7.5    Gesetzliche Regeln für die Errichtung von Wärmepumpen

Bevor Sie eine Wärmepumpe errichten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie alle behördlichen Auflagen einhalten. In diesem Abschnitt fassen wir für Luft-, Erd- und Wasserwärmepumpen die wichtigsten Regeln zusammen.

Zum Betrieb der Wärmepumpe brauchen Sie außerdem zumeist einen dreiphasigen Drehstromanschluss mit 400 V (umgangssprachlich auch einen »Starkstromanschluss«). Dieser steht normalerweise in jedem Haus zur Verfügung. Auch Ihr Herd ist so mit dem Stromnetz verbunden. Je nach Netzbetreiber muss die Wärmepumpe über einen eigenen Zähler verfügen. Diese Fragen klären Sie am besten mit Ihrem Energieversorgungsunternehmen.

Luftwärmepumpen: Lärmschutz und Abstandsflächen

Bei der Aufstellung der Außeneinheit einer Luftwärmepumpe sind hingegen »nur« der Lärmschutz und Abstandsgrenzen zu Nachbargrundstücken zu beachten. Der Lärmschutz wird durch das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz in Verbindung mit der »Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm« (TA Lärm) geregelt. Je nach Art des Gebietes, in dem die Wärmepumpe aufgestellt werden soll (Wohngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet), gelten unterschiedliche Anforderungen. Auch nachts sind niedrigere Werte als tagsüber erlaubt.

Die »Lautstärke« einer Wärmepumpe kann dem Datenblatt des Geräts entnommen werden. Grundsätzlich gilt, dass eine leise Wärmepumpe Nachbarschaftsstreit und auch Lärmbelästigungen im eigenen Haus vermeiden kann. Es sollte also von vornherein auf die Auswahl eines entsprechend leisen Geräts geachtet werden. Die Lautstärke einer Wärmepumpe hängt unter anderem von der Größe der Außeneinheit, der Wärmetauscherfläche und des Lüfters ab. Werden diese Komponenten größer dimensioniert, so werden die Geräte tendenziell leiser, aber das ist mit höheren Kosten verbunden. Auch andere schallreduzierende Maßnahmen sind mit höheren Kosten verbunden. Es kann also die Schlussfolgerung getroffen werden, dass leise Geräte teurer sind als laute.

Zusätzlich sollte die Lärmbelästigung bei der Wahl des Aufstellortes mit berücksichtigt werden. Gerade die Nähe zu sensiblen Räumen wie Schlafzimmern sollte vermieden werden. Außerdem breitet sich der Schall verstärkt in die Lufteinsaug- und -ausblasrichtung aus. Falls es doch zu Beeinträchtigungen kommt oder man diese im Vorhinein ausschließen möchte, bieten spezielle Schallschutzhauben oder der Aufbau kleiner Schallschutzmauern wie eines Gabionenzauns die Möglichkeit, die Schallausbreitung zu reduzieren. Eine Hecke führt hingegen kaum zu einer Reduktion der Schallausbreitung.

Der Schallrechner des bwp gibt eine erste Auskunft, ob die Vorgaben der TA Lärm eingehalten werden:

https://www.waermepumpe.de/schallrechner

Unabhängig von der Lautstärke der Wärmepumpe gelten für Wärmepumpen Abstandsvorgaben zu Nachbargrundstücken aus der Bauordnung. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland, es galten aber bisher Abstände von 2,5 bis 3 Meter von der Wärmepumpe zur nächsten Grundstücksgrenze. Um den Einbau von Wärmepumpen zu vereinfachen, weichen einige Bundesländer von dieser Vorgabe ab. So hat Nordrhein-Westfalen bereits den Abstand auf 0,5 Meter reduziert. Kurz vor Fertigstellung dieses Buchs wurde außerdem bekannt, dass in Bayern keine Anforderungen mehr an den Abständen zu den Nachbargrundstücken gelten. Unabhängig davon ist natürlich weiterhin der Lärmschutz nach TA Lärm zu beachten. Auf folgender Seite können Sie für das Bundesland, in dem Sie wohnen, die Regelungen zum Mindestabstand nachlesen:

https://www.energie-experten.org/news/luftwaermepumpe-naechstes-bundesland-kippt-abstand-zum-nachbarn

Erd- und Wasserwärmepumpen: geologisches Gutachten und Genehmigung

Wenn Sie eine Erdwärmepumpe mit Tiefensonde oder eine Grundwasserwärmepumpe errichten wollen, müssen Sie oder das Bohrunternehmen ein geologisches Gutachten beauftragen.

Für Erd- und Grundwasserwärmepumpen existieren verschiedenen Anzeige- und Genehmigungspflichten. Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Ansprechpartner sind die unteren Wasserbehörden, Landratsämter oder Wasserwirtschaftsämter. In Österreich ist eine Tiefenbohrung an sich nur anzeigepflichtig, wenngleich es diverse Ausnahmen gibt. Die Errichtung einer Grundwasserpumpe erfordert aber auf jeden Fall ein relativ aufwendiges Genehmigungsverfahren.

Mehr Details zu Tiefenbohrungen, geologischen Gutachten sowie den gesetzlichen Vorschriften bzw. Einschränkungen finden Sie in Abschnitt 2.5, »Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärmepumpe)«, sowie in Abschnitt 2.6, »Wasser-Wasser-Wärmepumpe (Grundwasserwärmepumpe)«,.