Erstes Kapitel

Spiritualität und Mystik – eine Verhältnisbestimmung

Die Begriffe Spiritualität und Mystik haben ihren Ursprung in der christlichen Tradition.3

„So bezeichnet das Adjektiv mystisch (von gr. ‚mystikos‘) im Gebrauch der Alten Kirche das Christusmysterium, das vor aller Zeit vorherbestimmt und nun offenbart worden ist (biblische Bedeutung), die Gemeinschaft mit Christus im Sakrament der Eucharistie (liturgische Bedeutung), den geistlichen Sinn der Schrift (spirituelle Bedeutung). Insbesondere anknüpfend an diesen geistlichen Sinn der Schrift bezeichnet das Wort mystisch schließlich eine unmittelbare, erfahrungsmäßige Gotteserkenntnis. Das Adjektiv ´spirituell´, lat. spiritualis/spiritalis, ist eine christliche Wortschöpfung, mit der das neutestamentliche ‚pneumatikos‘, geistig/geistlich, übersetzt wird (vgl. 1 Kor 2). Spirituell ist der mit dem Geist Gottes begabte, der vom Geist Gottes beseelte Mensch. Anders als die Adjektive sind die Substantive ‚Mystik‘ und ‚Spiritualität‘ eine Neuschöpfung erst des 17. und 18. Jahrhunderts – und signalisieren eine Wende zur religiösen Subjektivität: Mystik und Spiritualität bezeichnen jetzt primär die anthropologische und subjektive Dimension des Glaubens und seiner Erfahrung, die sich zunehmend gegenüber dem vormals konstitutiven Zusammenhang mit dem Glaubensgrund, dem Mysterium Gottes, verselbstständigte.“4

Was das Verhältnis beider Begriffe zueinander angeht, so ist die Bezeichnung spirituell/geistig-geistlich der weitere Begriff, da er

„die Existenz des Menschen in all seinen Bezügen und Verhältnissen umfasst: Die Gabe des Geistes Gottes. Vom Geist Gottes beseelt zu sein, setzt eine den Menschen in seiner Person und Existenz betreffende Lebensbewegung frei. Im Begriff ‚mystisch‘ drückt sich ein allerdings wesentliches Element dieser Lebensbewegung aus: die, wie es in einer mittelalterlichen Definition später hieß, cognitio Dei experimentalis, die Erfahrungserkenntnis Gottes, die Erkenntnis Gottes mittels Erfahrung. Cognitio – Erkenntnis – ist dabei nicht als ein rein kognitiver, allein die ratio betreffender Vorgang zu verstehen, sondern im Sinne eines den ganzen Menschen einbeziehenden und beanspruchenden Vorganges. Die cognitio Dei experimentalis bezeichnet ein komplexes Geschehen, in dem es der Mensch nicht allein mit sich zu tun hat, sondern zuvorderst mit Gott und mit sich selbst in Beziehung zu Gott.“5

Als einen weiteren Gesichtspunkt müssen wir hinzufügen, dass sich die cognitio Dei experimentalis nicht in einem „luftleeren“ Raum ereignet, sondern an einem konkreten Lebensort, in einer konkreten Lebenszeit, in der Begegnung mit anderen Menschen.6

Spiritualität bzw. Mystik umfasst im christlichen Bereich also zwei Momente: einerseits das Mysterium Christi, das sich in der Welt im Wort, in den kirchlichen Sakramenten und in der Liturgie offenbart und das in der kirchlichen Lehre und in der theologischen Dogmatik verobjektiviert wird; andererseits die subjektive Erfahrungsweise des Mysteriums, die auf unterschiedliche Weise, in mannigfaltigen (christlichen) Spiritualitäten, zum Ausdruck gebracht wird.7 Zu einer christlichen Spiritualität gehören also beide Dimensionen, eine einheitliche theologia spiritualis – „eine solche Theologie ist nichts anderes als die Mysterien-dimension der objektiven kirchlichen Dogmatik“8 – und die Mannigfaltigkeit der Spiritualitäten, die „subjektive Seite der Dogmatik“9. Bis hinein ins Mittelalter war die Verbundenheit von theologischer Lehre und Spiritualität noch ganz selbstverständlich gewesen10, was Taulers und auch Meister Eckharts Predigten belegen.

3 Vgl. Sudbrack 2002, 16, der darauf hinweist, dass gewissenhafte Lexika über fernöstliche Religiosität die Worte Mystik und Spiritualität deshalb vermeiden.

4 Stolina 2008, 11. Vgl. Balthasar 2002, 41 – 45; Ders. 1967, 247 – 250; Sudbrack 2002, 16ff.; Ders. 1994, 34ff.

5 Stolina 2008, 11f.. Vgl. Balthasar 1967, 247 – 250.

6 Vgl. Wendel 2004, 18. Vgl. auch Dies. 2004, 14f.; Dies. 2002, 25 – 42.

7 Vgl. Balthasar 1990, 228 – 234.

8 Balthasar 1990, 228.

9 Balthasar 1990, 227.

10 Vgl. Balthasar 1990, 228f.