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Index
Cover Titelseite Impressum Vorwort Gliederungsübersicht 1. Teil: Grundlagen des Leistungsstörungsrechts
§ 1 Dogmatische Grundlagen
A. Der Begriff der Leistungsstörung
I. Das Zurückbleiben hinter dem Gesollten II. Rechtliche Bedeutung des Begriffs III. Verhältnis zu anderen Allgemeinbegriffen
B. Funktionen des Leistungsstörungsrechts
I. Formale Funktion II. Materielle Funktion
1. Gerechter Ausgleich der Parteiinteressen 2. Realisierung bestimmter Ordnungsziele?
C. Die tatbestandliche Erfassung der Störung
I. Unterscheidung zwischen Leistungsinteresse und Integritätsinteresse II. Unterscheidungen innerhalb der Störungen des Leistungsinteresses
1. Unterscheidung nach der Art der Störung (Nichtleistung, Teilnichtleistung, Schlechtleistung) 2. Unterscheidung nach der Behebbarkeit der Störung (Leistungshindernis) 3. Unterscheidung nach dem Grad der Störung (Verletzung und Gefährdung) 4. Unterscheidung nach der Dauer der Störung (Endgültige und vorübergehende Störung) 5. Unterscheidung nach dem Zeitpunkt der Störung 6. Unterscheidung nach der rechtlichen Absicherung des Leistungsinteresses (Störung des Inhalts oder der Grundlage des Schuldverhältnisses) 7. Unterscheidung nach der Zurechenbarkeit der Störung
III. Unterscheidungen innerhalb der Störung des Integritätsinteresses IV. Mehrheit von Störungen
D. Die Zurechnung der Störung E. Die Regelung der Störungsfolgen F. Das Darstellungskonzept
I. Die rechtsfolgenorientierte Systematik II. Die Fallarbeit mit dem Buch
§ 2 Der rechtliche Rahmen
A. Normative Grundlagen
I. Die Regelung des BGB II. Unionsrechtsrechtliche und internationale Einflüsse
B. Der Anwendungsbereich des gesetzlichen Leistungsstörungsrechts
I. Gegenständlicher Anwendungsbereich II. Räumlicher Anwendungsbereich III. Zeitlicher Anwendungsbereich
C. Die Einordnung leistungsstörungsrechtlicher Ansprüche und Rechte in das BGB D. Vertragliche Regelungen
2. Teil: Das Schicksal der Leistungspflicht
1. Abschnitt: Fortfall und Anpassung der Leistungspflicht im Interesse des Schuldners 1. Kapitel: Begrenzung der Leistungspflicht wegen eines Leistungshindernisses § 3 Das Leistungshindernis
A. Die Ergänzungsbedürftigkeit der Leistungspflicht B. Ausgrenzung der vom Schuldner nicht zu überwindenden Leistungshindernisse
I. Die Pflichtbegrenzung als Problem des materiellen Rechts II. Die pflichtenbegrenzenden Prinzipien III. Die Bedeutung des Vertretenmüssens für die Begrenzung der Leistungspflicht IV. Die Unerheblichkeit des Zeitpunktes des Leistungshindernisses
§ 4 Befreiung von der Leistungspflicht bei Unmöglichkeit der Leistung und Unvermögen des Schuldners
A. Regelungszweck B. Tatbestand der Unmöglichkeit
I. Begriff II. Arten der Unmöglichkeit
1. Physische Unmöglichkeit 2. Rechtliche Unmöglichkeit 3. Anderweitige Befriedigung des Leistungsinteresses als Unmöglichkeit 4. Unmöglichkeit bei höchstpersönlichen Leistungen 5. Unmöglichkeit bei mehreren erfüllungstauglichen Leistungen 6. Unmöglichkeit der Erfüllung von Unterlassungspflichten 7. Unmöglichkeit infolge Störung außerhalb der Schuldnerverantwortung liegender Umstände 8. Vorübergehende Leistungshindernisse
a) Die Fallkonstellationen b) Gleichstellung mit dauerhaftem Leistungshindernis im Interesse des Schuldners c) Gleichstellung mit dauerhaftem Leistungshindernis im Interesse des Gläubigers d) Keine Gleichstellung mit dauerhaftem Leistungshindernis e) Veränderung der Lage f) Vorrangige vertragliche Regelung
9. Teilunmöglichkeit
C. Das Unvermögen
I. Begriff II. Bedeutung für besondere Schuldinhalte
§ 5 Fortfall der Leistungspflicht bei Leistungserschwerungen (§ 275 Abs. 2, Abs. 3 BGB)
A. Die Leistungserschwerung B. Kriterien für die rechtliche Bewertung der Leistungserschwerung C. Befreiung wegen groben Missverhältnisses von Leistungsaufwand und Leistungsinteresse (§ 275 Abs. 2 BGB)
I. Der Aufwand des Schuldners
1. Begriff 2. Bedeutung der Gegenleistung
II. Das Interesse des Gläubigers an der Leistung III. Das Vertretenmüssen des Leistungshindernisses IV. Grobes Missverhältnis V. Verantwortlichkeit des Gläubigers VI. Bedeutung des § 275 Abs. 2 BGB für Schadensersatz statt der Leistung VII. Befreiung wegen „einfacher“ Unverhältnismäßigkeit bei gesetzlichen (Nach-)Leistungspflichten
D. Unzumutbarkeit bei in Person zu erbringenden Leistungen (§ 275 Abs. 3 BGB)
I. Grundgedanke II. In Person zu erbringende Leistungen III. Bedeutung des Vertretenmüssens
E. Unzumutbarkeit bei nicht in Person zu erbringenden Leistungen F. Geltendmachung, Rechtsfolge und Abdingbarkeit
§ 6 Leistungserschwerung als Störung der Geschäftsgrundlage
A. Die Bedeutung der Geschäftsgrundlage für den Schuldner B. Normativer Kern der Geschäftsgrundlage C. Geschäftsgrundlage und Vertragsinhalt D. Die Geschäftsgrundlage
I. Gemeinsamkeit der die Geschäftsgrundlage bildenden Vorstellungen
1. Kenntnis/Erkennbarkeit der Vorstellung für den Gegner 2. Kenntnis/Erkennbarkeit der Erheblichkeit 3. Der „beiderseitige Irrtum“
II. Keine Risikozuweisung
E. Störung der Geschäftsgrundlage
I. Wirklichkeitsabweichung II. Unzumutbarkeit der Bindung III. Bedeutung des Vertretenmüssens und der Vorhersehbarkeit IV. Fallgruppen
1. Von Beginn an fehlerhafte Aufwandsplanung 2. Nachträgliche Überholung der Aufwandsplanung 3. Verhältnis zu anderen Fallgruppen
F. Rechtsfolgen
I. Vorrang der Anpassung
1. Inhalt 2. Gerichtliche Durchsetzung
II. Rücktritt/Kündigung III. Ausgleich von Vermögensnachteilen
G. Verhältnis zu § 275 Abs. 2, Abs. 3 BGB H. Die Kündigung des Schuldners bei Dauerschuldverhältnissen J. §§ 275, 313 BGB in der Fallanwendung K. Entlastung des Schuldners durch Erhöhung der Gegenleistung L. Die Leistungsgefahr
§ 7 Besondere Regelung der Leistungsanstrengungen
A. Vertragliche Regelung der Leistungsanstrengungen
I. Als Regelung der Leistungspflicht oder als Haftungsregelung II. Vertragliche Erhöhung der Leistungsanstrengungen III. Vertragliche Begrenzung der Leistungsanstrengungen
B. Insbesondere: Vertragliche Regelung von Beschaffungsanstrengungen
I. Die der Leistungspflicht inhärente Regelung der Beschaffungsanstrengungen
1. Ausgangspunkt 2. Erweiterung durch gesetzliche Ersatzlieferungspflichten 3. Erweiterung durch Vereinbarung einer Gattungsschuld 4. Gerichtliche Erzwingbarkeit der Beschaffungsanstrengungen 5. Haftung für Nichtbeschaffbarkeit
II. Vertragliche Beschränkungen der Beschaffungsanstrengungen
C. Besondere gesetzliche Regelung der Leistungsanstrengungen
§ 8 Die Grenzen der Leistungspflicht im Leistungsprozess
A. Im Erkenntnisverfahren
I. Prozessrechtsdogmatische Einordnung II. Darlegungs- und Beweislast
B. In der Zwangsvollstreckung C. Bedeutung der Leistungsklage für den Übergang zum Schadensersatz
2. Kapitel: Fortfall der Leistungspflicht aus sonstigen im Interesse des Schuldners liegenden Gründen § 9 Befreiung des Schuldners wegen Zweckverfehlung
I. Problemstellung II. Vertragliche Einbeziehung des Zwecks III. Einbeziehung in die Geschäftsgrundlage
§ 10 Befreiung zum Schutz der Rechtsgüter des Schuldners 2. Abschnitt: Fortfall und Anpassung der Leistungspflicht im Interesse des Gläubigers § 11 Überblick
A. Die Problemstellung B. Die gesetzlichen Rechtfertigungsgründe
I. Fortfall des Interesses an der Leistung II. Unzumutbarkeit weiterer Bindung an die Leistungspflicht III. Erfolglose Nachfristsetzung
C. Das Gläubigerinteresse als Inhalt oder Grundlage des Vertrages D. Die Darstellung
§ 12 Der Fortfall des Gläubigerinteresses an der Leistung als Fall der Unmöglichkeit und als Störung der Geschäftsgrundlage
A. Fortfall des Gläubigerinteresses an der Leistung als Fall der Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB)
I. (Voll-)Unmöglichkeit wegen nicht behebbarer Unvollständigkeit der Leistung II. (Voll-)Unmöglichkeit wegen nicht behebbaren Qualitätsmangels III. Nichteinhaltung sonstiger Leistungsmodalitäten als Unmöglichkeit
1. Die exakte Leistung 2. Insbesondere: Absolute Fixschuld
IV. Unerreichbarkeit des Verwendungszwecks als Unmöglichkeit
1. Verwendungszweck als Gegenstand der Leistungspflicht 2. Vertragliche Gleichstellung des Verwendungszwecks mit der Leistung
B. Störung des Gläubigerinteresses an der Leistung als Störung der Geschäftsgrundlage
I. Der Fortfall des Gläubigerinteresses an der Leistung (Zweckfortfall) als Störung der Geschäftsgrundlage
1. Erkennbarkeit des Verwendungszwecks für den Schuldner 2. Risiko des Gläubigers 3. Rechtsfolge
II. Störung des Äquivalenzinteresses
1. Äquivalenzstörung infolge Wertverlusts 2. Äquivalenzstörung infolge fehlerhafter (Preis-)Kalkulation
III. Rechtsfolge IV. Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen des Gläubigers
3. Teil: Auswirkungen der Störung auf die Gegenleistungspflicht
§ 13 Grundlagen
A. Das Regelungsproblem B. Terminologie C. Der Anwendungsbereich der §§ 320–326 BGB
I. Gegenseitiger Vertrag II. Die betroffenen Pflichten
1. Gegenseitige Leistungspflichten 2. Weitere Hauptleistungspflichten und Nebenleistungspflichten 3. Rücksichtnahmepflichten
§ 14 Vorläufige Verweigerung der Gegenleistung (§§ 320–322 BGB)
A. Zweck der Regelung B. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB)
I. Voraussetzungen
1. Gegenseitigkeit 2. Nichterfüllung 3. Weitere Voraussetzungen des § 320 BGB 4. Einschränkungen des § 320 BGB 5. Verhältnismäßigkeit, insbesondere bei Teilleistungen 6. Rechtsgeschäftliche Einschränkungen
II. Rechtsfolgen des § 320 BGB
C. Die prozessuale Abwicklung gegenseitiger Leistungspflichten (§ 322 Abs. 1, Abs. 3 BGB)
I. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Erkenntnisverfahren (§ 322 Abs. 1 BGB) II. Die Bindungswirkung des Urteils III. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages in der Zwangsvollstreckung (§ 322 Abs. 3 BGB)
D. Besonderheiten des Synallagmas bei Vorleistungspflichten (§ 321 BGB)
I. Das Risiko des Vorleistungspflichtigen II. Unzumutbarkeit der Vorleistung infolge Verschlechterung des Risikos
1. Einrede wegen Verschlechterung des Vorleistungsrisikos (§ 321 Abs. 1 BGB) 2. Schutz bei zufällig eintretenden Leistungshindernissen 3. Beendigung der vertraglichen Bindung (§ 321 Abs. 2 BGB)
III. Schadensersatzansprüche des Vorleistungspflichtigen IV. Vergütung bereits erbrachter Teil-Vorleistungen V. Interesse des Vorleistungspflichtigen am Leistungsaustausch (§ 322 Abs. 2, Abs. 3 BGB) VI. Darlegungs- und Beweislast VII. Andere Rechtsbehelfe des Vorleistungspflichtigen
§ 15 Endgültiger Fortfall des Gegenleistungsanspruchs (§§ 323–326 BGB)
A. Zweck und Struktur der §§ 323 ff. BGB B. Der Fortfall des Gegenleistungsanspruchs bei Nichterbringbarkeit der Leistung (§ 326 Abs. 1 BGB)
I. Die der Regelung inhärente Verteilung der Preisgefahr II. Voraussetzungen des § 326 Abs. 1 S. 1 BGB III. Der Fortfall des Gegenleistungsanspruchs IV. Minderung bei teilweiser Unerbringbarkeit der Leistung V. Keine Minderungsregelung für die Schlechtleistung (§ 326 Abs. 1 S. 2 BGB) VI. Das ergänzende Rücktrittsrecht nach § 326 Abs. 5 BGB VII. Darlegungs- und Beweislast VIII. Die Verantwortlichkeit des Gläubigers IX. Die Aufrechterhaltung des Gegenleistungsanspruchs bei Erlangung eines Ersatzes
C. Der Rücktritt vom Vertrag wegen Nichtleistung trotz Erbringbarkeit der Leistung
I. Im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Leistungspflichten II. Nichtleistung trotz Erbringbarkeit, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit III. Fristsetzung IV. Die Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 323 Abs. 2 BGB)
1. Überwiegendes Interesse am Rücktritt bei der Nichtleistung (§§ 323 Abs. 1, 1. Alt., 242 BGB) 2. Relative Fixschuld (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
a) Tatbestand b) Bedeutung für die Schadensersatzpflicht c) Bedeutung einer Fristsetzung
D. Der Rücktritt vom Vertrag wegen Schlechtleistung (§ 323 Abs. 1, 2. Alt., Abs. 5 S. 2 BGB)
I. Der eingeschränkte Anwendungsbereich des § 323 Abs. 1, 2. Alt. BGB II. Die Schlechtleistung III. Fristsetzung IV. Rücktritt vom ganzen Vertrag trotz Teilleistung (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB)
E. Rücktritt wegen Leistungsgefährdung
I. Richterrechtliche Regeln II. Rücktritt wegen Leistungsverweigerung (§ 323 Abs. 4 BGB) III. Rücktritt hinsichtlich künftiger Teilleistungen aufgrund Abmahnung (§ 323 Abs. 3 BGB) IV. Rücktrittsrecht des Vorleistungspflichtigen (§ 321 Abs. 2 BGB)
F. Rücktritt wegen Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 324 BGB)
I. Zweck II. Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht III. Unzumutbarkeit der Bindung an den Vertrag IV. Voraussetzungen im Übrigen
G. Die Ausübung des Rücktrittsrechts
I. Allgemeine Regeln II. Beteiligung Dritter III. Eigene Vertragstreue des Gläubigers
H. Das Verhältnis des Rücktritts zum Schadensersatz (§ 325 BGB)
I. Die Eigenständigkeit der Rechte II. Die Wahlmöglichkeiten III. Kumulierung der Rechte IV. Ius variandi
J. Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
I. Die störungsrechtliche Bedeutung des § 314 BGB II. Rücktritt von der einzelnen Teilleistungspflicht III. Rücktritt vom gesamten Dauerschuldverhältnis IV. Außerordentliche Kündigung des Dauerschuldverhältnisses V. Struktur des Kündigungstatbestandes
1. Kündigung wegen Unzumutbarkeit infolge Pflichtverletzung (§ 314 Abs. 2 BGB) 2. Kündigung wegen Unzumutbarkeit im Übrigen 3. Verhältnis zu § 313 BGB
VI. Bedeutung anderweitiger Beendigungsmöglichkeiten VII. Ausübung des Kündigungsrechts VIII. Kombination von Rücktritt und Kündigung IX. Auswirkung der Kündigung X. Verhältnis zum Schadensersatz
4. Teil: Die Pflicht des Schuldners zu Schadensersatz und Ersatzherausgabe
1. Abschnitt: Der Schutz des Gläubigers durch Schadensersatzpflichten § 16 Die Struktur der gesetzlichen Regelung
A. Die Unterscheidung nach der Schadensart (§ 280 BGB)
I. Leistungsinteresse und Integritätsinteresse als Ausgangspunkt II. Die Schadensarten III. Die Einordnung der Schadensarten in die gesetzliche Systematik
B. Die Unterscheidung nach der Art der Störung C. Die Unterscheidung nach dem Haftungsgrund D. Das Problem des Grundtatbestandes „Pflichtverletzung“ (§ 280 Abs. 1 BGB)
2. Abschnitt: Der Schadensersatz statt der Leistung § 17 Der Schutz des Leistungsinteresses im Überblick
A. Das Verhältnis von Leistung und Schadensersatz statt der Leistung B. Der Übergang von der Leistung zum Schadensersatz
I. Der automatische Übergang zum Schadensersatz beim Leistungshindernis (§§ 275 Abs. 4, 283, 311a Abs. 2 BGB) II. Die Rechtfertigung des Übergangs zum Schadensersatz bei Erbringbarkeit der Leistung
1. Rechtfertigungsgründe 2. Das Verhältnis der Rechtfertigungsgründe zueinander
III. Die prozessuale Seite des Übergangs
1. Klage auf Leistung
a) Übergang vor oder während des Leistungsprozesses b) Übergang nach Rechtskraft eines Leistungsurteils
2. Schadensersatzklage
§ 18 Schadensersatz statt der Leistung bei Leistungshindernissen
A. Die Regelung im Überblick B. Die Haftungsvoraussetzungen bei nachträglichem Leistungshindernis (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB)
I. Die Pflichtverletzung II. Nachträglichkeit des Leistungshindernisses III. Keine Entlastung (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB) IV. Prozessuales
C. Die Haftung für anfängliche Leistungshindernisse (§ 311a Abs. 2 BGB)
I. Die in der Leistungszusage enthaltene eingeschränkte Garantie II. Der Umfang der Haftung
1. Leistungshindernis (§ 275 BGB) 2. Bekanntheit oder Erkennbarkeit des Leistungshindernisses 3. Der Vertragsschluss als maßgeblicher Zeitpunkt
a) Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des Leistungshindernisses b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der zugrunde liegenden Tatsachen
4. Das von der Garantie gedeckte Interesse 5. Modifizierungen der Garantiehaftung
a) Verschärfungen b) Milderungen
III. Haftung bei anfänglicher Unzumutbarkeit der Bindung für den Gläubiger IV. Darlegungs- und Beweislast V. Verhältnis zu anderen Haftungsregeln
D. Anrechnung des Surrogats (§ 285 Abs. 2 BGB) E. Verhältnis zu anderen Gläubigerrechten
§ 19 Schadensersatz statt der Leistung wegen Nichtleistung
A. Systematische Einordnung B. Die Voraussetzungen im Überblick C. Erfasste Leistungspflichten D. Die Nichtleistung trotz Erbringbarkeit, Fälligkeit und Durchsetzbarkeit
I. Voraussetzungen im Allgemeinen
1. Kein Leistungshindernis 2. Fälligkeit und Durchsetzbarkeit 3. Nichtleistung
II. Nichtleistung bei Zurückweisung nicht schuldgerechter Leistung III. Beendigung der „Nichtleistung“ durch Erbringung der Leistung
E. Nichtleistung trotz Fristsetzung
I. Setzung einer angemessenen Frist
1. Inhaltliche Anforderungen 2. Schuldnerschützende Wirkung 3. Angemessenheit der Frist
II. Problemfälle
1. Nichtsynallagmatische Leistungspflichten 2. Zusammenhängende Leistungspflichten 3. Mitwirkungsleistungspflichten des Gläubigers 4. Fristsetzung bei mehrfacher Störung
a) Nichtbehebung der ursprünglichen Störung b) Mehrheit von Störungen
III. Fristsetzung durch Dritte IV. Ausschluss der Fristsetzungsbefugnis
F. Fortsetzung der Nichtleistung nach Fristablauf G. Keine Entlastung des Schuldners (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB) H. Die Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 281 Abs. 2 BGB)
I. Endgültige Leistungsverweigerung nach Fälligkeit (§ 281 Abs. 2, 1. Alt. BGB) II. Überwiegendes Interesse des Gläubigers am Schadensersatz
1. Fortfall des Interesses an der Leistung 2. Funktionswidrigkeit der Fristsetzung 3. Verhältnis zu bereits ausgesprochener Frist
J. Schadensersatzbefugnis bei (quantitativen) Teilleistungen
I. Regelungsproblem II. Annahme der Teilleistung III. Sukzessivleistungen IV. Entbehrlichkeit der Fristsetzung
§ 20 Schadensersatz statt der Leistung bei Schlechtleistung
A. Systematische Einordnung
I. Schlechtleistung und Nichtleistung II. Schlechtleistung und Aliud- bzw. Mankoleistung III. Schlechtleistung und Leistungshindernis IV. Schlechtleistung und Nebenleistungspflichten V. Schlechtleistung und Verletzung von leistungsbezogenen Nebenpflichten VI. Schlechtleistung und Verletzung von Rücksichtnahmepflichten VII. Das Verhältnis zur besonderen Mängelgewährleistung
1. Der Vorrang autarken Gewährleistungsrechts 2. Die modifizierte Anwendung der allgemeinen Regeln bei Mängeln im Kauf-, Tausch- und Werkvertrag 3. Die unmittelbare Anwendung der allgemeinen Regelung
B. Die Voraussetzungen im Überblick C. Tatbestand der Schlechtleistung
I. Die Bestimmung der Leistungsqualität im Allgemeinen II. Die Bestimmung der Leistungsqualität in den besonderen Gewährleistungsregeln III. Weiterfresserschäden als Schlechtleistung? IV. Der Mangelverdacht
D. Weitere Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs
I. Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist II. Keine Unerheblichkeit bei großem Schadensersatz/Rücktritt (§ 281 Abs. 1 S. 3 BGB, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB) III. Fortfall des Interesses bei teilweiser Schlechtleistung IV. Vertretenmüssen
§ 21 Schadensersatz statt der Leistung wegen Gefährdung der Leistung
A. Das Problem B. Der Tatbestand der Leistungsgefährdung
I. Die drohende Störung („Pflichtverletzung“)
1. Anknüpfungssachverhalt 2. Negative Prognose
a) Offensichtlichkeit b) Ernsthafte Zweifel
II. Unzumutbarkeit
C. Gefährdung künftiger Teilleistungen, insbes. Sukzessivleistungen (§ 281 Abs. 3 BGB) D. Verlust des subjektiven Vertrauens als Gefährdungstatbestand E. „Nachvertragliche“ Verletzung der Leistungstreuepflicht
§ 22 Schadensersatz statt der Leistung bei Dauerschuldverhältnissen
A. Schadensersatz bezüglich der gestörten Einzelleistung B. Schadensersatz statt der Leistung bezüglich des ganzen/künftigen Dauerschuldverhältnisses
I. Allgemeine Regelung II. Besondere Schadensersatzregeln
§ 23 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 282 BGB)
I. Grundgedanke II. Abgrenzung zu § 281 BGB III. Rücksichtnahmepflichten zum Schutz des Integritätsinteresses IV. Unzumutbarkeit der Leistung V. Unzumutbarkeit der Leistung bei erbrachter Teilleistung VI. Bedeutung der Abmahnung (§ 281 Abs. 3 BGB analog) VII. Gefährdung des Integritätsinteresses wegen drohender Rücksichtnahmepflichtverletzung VIII. Vertretenmüssen und Beweislast
§ 24 Der Übergang zum Schadensersatzanspruch
A. Verletzung der Leistungspflicht oder Gefährdung der Leistung
I. Rechtslage nach Eintritt der Voraussetzungen gem. § 281 Abs. 1–Abs. 3 BGB
1. Schadensersatzbefugnis 2. Zurückweisung der Leistung 3. Frist zur Beseitigung der Schwebelage
II. Das Schadensersatzverlangen (§ 281 Abs. 4 BGB) III. Leistungsverlangen nach Eintritt der Voraussetzungen gem. Abs. 1–Abs. 3 BGB IV. Fortfall des Leistungsanspruchs V. Rückabwicklung erbrachter Leistungen (§ 281 Abs. 5 BGB) VI. Darlegungs- und Beweislast VII. Verjährung VIII. Abdingbarkeit
B. Unzumutbarkeit der Leistung wegen Verletzung einer Rücksichtnahmepflicht (§ 282 BGB)
§ 25 Der Inhalt des Schadensersatzanspruchs
A. Schadensersatzrechtliche Differenzbetrachtung als Ausgangspunkt B. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Differenzbetrachtung C. Einbeziehung besonderer Schadensarten
I. Verzögerungsschäden und ähnliche Schäden infolge vorübergehender Störung
1. Die Position der Rechtsprechung 2. Gegenpositionen
a) Fortfall des Anspruchs aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB? b) Alternativität der Anspruchsgrundlagen?
3. Eigene Position
II. Ausgrenzung der Integritätsschäden III. Schlussfolgerung für Mangelfolgeschäden und Weiterfresserschäden
1. Mangelfolgeschaden 2. Weiterfresserschaden
D. Die konkrete Schadensberechnung
I. Schaden infolge Ausbleibens der Leistung selbst
1. Wert der Leistung 2. Mehraufwendungen für Ersatzgeschäft (Deckungsgeschäft) des Gläubigers
II. Schaden infolge Ausbleibens der geplanten Leistungsverwendung III. Fehlverhalten des Gläubigers IV. Schadensmindernde Vorteile
E. Ersatz nutzloser Aufwendungen
I. Das Problem II. Aufwendungsersatz als Schadensersatz statt der Leistung
1. Die Rentabilitätsvermutung 2. Einwendungen des Schuldners
III. Aufwendungsersatz anstelle von Schadensersatz statt der Leistung (§ 284 BGB)
1. Dogmatische Einordnung 2. Verhältnis zur Rentabilitätsvermutung 3. Allgemeine Voraussetzungen 4. Insbes.: Das berechtigte Vertrauen des Gläubigers 5. Insbes.: Die Aufwendungen 6. Insbes.: Die Zurechenbarkeit der Aufwendungsentscheidung
a) Billigkeit b) Kausalität
7. Umfang des Ersatzes
a) Keine Begrenzung auf positives Interesse b) Vorteilsausgleich c) Schadensminderungsobliegenheit (§ 254 Abs. 2 BGB) d) Teilstörungen
8. Verhältnis zum Leistungsanspruch 9. Verhältnis zu Schadensersatzanspruch und Rücktritt 10. Darlegungs- und Beweislast
F. Der abstrakt berechnete Schaden
I. Absehen vom konkreten Schadensverlauf II. Vermutungsregeln III. Abstrakte Schadensberechnung im engeren Sinn IV. Wahlrecht des Gläubigers
G. Besonderheiten der Schadensberechnung bei gegenseitigen Verträgen
I. Das Problem II. Die Situation unter Geltung des alten Rechts III. Die Rechtslage nach Inkrafttreten des SMG
1. Überblick über den Meinungsstand 2. Eigene Position
H. Die Schadensberechnung bei Teilstörungen („Großer und kleiner Schadensersatz“)
I. Voraussetzungen des großen Schadensersatzes II. Umfang des kleinen Schadensersatzes
J. Rechtliche Behandlung des Schadensersatzanspruchs im Übrigen
§ 26 Die Pflicht zur Herausgabe eines Ersatzes (§ 285 BGB)
A. Der Ausgleichszweck B. Keine Beschränkung auf „gegenständliche“ Leistungen C. Die Unerbringbarkeit der Leistung (§ 275 BGB) D. Der Ersatz oder Ersatzanspruch
I. Der Ersatzcharakter II. Beispiele III. Das Verhältnis zu Vorkehrungen des Schuldners
E. Inhalt der Herausgabepflicht
I. Umfang II. Gläubigernachteil als Grenze
F. Ausschluss des Anspruchs für bestimmte Leistungspflichten G. Beweislast und Verjährung H. Schadensersatz und Surrogat (§ 285 Abs. 2 BGB) J. Aufrechterhaltung der Gegenleistung bei Erlangung eines Ersatzes (§ 326 Abs. 3 BGB)
3. Abschnitt: Schadensersatz für vorübergehende Störungen § 27 Begriff und Problem der vorübergehenden Störungen § 28 Vorübergehende Nichtleistung (Schuldnerverzug)
A. Die Verzugsregelung im Überblick B. Voraussetzungen des Schuldnerverzuges
I. Nichtleistung II. Keine anspruchsvernichtende Einwendung/kein Leistungshindernis III. Durchsetzbarkeit (Einredefreiheit) IV. Fälligkeit V. Qualifizierte Nichtleistung
1. Erfolglose Mahnung (§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB)
a) Inhalt der Mahnung b) Form und Rechtsnatur c) Zeitpunkt der Mahnung d) Verhältnis zur Nachfristsetzung e) Gleichgestellte Rechtsakte
2. Entbehrlichkeit der Mahnung
a) Kalendermäßig bestimmte Leistungszeit b) Ereignisabhängiger Leistungszeitpunkt c) Leistungsverweigerung d) Besondere Gründe
3. 30-Tage-Frist bei Entgeltforderung
a) Normzweck b) Voraussetzungen
aa) Entgeltforderung bb) Zugang einer Rechnung/Zahlungsaufstellung cc) Fristablauf
VI. Vertragstreue des Gläubigers („tu quoque“) VII. Vertretenmüssen
C. Der Zeitpunkt des Verzugseintritts D. Die Beendigung des Verzuges
I. Leistungserbringung II. Wegfall anderer Verzugsvoraussetzungen
E. Der Ersatz des Verzögerungsschadens und andere Verzugsfolgen
I. Der Verzögerungsschaden
1. Begriff 2. Abgrenzung zum Integritätsinteresse 3. Typische Schäden
a) Rechtsdurchsetzungskosten b) Deckungsaufwand c) Entgangener Gewinn d) Verzugszinsen
4. Keine Anwendung des § 284 BGB 5. Verzug bei Abtretung und Schuldnerwechsel
II. Verschärfung der Schuldnerverantwortlichkeit
1. „Haftung für Zufall“ 2. Aufhebung von Haftungsprivilegierungen
III. Abdingbarkeit
1. Grundregel 2. Sonderregel für Entgeltforderungen
§ 29 Andere vorübergehende Störungen
I. Die vorübergehende Schlechtleistung, Aliudleistung und Mankoleistung II. Vorübergehende Verletzung leistungsbezogener Nebenpflichten III. Vorübergehendes Leistungshindernis IV. Vorübergehende Leistungsgefährdung V. Verhältnis zum Schadensersatz statt der Leistung
4. Abschnitt: Der Schutz des Integritätsinteresses 1. Kapitel: Die Grundlagen der Haftung für Integritätsverletzungen § 30 Strukturelemente der Haftung
A. Überblick B. Das Integritätsinteresse C. Die Haftungsnormen D. Die Haftung aus § 280 Abs. 1 BGB
I. Verletzung von Rücksichtnahmepflichten
1. Die Rechtfertigung der Rücksichtnahmepflicht 2. Typische Pflichtinhalte 3. Weitere Elemente
II. Integritätsverletzungen infolge Nicht- oder Schlechtleistung
1. Anknüpfung der Haftung an Rücksichtnahmepflicht 2. Abgrenzung zu leistungsbezogenen Nebenpflichten
III. Darlegungs- und Beweislast
E. Inhalt des Anspruchs F. Das Verhältnis zur deliktischen Haftung
2. Kapitel: Die Haftung für vorvertragliche Pflichtverletzungen § 31 Das vorvertragliche Schuldverhältnis
A. Das Gesetz als Geltungsgrund (§ 311 Abs. 2 BGB) B. Haftungsgrund und Schutzgut C. Persönliche Haftungsvoraussetzungen D. Der Tatbestand des vorvertraglichen Schuldverhältnisses
I. Aufnahme von Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB) II. Vertragsanbahnung (§ 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB) III. Ähnliche geschäftliche Kontakte (§ 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
§ 32 Der vorvertragliche Schutz der Rechtsgüter § 33 Der vorvertragliche Schutz der rechtsgeschäftlichen Selbstbestimmung
A. Ausgrenzung der vertraglichen Haftung B. Schutz vor dem nicht erwartungsgerechten Vertrag bzw. vor dem nicht erwartungsgerechten Vertragsumfeld
I. Haftung für positive Erklärungen II. Haftung für unterlassene Aufklärung
1. Nicht aufklärungspflichtige Informationen
a) Spezielles Geheimhaltungsinteresse b) Recht zur Ausnutzung des Informationsvorsprungs
aa) Marktwissen bb) „Innovatives“ Wissen
2. Keine Pflicht zur Informationsbereitstellung 3. Allg. Voraussetzungen der Aufklärungspflicht 4. Spezifische Rechtfertigung
a) Aufklärung über nicht präsentes Wissen
aa) Aufklärung kraft in Anspruch genommenen Vertrauens bb) Aufklärung kraft Ingerenz
b) Aufklärung über präsentes Wissen
aa) Aufklärung wegen in Anspruch genommenen Vertrauens/Ingerenz bb) Aufklärung zum Schutz Unerfahrener cc) Aufklärung als Teil der Verständigung über Inhalt und Grundlagen des Vertrages (Pflicht zum „Nachfragen“) dd) Die Erkennbarkeit des Informationsbedarfs als begrenzendes Element
c) Beispiele für Aufklärungspflichten aus der Rechtsprechung
III. Schutz vor unzulässigem Entscheidungsdruck/Übereilung IV. Vorvertraglicher Schutz durch spezielle gesetzliche Regelungen
C. Schutz der Erwartung auf einen wirksamen Vertrag
I. Ausbleiben der rechtsgeschäftlichen Einigung II. Verursachung/Nichtbeseitigung eines Wirksamkeitshindernisses
D. Rechtsfolgen
I. Grundsatz: Vertrauensschaden II. Besonderheiten beim nicht erwartungsgerechten Vertrag
1. Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens 2. Vertragsaufhebung 3. Vertragsanpassung
III. Schutz des Erfüllungsinteresses beim nicht zustande gekommenen Vertrag?
E. Mitverschulden des Geschützten
I. Minderung des Schadensersatzes II. Schadensersatzpflicht des Geschützten
F. Verhältnis zu vertraglichen Ansprüchen G. Verantwortlichkeit für Verhandlungsgehilfen H. Die Haftung Dritter aus vorvertraglichem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 3 BGB)
I. Grundgedanke II. Spezifische Rechtfertigung
1. Besondere Sachkunde 2. Eigenes wirtschaftliches Interesse des Dritten 3. Prospekthaftung
III. Haftungsinhalt
J. Drittschützende Wirkung des vorvertraglichen Schuldverhältnisses K. Besonderheiten bei der Abbedingung/Einschränkung der Haftung aus vorvertraglichen Pflichtverletzungen
5. Abschnitt: Die Zurechnung der Pflichtverletzung § 34 Das Vertretenmüssen des Schuldners
A. Funktion B. Die Haftung für Verschulden
I. Der Grundsatz II. Der Gegenstand der Zurechnung
1. Erfolg oder Fehlverhalten 2. Haftungsbegründende Kausalität 3. Vorverlagerung der Zurechnung
III. Die Haftung für Vorsatz IV. Die Haftung für Fahrlässigkeit
1. Sorgfaltsmaß 2. Zwei Ebenen der Sorgfaltsprüfung
V. Gesetzliche und richterrechtliche Haftungsmilderungen
1. Die Beschränkung der Haftung auf grobe Fahrlässigkeit 2. Beschränkung der Haftung auf eigenübliche Sorgfalt 3. Enthaftung für leichteste Fahrlässigkeit
VI. Vertragliche Haftungsbeschränkungen VII. Verschuldensfähigkeit
C. Vertretenmüssen ohne Verschulden
I. Gesetzliche Haftungsverschärfung II. Vertragliche Haftungsverschärfung
1. Abgrenzung zum selbstständigen Garantievertrag 2. Haftungsverschärfung als Teil des Leistungsversprechens
a) Durch „Verstärkung“ des Leistungsversprechens b) Als typischer Inhalt des Leistungsversprechens
aa) Geldschuld bb) Gattungsschuld cc) Individuelle Beschaffungsschuld
3. Abbedingung von Haftungserleichterungen
D. Einstehenmüssen für dritte Personen (§ 278 BGB)
I. Grundgedanke II. Erfüllung einer Verbindlichkeit III. Die zur Erfüllung eingesetzte Person
1. Erfüllungsgehilfe 2. Gesetzlicher Vertreter
IV. Zurechnungszusammenhang für konkretes Verhalten V. Abdingbarkeit
E. Darlegungs- und Beweislast
5. Teil: Die Verantwortung des Gläubigers
§ 35 Grundlagen
A. Die Problemstellung B. Prinzipien der Gläubigerverantwortlichkeit
I. Verantwortung für Fehlverhalten II. Risikoverantwortung
1. Gesetzliche Regelungen 2. Verallgemeinerbarkeit? 3. Die Linie der herrschenden Meinung
C. Die rechtliche Strukturierung der Gläubigerverantwortlichkeit
I. Die vertragliche Verantwortlichkeit II. Die vorvertragliche Verantwortlichkeit
D. Die Darstellung
§ 36 Die Verantwortung des Gläubigers für Mitwirkungsdefizite im Rahmen des Gläubigerverzuges
A. Die Erfassung unzureichender Mitwirkung im Gläubigerverzug B. Der Tatbestand des Gläubigerverzuges
I. Die Erbringbarkeit der Leistung
1. Die Exklusivität von Gläubigerverzug und Nichterbringbarkeit der Leistung
a) Die unproblematischen Fälle: Leistungshindernisse auf Seiten des Schuldners b) Die problematischen Fälle: Undurchführbarkeit der Mitwirkungshandlung (Mitwirkungshindernisse) c) Vorübergehendes Mitwirkungshindernis d) Vorübergehende Leistungshindernisse (§ 297 BGB) e) Die Bedeutung des Leistungswillens
2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erbringbarkeit der Leistung
a) Normalschuld b) Absolute Fixschuld
II. Ordnungsgemäßes Angebot der Leistung
1. Tatsächliches Angebot (§ 294 BGB)
a) Angebot b) Ordnungsmäßigkeit der Leistung c) Erleichterungen bei Obliegenheitsverletzungen des Gläubigers
2. Wörtliches Angebot (§ 295 BGB)
a) Das wörtliche Angebot b) Erforderlichkeit einer besonderen Mitwirkungshandlung (§ 295 S. 1, 2. Alt. BGB) c) Erklärte Annahmeverweigerung des Gläubigers (§ 295 S. 1, 1. Alt. BGB)
3. Entbehrlichkeit des Angebots
a) Kalendermäßig bestimmte Mitwirkungshandlung (§ 296 BGB) b) Sonstige Fälle
4. Insbesondere: Das Angebot bei Dienst- und Arbeitsleistungen
III. Die Nichtannahme der Leistung
1. Die schlichte Nichtannahme 2. Nichtannahme infolge berechtigter Leistungsverweigerung des Schuldners (§ 298 BGB) 3. Unschädlichkeit eines Vorbehalts bei der Annahme 4. Zurechnung von Annahmehindernissen
a) Grundsatz b) Vorübergehende Annahmehindernisse (§ 299 BGB) c) Vom Schuldner zu vertretende Annahmehindernisse (§ 242 BGB)
IV. Beendigung und Unterbrechung des Gläubigerverzuges V. Darlegungs- und Beweislast
C. Die Rechtsfolgen des Gläubigerverzuges
I. Der Grundgedanke II. Die Rechtsfolgen im Einzelnen
1. Entlastung des Schuldners bezüglich der Leistungspflicht
a) Übergang der Sachgefahr bei Gattungsschulden b) Übergang der Preisgefahr bei gegenseitigen Leistungen c) Lockerung des Synallagmas d) Entlastung bei der Verantwortlichkeit für Leistungserschwerungen e) Begrenzung der Verzinsungspflicht bei verzinslichen Geldschulden f) Begrenzung der Herausgabepflicht bei Nutzungsherausgabe g) Beseitigung/Beendigung der Leistungspflicht
aa) Recht zur Besitzaufgabe bei unbeweglichen Sachen bb) Hinterlegungs-/Versteigerungsrecht bei Leistungen bezüglich beweglicher Sachen cc) Beseitigung der Leistungspflicht bei anderen Leistungspflichten
2. Entlastung des Schuldners bezüglich Schadensersatz statt der Leistung 3. Entlastung von zusätzlichen Aufwendungen (§ 304 BGB) 4. Verhältnis des Gläubigerverzuges zum Schuldnerverzug
D. Insbesondere: Der Gläubigerverzug bei Dienst-, Arbeits- und Werkleistungen
I. Dienst-/Arbeitsleistung
1. Erbringbarkeit bei absoluter Fixschuld 2. Substratsgefahr/Betriebsrisiko bei Dienst- und Arbeitsleistungen als Fall des Gläubigerverzuges? 3. „Wirtschaftsrisiko“ als Fall des Gläubigerverzuges 4. Das Arbeitskampfrisiko im Rahmen des Gläubigerverzuges 5. Die Anrechnung anderweitiger Erwerbsmöglichkeit
II. Werkleistungen
E. Die Mitwirkung des Gläubigers als Gegenstand einer echten Rechtspflicht
I. Der Ausgangspunkt II. Klagbarkeit der Mitwirkungspflicht III. Anspruch auf Schadensersatz IV. Die Schadensersatzpflicht als abschließende Regelung der Gläubigerverantwortlichkeit V. Vom Gläubiger zu verantwortende Leistungsgefährdung
§ 37 Die Verantwortung des Gläubigers für Leistungshindernisse
A. Die gesetzliche Regelung der Gläubigerverantwortung B. Vom Gläubiger zu verantwortende Leistungshindernisse bei gegenseitigen Leistungspflichten
I. Fehlverhalten des Gläubigers
1. Verletzung echter Rechtspflichten 2. Obliegenheitsverletzungen 3. Vorwerfbarkeit
II. Vom Gläubiger zu tragende Risiken
1. Ausdrückliche vertragliche Regelung 2. Risikoverantwortlichkeit im Rahmen des § 326 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. BGB
III. Insbesondere Mitwirkungshindernisse bei Dienst-, Arbeits- und Werkleistungen
1. Mitwirkungshindernisse bei Arbeitsleistungen (Betriebsrisiko, Arbeitskampfrisiko)
a) Betriebsrisiko b) Arbeitskampfrisiko
2. Mitwirkungshindernisse bei Dienstleistungen im Übrigen 3. Mitwirkungshindernisse bei Werkleistungen 4. Mitwirkungshindernisse bei Sachleistungen
IV. Risikoverantwortung des Gläubigers für sonstiges risikoerhöhendes Verhalten V. Risikotragung des Gläubigers für persönliche Hindernisse des Schuldners (§ 616 BGB) VI. Zurechnung des Verhaltens Dritter VII. Beweislast VIII. Vollständige Aufrechterhaltung der Gegenleistungspflicht
1. Grundregel 2. Anrechnung von Vorteilen
a) Anrechnung ersparter Aufwendungen b) Anrechnung anderweitig erzielter Vorteile c) Anrechnung unterlassenen anderweitigen Erwerbs
3. Absicherung gegen Rücktritt, Kündigung und Minderung (§ 323 Abs. 6 BGB) 4. Verhältnis zum Schadensersatzanspruch des Schuldners 5. Obliegenheit zur Schadloshaltung bei Leistungsmehraufwand
§ 38 Die Mitverantwortung des Gläubigers
A. Problemaufriss B. Von beiden Parteien zu verantwortende verschiedene Störungen C. Von beiden Parteien zu verantwortende selbe Störung
I. Grundsatz II. Insbesondere: Das beiderseits zu verantwortende Leistungshindernis im gegenseitigen Vertrag
1. Problemstellung 2. Gesetzliche Ausgangslage 3. Lösungsvorschläge 4. Eigene Position
a) Kein Schadensersatzanspruch des Schuldners b) Der Umfang der Gegenleistungspflicht als Konfliktpunkt c) Die Abhängigkeit von der Rechtswahl des Gläubigers
aa) Volle Gegenleistungspflicht bei Schadensersatzverlangen des Gläubigers bb) Geminderte Gegenleistungspflicht bei „Abstandnahme“
d) Abgleich mit der Rechtsprechung e) Abstimmung mit etwaigem Rücktritt des Gläubigers f) Beiderseits zu vertretende Teilunmöglichkeit g) Anrechnung ersparter Aufwendungen h) Herausgabe des stellvertretenden commodum (§ 285 BGB)
Sachregister Fußnoten
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Chief Librarian: Las Zenow <zenow@riseup.net>
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