gab der Papst nach:

„Er habe sich davon überzeugen lassen, dass der Orden in der Durchführung seiner wesentlichsten Aufgabe: der Predigt, vor allem gegen die Ketzer, behindert und beeinträchtigt werde durch die Verpflichtungen, die ihm Innozenz selbst in Berücksichtigung der dringenden Wünsche der Frauenklöster auferlegt habe. Da die große Aufgabe des Ordens den Vorrang habe und die Bedürfnisse der Frauenklöster auch auf anderem Wege erfüllt werden könnten, so entbindet der Papst den Orden von allen Verpflichtungen gegen die ihm inkorporierten oder kommittierten Frauenklöster mit Ausnahmen von S. Sisto in Rom und Prouille.“456

Damit verloren die Frauenklöster alles, wofür sie gekämpft hatten. Zwar wurden ihnen nicht alle Rechte genommen, die ihnen durch die Inkorporation teilhaftig geworden waren, doch auf die Seelsorge durch die Dominikaner hatten sie fortan keinen Anspruch mehr. Diese Sachlage war für die Frauenklöster inakzeptabel. Sie bestürmten den Papst und die Kurie leidenschaftlich.457 Mit dem Tod des Generaloberen Johannes von Wildeshausen verloren die Gegner der Cura-Pflicht dann jedoch eine bedeutende Stütze. Bis zum nächsten Generalkapitel (1254) gab es nun keine offizielle Ordensleitung. Dagegen kehrte Kardinal Hugo von St. Cher, selbst Dominikaner, als Legat aus Deutschland zurück. Hugo, der zwei Jahre in Deutschland verbrachte, kannte die Situation dort sehr genau. Und er war der religiösen Frauenbewegung zugetan. Zugleich war er aber auch ein Förderer dominikanischer Interessen in Deutschland. Er war für die Kurie deshalb der richtige Mann, um das Verhältnis zwischen Orden und Frauenklöstern neu zu ordnen. Kardinal Hugo erreichte zunächst eine Art „Stillhalteabkommen“, d.h. die Seelsorge sollte in allen Frauenklöstern zunächst in der bisherigen Weise weiter erfolgen. Auf dem zukünftigen Generalkapitel in Budapest (1254) sollten dann weitere Vereinbarungen verhandelt werden.458 Die Verhandlungen zogen sich bis zum Generalkapitel von 1256 (Paris) hin. Aber immerhin führten die bisherigen Verhandlungen zu dem Ergebnis, dass der Orden die Seelsorge in den Frauenklöstern weiterhin zu übernehmen bereit war, die vor 1254, ehe also Kardinal Hugo mit der Neuordnung beauftragt wurde, durch einen Generalmagister oder ein Generalkapitel in den Orden aufgenommen worden waren. Was der Kardinal jedoch nicht ahnte: Die Zahl solcher Frauenklöster war sehr viel geringer als angenommen, vor allem in Deutschland. Der Beschluss von 1256 bildete also keine rechtskräftige Grundlage für die Wiederaufnahme deutscher Frauenklöster in den Orden.459 Auf dem Generalkapitel von 1257 (Florenz) forderte der Kardinal daher, eine endgültige und feste Entscheidung zugunsten der Frauenklöster, auch derer, die nicht durch den Generalmagister oder durch ein Generalkapitel in den Orden aufgenommen waren. Drei aufeinanderfolgende Generalkapitel haben diesem Beschluss zugestimmt:

„Seit 1259 war es also endgültig entschieden, dass alle früher dem Orden unterstellten Frauenklöster wieder Anspruch auf seine Seelsorge hatten.“460

Darüber hinaus wurde beschlossen, „dass künftig Frauenklöster nur nach Zustimmung von 3 Generalkapiteln dem Orden unterstellt werden können.“461 Damit hatten die Frauenklöster ihren Anspruch auf dominikanische Leitung und Seelsorge durchgesetzt. 1267 wurde dieser Beschluss von Papst Clemens IV. (1265 – 1268) sanktioniert, indem er die Bulle von 1252, in welcher dem Orden die Cura-Pflichten erlassen worden waren, außer Kraft setzte.462

Jetzt musste sich der Orden noch zwei wichtigen Aufgaben widmen: Er musste – erstens – eine einheitliche Konstitution für alle Frauenklöster schaffen, wie bereits die Bullen von 1245 gefordert hatten; es musste – zweitens – bestimmt werden, welche der Frauenklöster überhaupt rechtmäßig Anspruch auf die Zugehörigkeit zum Orden hatten.463 Eine andere wichtige Sorge war die wirtschaftliche Sicherung der Klöster: Die Frauenklöster sollten wirtschaftlich auf eigenen Füssen stehen können. Ausreichende Mittel für den Unterhalt mussten vorhanden sein. Ein Kloster aber, das nicht über eine sichere wirtschaftliche Grundlage verfügte, durfte nicht in den Ordensverband aufgenommen werden. Außerdem durfte die einem Kloster zugewiesene Höchstzahl der Schwestern nicht überschritten werden.464

Der Anschluss an den Dominikanerorden brachte für die deutschen Frauenklöster zwar die wirtschaftliche Sicherheit, doch die ursprüngliche Armutsbewegung

„ging unter der organisatorischen Sicherung des Ordens in Gemeinschaftsform über, die den Einzelnen ein sicheres Auskommen gewährleistete und das religiöse Leben ordnete und disziplinierte. Ein großer Teil der Frauenbewegung in Deutschland hat dadurch ein neues und endgültiges Gepräge erhalten.“465

III. Ein fruchtbarer Dialog

Dieses feste Gepräge war zugleich die Voraussetzung für die Entfaltung der „deutschen Mystik“.466 Denn in Taulers – und ebenso in Meister Eckharts oder Heinrich Seuses – Einstellung zum geistlichen Leben in der Welt spiegelt sich ein lebendiger und fruchtbarer Dialog zwischen den Laienbewegungen, Frauen und Männer, und den für ein tieferes religiöses Leben empfänglichen und aufgeschlossenen kirchlichen Kreisen wieder, die aber auch die Unterweisung durch glaubwürdige Kleriker suchten.467

Voraussetzung für diesen Dialog von Frauen und Männern, von monastischer, scholastischer und einer auf Erfahrung beruhenden (mystischen) Theologie war die Tatsache, dass die Frauen nicht die lateinische Theologensprache beherrschten.468 Dem Drang nach religiöser Unterweisung konnte nur angemessen begegnet werden, wenn die Prediger – wie Johannes Tauler – in der Volkssprache den Glauben verkündeten und lehrten.469 Diese „volkssprachliche Theologie“470 ist nicht unabhängig von der traditionellen Theologie entstanden, sondern im Dialog mir ihr.471 Die Frauen dieser neuen Richtung suchten nach theologischer Unterweisung. Keinesfalls wollten sie sich von der Kirche abspalten. So konnten sich Laienspiritualität, monastische und scholastische Theologie gegenseitig befruchten und ergänzen: Um sich in der Kirche die notwendige Anerkennung und Autorität zu verschaffen, übernahm die volkssprachliche Theologie im Laufe der Zeit „verschiedene Stilformen aus der scholastischen und monastischen Theologie.“472 So wurde eine große Anzahl von Texten mystischen Inhalts auf Lateinisch verfasst, „aber in Form eines Lateins, von der man sagen kann, sie spiegele nach Verfasserschaft, Stil und Inhalt die neue volkssprachliche Theologie wider.“473 Andere Texte wurden ins Lateinische übersetzt, obwohl dies ausgesprochen schwierig war, da die meist von scholastisch nicht Gebildeten in der Volkssprache zum Ausdruck gebrachten inneren Erfahrungen nicht adäquat in die formelle und exakte Gelehrtensprache übersetzt werden konnten. Auf der anderen Seite waren die Volkssprachen, z.B. das Deutsche, noch nicht so weit entwickelt, um mit dem präziseren Latein mithalten zu können.474 Latein war jedoch damals immer noch eine „Weltsprache“. Auch die Predigten Taulers konnten nur deshalb in Europa so populär werden, weil sie von dem Kartäuser Laurentius Surius 1548 ins Lateinische übersetzt worden waren.475 Und wenn wir Johannes Taulers in der Volkssprache gehaltene Predigten lesen, stellen wir fest: Der Dominikaner versteht es, seine Zuhörer in einem praktischen spirituellen Weg im Alltag zu unterweisen, indem er dabei auch auf die Lehre der Theologie seiner Zeit zurückgreift.476

361 Vgl. Grundmann 1977, 174. Zur religiösen Frauenbewegung Siehe: Stölting 2005; McGinn 1999; Ruh 1993; Bynum 1995, 136 – 153; Hauschild I 1995, 314 – 319; Langer 1987.

362 Vgl. Grundmann 1977, 178; Brief des Lütticher Klerus an Papst Lucius II., Fredericq I 1889ff., 32f.

363 Grundmann 1977, 176.

364 Siehe auch in diesem Kapitel: I.

365 Vgl. Grundmann 1977, 176.

366 Vgl. Grundmann 1977, 180: „Hat doch auch ein Zisterzienser-Chronist ... von der Verbrennung eines Mädchens in Reims berichtet, das für eine Anhängerin der Publicani gehalten wurde, weil sie sich von einem Kleriker nicht hatte verführen lassen, sondern den Verlust ihrer Keuschheit der ewigen Verdammnis gleich achtete – eine Gesinnung, die von ihrer ‚Meisterin‘ [Oberin einer Frauengemeinschaft] noch überdies mit erstaunlicher Bibelkenntnis aus der Schrift gerechtfertigt wurde.“ Vgl. Radulphus, Abt von Coggeshall, Chron. angl., Recueil des Historiens... XVIII 1869ff., 92f. Radulphus zählt – ohne den Vorfall auch nur irgendwie zu kritisieren, wie Grundmann anmerkt – eine ganze Liste von katharischen Lehren auf und berichtet von Gerüchten über unterirdische Orgien.

367 Grundmann 1977, 180.

368 Vgl. Grundmann 1977, 18026: Nach Grundmann ist das Wort Begine eine „Verstümmelung des Wortes Albigenses“, auch wenn dem nicht von allen Seiten zugestimmt wird. Anfang des 13. Jahrhunderts werde das Wort Beggini von einem Kölner Chronisten als Eigenname der Albigenser verwendet. Der Name Begine habe keinen niederrheinisch-belgischen Ursprung. Er sei nicht einfach auf südfranzösische Katharer oder Albigenser übertragen worden; sondern es sei umgekehrt gewesen. So seien z.B. in Flandern und im Bistum Lüttich religiöse Frauen als Katharerinnen verdächtigt worden, in dem man sie Beginen nannte. „Daraus folgt wenn nicht zwingend, so zum mindesten mit großer Wahrscheinlichkeit, dass das Wort Begine identisch ist mit Albigenser. So wurde auch ein Priester namens Lambert, welcher der Ketzerei verdächtigt wurde, Beginus, le Bègue genannt. Vgl. McGinn 1999, 71.

369 Vgl. Grundmann 1977, 178f.: So wurde 1175 in Lüttich der Priester Lambert der Ketzerei beschuldigt. Man beschuldigte ihn, ein Beginus zu sein (Vgl. Grundmann 1977, 1826). Er habe Irrlehren über die Eucharistie, über Taufe und Beichte verbreitet. Seine Anhänger habe er dazu aufgefordert, den Kirchenbesuch zu vernachlässigen. „Lambert wurde 1160 zum Priester geweiht, begann seine halb zerfallene Kirche wieder instandzusetzen und Gruppen frommer Laien, vor allem Frauen, anzuziehen, und zwar durch seine Predigt und dadurch, dass er Teile der Bibel und Heiligenleben in die Volkssprache übersetzte. Er scheint ein glühender Reformer in der Tradition Gregors VII. gewesen zu sein, der das verkommene Leben des Klerus anprangerte und zu einer moralischen und sakramentalen Erneuerung aufrief, allerdings vorwiegend auf der untersten Ebene der einfachen Gläubigen“ (McGinn 1999, 71).

370 Vgl. Grundmann 1977, 182.

371 Grundmann 1977, 170. Vgl. Dinzelbacher 1988, 10-13: Die religiöse Frauenwelt fand in der Männerwelt sehr viel Zustimmung. Neben Jakob von Vitry war der Bischof von Lincoln, Robert Grosseteste (+1253), einer der berühmtesten Philosophen des 13. Jahrhunderts; sodann der Pariser Theologe Robert von Sorbonne, der die religiöse Frau als positives Gegenbild vor Laienbrüdern und Mönchen der gelehrten Elite gegenüberstellt. Sogar König Ludwig IX von Frankreich (1236 – 1270) unterstützte die Beginen in Paris und ließ ihnen einen Beginenhof errichten. Auch die kommunalen Autoritäten unterstützten die Beginen.

372 Grundmann 1977, 1701. Vgl. Jakob von Vitry, Brief an seine Freunde in Flandern vom Oktober 1216, bei Boehmer 1930, 66.

373 Grundmann 1977, 184. Vgl. Hadewich, De Visionen van Hadewych, ed. van Mierlo 1924/25, 179ff.

374 Grundmann 1977, 18330. Vgl. Jordanus, Chron. c.9, ed. Boehmer 1930, 8.

375 Vgl. Dinzelbacher 1988, 23f.: Allerdings kann nicht von einer Welle der Frauenfrömmigkeit in England die Rede sein. Unberührt von dieser Welle blieb auch Skandinavien und Süditalien. „Die Entwicklung ging so von einer Zone aus, die kulturell und sozio-ökonomisch wohl die fortschrittlichste Europas war, was, wie in Oberitalien, im Reichtum der Städte begründet lag“ (24).

376 Vgl. Grundmann 182 – 18429 (18331), (184). Vgl. Thomas von Chantimpré, Bonum univ. de apibus II, 38, ed. Colvenerius, Duaci 1627, 391. Eine Liste der „Vollkommenen“, zusammengestellt von Schwester Hadewijch von Antwerpen (1180/90 – 1260/69): Hadewich, De Visionen van Hadewych, ed. van Mierlo 1924/25, 179ff Hadewijch entstammte einer adligen Familie in Antwerpen und wurde mit 11 Jahren von der religiösen Bewegung ergriffen. In Nivelle trat sie in eine Beginengemeinschaft ein. Als Leiterin dieser Gemeinschaft nahm sie in der religiös-ekstatischen Frauenbewegung eine führende Rolle ein. Sie starb im Rufe der Heiligkeit und wurde im Zisterzienserkloster Villiers neben anderen heiligmäßigen Männern und Frauen beigesetzt. Vgl. u.a. Stölting 2005, 119-154; Hofmann 1998.

377 Vgl. Grundmann 1977, 185f.34f: „Noch um 1215 war es eine häretische Verdächtigung, wenn man die Frauen Beginen nannte, denn es war der Name der Ketzer in Südfrankreich; aber schon 1223 ist in Kölner Schreinsakten unbefangen von den religiösen Frauen als Beginen die Rede; in den dreißiger Jahren beginnt auch die Urkundensprache von den Frauen zu reden, ‚die das Volk Beginen nennt‘; und ungefähr seit 1245 bezeichnen sich die Frauen selbst mit diesem Namen; die alte Bedeutung des Wortes ist vergessen und der neuen Bedeutung, die man ihm unterliegt, fehlt jeder häretische Beigeschmack.“

378 Vgl. Grundmann 1977, 187.

379 Grundmann 1977, 187.

380 Grundmann 1977, 187.

381 Grundmann 1977, 188f.

382 Grundmann 1977, 18940.

383 Grundmann 1977, 197.

384 Grundmann 1977, 197.

385 Grundmann 1977, 197.

386 Zu den Motiven der Frauen: Vgl. Dinzelbacher 1988, 16 – 23.

387 Dinzelbacher 1988, 16.

388 Vgl. Grundmann 1977, 319.

389 Siehe: Unger 2005, McGinn 1999, 214 – 465; Wehrli-Johns 1998, 25 – 51; Ruh 1993; Elm 1981, 7 – 28.

390 Vgl. Grundmann 1977, 140130: „Es wurde verboten, ‚neue Orden‘ - oder richtiger: neue Ordensformen zu ‚erfinden‘; wer Mönch werden will (ad religionem converti), soll eine der approbierten Regeln annehmen, und wer ein Kloster gründen will, soll es der Regel und den Gewohnheiten eines der approbierten Orden unterstellen. Begründet wird diese Vorschrift damit, dass allzu starke Verschiedenheit der Ordensformen Verwirrung in der Kirche stiftete“ (Vgl. Cap. 13 der Beschlüsse, Mansi XXII 1779/82, 1002). Der Orden des hl. Dominikus war aber ein neuer Orden. Da dieser jedoch die Ordensregel des hl. Augustinus übernahm, wurde der Gründung zugestimmt.

Ein wichtigerer Konzilsbeschluss sind jedoch die Ketzerbestimmungen. Erstmals wurde geklärt, wer als Ketzer zu bezeichnen sei und wer nicht. „Das Konzil von 1215 hat diese Bestimmungen wesentlich vereinfacht: es hat eine katholische Glaubensformel vorausgeschickt und alle dagegen verstoßenden Irrlehren für Ketzerei erklärt“ (138127). Dadurch wurde nicht der automatisch schon ein Ketzer, der ein Leben in christlicher Armut führen wollte. Die unbefugte Predigt wurde allerdings weiterhin als Ketzerei verurteilt. Das Konzil hielt jedoch fest, dass nicht nur ausschließlich der Bischof zur Predigt imstande sein, dieser vielmehr geeignete Prediger beauftragen solle, die diesen Dienst vollbringen. „Dem Drang der religiösen Kreise nach apostolischer Predigt konnte durch derartige Bestimmungen natürlich nicht Genüge geleistet werden“ (140). Darüber hinaus brachte Innozenz III. das sich seit dem Konzil von Tours (1163) entwickelnde Inquisitionsverfahren zu einem ersten Abschluss: Bereits das Konzil von Tours beschloss, dass ein Einschreiten gegen eine Häresie nicht nach einer Anklage zu erfolgen habe, sondern dass der Klerus selbst gegen Ketzer vorzugehen habe (Vgl. Wolter 1999, 130): „Der Bischof als ordentlicher Richter in Fragen der Ketzerei sollte zu ihrer Verfolgung von sich aus bei den alle zwei Jahren vorzunehmenden Visitationen seiner Diözese nach Ketzern fahnden, ohne eine formelle Anklage abzuwarten (Inquisitionsverfahren anstelle des Akkusationsverfahrens). Hier liegen die Anfänge der Inquisition“ (Wolter 1999, 268). Das Konzil von 1215 unter Innozenz III., der bereits 1199 die Häresie als Majestätsbeleidigung erklärte (ein Ausdruck des römischen Rechts), erhob nun diese Vorgehensweise zum gemeinkirchlichen Gesetz, betonte die Rechtmäßigkeit der Untersuchungen und Befragungen in den Pfarreien, verlangte die Eröffnung eines Prozesses, ohne auf eine Anklage zu warten, und setzte fest, dass verurteilte Ketzer dem „weltlichen Arm“ zur Bestrafung „überlassen“ (von Auslieferung ist nicht die Rede) werden solle. „Damit war die Prozessordnung der Inquisition in ihren wesentlichen Zügen festgelegt“ (Wolter 1999, 268). Diese Linie wurde weiter geführt. Unter Gregor IX. (1227 – 1241) und Innozenz IV. (1243 – 1254) halfen Angehörige der neuen Bettelorden, Franziskaner und Dominikaner, beim Ausbau der Inquisition und wirkten als Inquisitoren der Kirche (Vgl. Wolter 1999, 222f. 229). Die Verknüpfung von Dominikanern mit der Inquisition nennt der Dominikaner Schillebeeckx einen nicht goldenen Faden der Geschichte des Ordens, er nennt sie eine Pervertierung der dominikanischen Spiritualität: „Dass der heilige Ignatius von Loyola von unseren Vorvätern in die Keller eines unserer Klöster eingeschlossen wurde, weil er seiner Zeit mit einem neuem Charisma begegnete, ist eine dieser vielen Geschichten, in denen sogenannte ‚dominikanische Spiritualität‘ in ihr Gegenteil pervertiert wurde, was uns heute noch eines un-dominikanischen Chauvinismus zeiht. Mit anderen Worten, dies ist typisch für Zeiten, in denen die Dominikaner nicht mehr ‚dominikanisch‘ waren und aus eigenem gefestigten Besitz alles Neu-Gegenläufige verketzert haben“ (Schillebeeckx 2000, 55).

391 Grundmann 1977, 320.

392 Grundmann 1977, 321. Vgl. Elm 1981, 7 – 28.

393 Vgl. Grundmann 1977, 321f.

394 Vgl. Grundmann 1977, 323ff.

395 Mechthild, Das fließende Licht der Gottheit, Schmidt (Hg) 1995.

396 Mechthild III, Kap. 24, 115, Schmidt (Hg) 1995.

397 Mechthild III, Kap. 24, 115, Schmidt (Hg) 1995.

398 Mechthild V, Kap. 5, 169, Schmidt (Hg) 1995.

399 Mechthild V, Kap. 5, 169, Schmidt (Hg) 1995.

400 Mechthild V, Kap. 5, 169, Schmidt (Hg) 1995.

401 Mechthild III, Kap. 15, 102, Schmidt (Hg) 1995. Fairerweise soll auch nicht verschwiegen werden, dass sich Mechthild auch nicht mit Kritik am Klerus zurückhielt und die Kleriker sogar als „Böcke“ beschimpfte: „Dass Gott die Domherren Böcke nennt, tut er darum, weil ihr Fleisch vor Unkeuschheit stinkt in der ewigen Wahrheit vor seiner Heiligen Dreifaltigkeit. Die Haut des Bockes ist edel; ebenso verhält es sich mit ihrer geistlichen Macht. Aber wenn diese Haut im Tod abgelegt wird, hat sie all ihren Adel verloren.“ (Mechthild VI, Kap. 3, 219).

402 Vgl. Mechthild Prolog, 5, Schmidt (Hg) 1995. Mechthilds geistlicher Begleiter war der Dominikaner Heinrich von Halle, Lektor des Dominikanerkonvents in Rupin. Er sammelte die Aufzeichnungen Mechthilds und brachte sie als Buch heraus. Das niederdeutsche Original ist verschollen. Wir kennen heute nur die alemannische Übertragung der mit Tauler in Kontakt stehenden Basler Gottesfreunde, initiiert von Heinrich von Nördlingen (+ nach 1356). (Vgl. Mechthild, Einleitung, Schmidt 1995, IX).

403 Vgl. Grundmann 1977, 322 – 344. 355 – 438. 524 – 538; Hofmann 1966, 9 – 32.

404 Grundmann 1977, 33530ff.: Humberts Gutachten ist das sog. „Opus tripartitum“.

405 Vgl. Grundmann 1977, 33633f.: Brunos Gutachten ist die sog. „Relatio“.

406 Grundmann 1977, 336f.

407 Vgl. Keul 2004, 23116: Grundmann habe fälschlicherweise Simon von Tournai angegeben. Er heiße aber Gilbert bzw. Guibert. Simon von Tournai, ebenfalls ein Theologe starb bereits 1201.

408 Zit. n. Grundmann 1977, 33837: „Sed in calce subnectimus unicum, quod vergere potest in magnus periculum. sunt apud nos mulieres, quae Beghinae vocantur.“ Vgl. Grundmann 1977, 33735: Simons Gutachten trägt den Titel „Collectio de scandalis ecclesiae“.

409 Grundmann 1977, 339.

410 Vgl. Grundmann 1977, 339.

411 Grundmann 1977, 340.

412 Grundmann 1977, 341.

413 Grundmann 1977, 34241: Statuten des Bistums Eichstätt XXXII, 1885, 74f.

414 Vgl. Grundmann 1977, 34544: Die Regel für das Haus „zum Turm“ vom 12. April 1276 steht im Urk.-B. Straßburg III S. 27f. n. 78; außer der Magistra und der Subpriorin sind 14 Schwestern genannt (meist nur Vornamen); 1314 wohnten insgesamt 13 Schwestern in dem Haus. Die Regel für das Haus „von Innenheim“ vom 14. April bei Mosheim, De beghardis S. 158ff.; Urk.-B. Straßburg III S. 29 n. 79; es hat damals 9 Mitglieder, ebenso das dritte Haus „von Offenburg“, dessen Regel am 4. Mai datiert ist, ib. III s. 30 n. 81. Der Name Beginen kommt in den Urkunden nicht vor, sie heißen darin nur sorores; die jetzt verlorene Handschrift des 14. Jahrhunderts, aus der Mosheim die Regel abdruckte, bemerkte dazu: Constitutiones domuum beguinarum Argentinensium.

415 Grundmann 1977, 345f.45.

416 Vgl. Grundmann 1977, 346.

417 Grundmann 1977, 346.

418 Vgl. Grundmann 1977, 347.

419 Grundmann 1977, 34748: „§ 6: Preterea nolumus, quod aliqua recipiatur, quin paternis, maternis vel peculio adventicio vel profectitio vel alias ut in seculari habitu existens valeat succedere ex quacumque causa nisi aliquo casu renuntiemus.“

420 Vgl. Grundmann 1977, 349 – 350: Die Statuten einer Beginengemeinschaft in Hildesheim von 1281 und einer in Worms von 1288, die unter der Aufsicht der Franziskaner stand. Die Statuten für belgische Beginen, von 1271, haben die spezifisch belgische Form im Blick, nämlich Beginenhöfe mit einzelnen Häusern. Die Aufnahme reicherer und ärmerer Frauen ist zwar vorgesehen, aber „im allgemeinen sollen die Frauen, puellae und viduae, sich Häuser auf eigne Kosten bauen, deren eigne Nutznießer sie Zeit ihres Lebens bleiben; nach ihrem Tod fallen diese Häuser der Gemeinschaft zu. Die Verwandten der Schwestern haben keine Erbansprüche; sie sollen dann ärmeren Beginen überwiesen werden, die sich nicht aus eignem Vermögen Häuser bauen können.“ (Grundmann 1977, 35054).

421 Grundmann 1977, 351.

422 Grundmann 1977, 351.

423 Grundmann 1977, 354.

424 Grundmann 1977, 22348: Grundmann, mit Verweis auf Quellen, zahlreiche Frauenklöster, die aus solchen Frauengemeinschaften hervorgegangen sind. Auch das ehemalige St. Gertrud-Kloster in Köln ist aus einer Beginengemeinschaft entstanden: „1257 verlegte die Rekluse Helwig und ihre Mitschwestern ihre Wohnung nach der Kapelle S. Gertrud und sie erhalten einen Schutzbrief; sie befolgen damals die Augustinerregel, stehen aber noch nicht unter dominikanischer Leitung; erst seit 1283 wird sie vollzogen.“ In dem S. Gertrud-Kloster predigte vermutlich auch Tauler. Die älteste Handschrift mit Predigten Taulers stammt aus diesem Kloster (vgl. u.a. Gnädinger 1993, 1109). Das beste Beispiel für die Entwicklung von einer Beginengemeinschaft zu einem Dominikanerkloster bietet das Kloster Engelthal bei Nürnberg (Vgl. Grundmann 1977, 223-228). In Kloster Engelthal lebte auch die Mystikerin Christine Ebner (1277 – 1356), die auch in Kontakt mit der „Gottesfreundebewegung“ um Heinrich von Nördlingen und Tauler stand (Vgl. u.a. Gnädinger 1994, 453-469).

425 Vgl. Jordan von Sachsen, Anfänge, 2002, 61: „Im gleichen Jahr kam Meister Dominikus nach Spanien, wo er zwei Häuser errichtete: das eine in Madrid, worin jetzt Nonnen leben, das andere bei Segovia, das älteste Ordenshaus in Spanien.“

426 Zur Geschichte: Vgl. Grundmann 1977, 213-218; Jordan von Sachsen, Briefe, 2002, 108-118. Jordan verfasste die erste Gründungsgeschichte des Predigerordens: Jordan von Sachsen, Anfänge, Hoyer (Hg.) 2002.

427 Auch die Franziskaner wandten sich gegen die Verpflichtung, die Seelsorge und die Verantwortung für Frauenklöster zu übernehmen. Wir wollen jedoch mit Rücksicht auf die Thematik dieser Arbeit nur auf den Dominikanerorden blicken. Zum Thema Franziskaner und Frauenklöster: Siehe u.a. Grundmann 1977, 127 –135. 253 – 273. 303 –312.

428 Grundmann 1977, 21740.

429 Vgl. Grundmann 1977, 21842: „In virtute spiritus et sub pena excommunicationis districte prohibemus, ne aliquis fratrum nostrum decetero laboret vel procuret, ut cura vel custodia monialum vel quarumlibet aliarum mulierum nostris fratribus committatur; et si quis contraire presumpserit, pene gravioris culpe debite subjaceat. Prohibemus etiam, ne aliquis decetero aliquam tondeat vel induat vel ad professionem recipiat.“

430 Jordan von Sachsen, Briefe, 2002, 182.

431 Jordan von Sachsen, Anfänge, 2002, 76.

432 Vgl. Grundmann 1977, 221. 230f. 234: Das Vorbild der Dominikaner führte um 1234 zur Gründung des Frauenklosters Ötenbach (bei Zürich); in Straßburg existierte das Frauenkloster St. Markus schon, bevor die Dominikaner 1224 die Seelsorge dort übernahmen. Dieses Kloster wurde nach dem Vorbild des Dominikanerinnenklosters S. Sisto zu Rom reformiert. Das Kloster St. Markus wurde zum Vorbild für weitere Gründungen.

433 Vgl. Grundmann 1977, 238f.

434 Vgl. Grundmann 1977, 240.

435 Vgl. Grundmann 1977, 241. Der Wortlaut des Beschlusses ist nicht bekannt; wir kennen ihn nur aus einer Bulle des Papstes vom 24. März 1236.

436 Vgl. Grundmann 1977, 241.

437 Vgl. Grundmann 1977, 242f.: Nach der Ordensverfassung erhält ein Beschluss erst dann Gesetzeskraft, wenn drei aufeinanderfolgende Generalkapitel ihm zugestimmt haben. Das geschah nicht.

438 Grundmann 1977, 244.

439 Grundmann 1977, 243f.102.

440 Grundmann 1977, 245107: „Fratribus, qui monialibus vel aliis religiosis mulieribus sacramentum extreme unctionis administraverunt vel prelatos earum instituerunt vel destituerunt, vel officium visitacionis in earum domibus exercuerunt, injungimus septem dies in pane et aqua, septem psalmos et septem disciplinas, et in virtute obedientie districte precipimus, quod talibus abstineant et eas de cetero non communicent. Qui autem eas visitaverint, non excusentur ab hac pena vel precepto propter litteras dominis pape, nisi in eis contineatur: ´non obstante privilegio´etc. vel domini pape preceptum speciale.“

441 Vgl. Grundmann 1977, 246f.

442 Vgl. Grundmann 1977, 247111.

443 Grundmann 1977, 274.

444 Vgl. Grundmann 1977, 274f.

445 Grundmann 1977, 248. Vgl. Grundmann 1977, 248f.mit Anmerkungen: Eine Flut von Inkorporationsbitten ergingen, schon von Mai 1245 an, an die Kurie nach Lyon, teilweise unterstützt durch Verwandte und Freunde der Gründerin von Montargis: Das Beispiel des Klosters Montargis hatte sich bei den süddeutschen Frauenklöstern rasch herumgesprochen, vermutlich auch durch dominikanische Freunde.

446 Um sich vorzustellen, was auf den Orden zukam vgl. ebd. 251122: Für 1245: Sirnau (später Esslingen), Weil, Medingen, Gotteszell, Ötenbach (bei Zürich), Adelhausen (bei Freiburg), Wonnenthal, Töss, Kirchberg, Unterlinden (Kolmar), Diessenhofen-Katharinenthal; 1246: St. Maria in Arena in Augsburg, Ebenheim, Altenhohenau am Inn, Merenbrunnen (Weißenburg i.Els.), Würzburg, Offenburg, Husern (bei Basel), Cronschwitz, S. Margarethe in Eckbolsheim (später Straßburg), Sylo-Schlettstadt; 1247: St. Lambrecht a.d. Hardt; 1248: Mersch (bei Luxemburg), Engelthal (bei Nürnberg); 1249: Kirchheim; 1250: Himmelwonne-Löwenthal. Es ist anzunehmen, dass in diesen Jahren noch andere deutsche Frauenklöster in gleicher Weise dem Orden unterstellt wurden, ohne dass betreffende Bullen erhalten sind.

447 Grundmann 1977, 252.

448 Einige statistische Angaben über die Frauenklöster der Dominikaner im 13. Jahrhundert seien noch hinzugefügt (nach Grundmann 1977, 312 – 318): 1277: 58 Frauenklöster, davon 40 in den deutschen Ordenprovinzen (Teutonia und Saxonia). Im gesamten Orden gab es 414 Brüderkonvente, 53 in den deutschen Provinzen. 1187: 70 Frauenklöster in den deutschen Provinzen. 1303: 74 Frauenklöster plus sieben Klöster, die nicht namentlich genannt werden; davon 65 in der Teutonia und 9 in der Saxonia bei 46/48 Männerkonventen. Zahlen in Domikanerinnen-Klöster: 1258 Prouille: die Höchstzahl wird auf 100 festgesetzt, aber schon 1287 auf 160 erhöht; S. Sisto (z. Zt. des hl. Dominikus): 104 Nonnen; S. Agnes (1237): ca. 50 Nonnen; Montargis (Frankreich): Ca. 50 Nonnen. Zahlen Deutscher Klöster: 1237: 5 Klöster in Straßburg: 300 Frauen, obwohl die Einkünfte nur für 100 ausreichen. 1237: Ötenbach: 64 Schwestern, 1285: 120 Schwestern. 1240: Kirchberg bei Sul: 80 Schwestern. 1245: Adelhausen (bei Freiburg): 70 adlige Schwestern. 1260: Medingen: 70 Schwestern. Wegen Überfüllung wurde in Obermedingen ein Tochterkloster gegründet. 1299: Marienthal (Luxemburg): 120 Schwestern. 1303: Wederstede: über 100 Schwestern. Die Zahl der Nonnen überschritt das Maß, das der Wirtschaftlichkeit der Klöster entsprochen hatte, bei weitem. Deshalb wurde eine Höchstgrenze – die wir nicht kennen – herabgesetzt. Z.B. hatte Kloster Ötenbach 1285 120 Schwestern. Die Wirtschaftskraft des Klosters entsprach aber nur dem Unterhalt für 60 Schwestern. „Mit den Mitteln, die nach sorgfältigen Erwägungen in der Mitte des 13. Jahrhunderts und im Anfang des 14. Jahrhunderts einer bestimmten Anzahl von Nonnen einen gerade ausreichenden Lebensunterhalt gewähren konnten, ja wahrscheinlich mit noch geringeren Mitteln führten in der großen Frühzeit der religiösen Bewegung oft doppelt so viele Schwestern ihr freiwillig entbehrungsreiches Leben. Sie liebten die Armut, die wirklich harte Armut, die erst später in den wohlausgestatteten Frauenklöstern zur ‚geistlichen Armut‘ umgedichtet und ‚verinnerlicht‘ wurde. Sie sahen den Sinn ihres Daseins darin, unter Verzicht auf alle Güter der Welt aus eigener Kraft und in der Gemeinschaft von Gleichgesinnten sich ein Leben zu formen, das nur den religiösen Zielen galt. Sie hatten eine Aufgabe gefunden für ihre geistigen und seelischen Kräfte, eine Aufgabe außerhalb der gesellschaftlichen Welt, in deren Treiben die Frauen dieser Gesellschaftsschicht bis dahin verflochten waren, ohne sich selbstständig in ihr entfalten zu können: Sie hatten den Sinn für dieses gesellschaftliche Treiben verloren, als sie ergriffen wurden von dem religiösen Sinn der Armut und der Keuschheit. Darin liegt der wesentliche Gehalt der religiösen Frauenbewegung des 13. Jahrhunderts“ (Grundmann 1977, 317f.).

449 Grundmann 1977, 277172: „Licet olim quibusdam vestrum per nostras litteras formas dissimilies continentes quedam monialum monasteria duxerimus committenda, cupientes tamen ipsarum utilitatibus sic vestro ministerio providere, ne cursus predicationis, quam ex injuncto vobis officio diligentius exercetis, animarum curandis languoribus fructuosus occursu occupationum multiplicium valeat retardari, presentium auctoritate statuimus, ut dicte moniales vel alie,si quas vobis cetero sub quacumque forma committi contigerit, apostolice sedis indulgentia concessa vel in posterum conedenda non obstante, nisi expressam fecerit de presentibus mentionem, hoch solum a vobis commissionis nostre beneficio consequantur“ (Ripoll I, Bullarium ordinis fratrum Praedicatorum Nr. 132, ed. Bremond 1729ff., 160f.).

450 Vgl. Grundmann 1977, 275.

451 Grundmann 1977, 278.

452 Grundmann 1977, 278.

453 Grundmann 1977, 276171.

454 Vgl. Grundmann 1977, 279: „Prouille ließ sich bestätigen, dass es Anspruch auf die Rectores habe, die Dominikus zur Leitung des Klosters in spiritualibus et temporalibus eingesetzt hatte, und das St. Agnes Kloster in Bologna ließ sich am 13. Februar 1251 eine Inkorporationsbulle ausstellen.“

455 Vgl. Grundmann 1977, 285ff.

456 Grundmann 1977, 287196.

457 Vgl. Grundmann 1977, 287.

458 Vgl. Grundmann 1977, 288ff.

459 Vgl. Grundmann 1977, 291 – 295.

460 Grundmann 1977, 295.

461 Grundmann 1977, 295.

462 Vgl. Grundmann 1977, 296.

463 Vgl. Grundmann 1977, 297. Hierzu wurde eine Bestandsaufnahme der bestehenden Frauenklöstern in den Provinzen gemacht. Außerdem wurde ausdrücklich betont, dass Klöster nur durch den General, durch ein Generalkapitel oder durch päpstliche Verfügung in den Orden aufgenommen werden dürfen (299).

464 Vgl. Grundmann 1977, 300ff.

465 Grundmann 1977, 302.

466 Vgl. Grundmann 1977, 303. Zur religiösen Frauenbewegung und volksprachlichen Literatur vgl. u.a. Grundmann 1977, 452 – 478; Ders., 1978, 67 – 95; Langer 2004, 289 – 303; Ders. 1985, 341 – 346; Dinzelbacher 1994, 131-137. 418 – 441; Ders. 1988; Rapp 1985, 347 – 365.

467 Vgl. Gasser 2000, 114f.; Zekorn 1993, 203 – 217.

468 Vgl. McGinn 1999, 44. 47f.; Gasser 2000, 114f.

469 Dass man dabei mit der Inquisition in Konflikt geraten kann zeigt das Schicksal Meister Eckharts.

470 McGinn 1999, 48: „Doch die Forschung der letzten Jahrzehnte hat die Erkenntnis zutage gefördert, dass es noch eine dritte [gemeinsam mit der monastischen und scholastischen Theologie], genauso wichtige Form mittelalterlicher Theologie gab, auch wenn diese diffuser und daher schwieriger zu beschreiben ist: die volkssprachliche Theologie.“

471 Vgl. McGinn 1999, 56: „Wollte man jedoch als ‚echte Mystik‘ vorrangig die ‚erfahrungsmäßige‘ und visionäre Mystik bezeichnen, die sich in spätmittelalterlichen volkssprachlichen Texten findet, würde man den Reichtum der abendländischen Mystik-Tradition auf ein zu armseliges Maß reduzieren und die Aufgabe, die neue Mystik richtig zu verstehen, eher behindern als erleichtern. Schon der Charakter ihrer Neuheit ergibt sich nur aus ihrem Dialog mit der älteren Tradition.“ Und weiter bemerkt McGinn, nicht ohne kritischen Ton (Seite 67): „Ebensowenig soll die Tatsache in Frage gestellt werden, dass an der Spitze dieser neuen Bewegungen Frauen standen und es unternahmen, sich in der entstehenden volkssprachlichen Theologie auszudrücken. Doch ist in jüngster Zeit über der Begeisterung an dieser Innovation nicht immer das rechte Augenmaß gewahrt worden. Das lag vor allem daran, dass man nicht genügend darauf geachtet hat, wie viele Formen des Zwiegesprächs ganz wesentlich zu ihrer Entwicklung beigetragen haben. Da gab es das Zwiegespräch zwischen Männern und Frauen, zwischen dem Latein und den aufsprossenden Volkssprachen, zwischen Spiritualität und Theologie und schließlich zwischen überkommener Weisheit der alten kontemplativen Tradition und den kreativen Energien einer neuen Ära.“

472 McGinn 1999, 53.

473 McGinn 1999, 53. Z.B. die Schriften des hl. Franziskus, der Angela von Foligno, oder das Buch der ewigen Weisheit von Taulers Mitbruder und Zeitgenosse Heinrich Seuse („Horologium Sapientiae“). (Ebd. 53f.).

474 Vgl. McGinn 1999, 53.

475 Vgl. u.a Gnädinger 1993, 419f.

476 So erklärt er beispielsweise das Wirken Gottes in der Welt und im Menschen mittels einer Trinitätstheologie. Seine theologischen Gewährsmänner sind u.a. Augustinus, Albertus Magnus, Dietrich von Freiberg, Meister Eckhart und Thomas von Aquin, auf die sich Tauler immer wieder einmal in seinen Predigten bezieht.