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Index
Titel
Impressum
Geleitwort
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
I. - Verfassungsprozess und Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Entscheidungserheblichkeit im Verfahrender konkreten Normenkontrollegemäß Art. 100 Abs. 1 GG
I. Einleitung
II. Zur Frage der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm
1. Wann liegt eine „Entscheidung“ im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG vor?
a) Verfahrensbeendende Urteile und Beschlüsse/Zwischenentscheidungen
b) Beweisbeschlüsse
c) Beschlüsse in Eilverfahren
2. Wann es auf die Gültigkeit eines Gesetzes „ankommt“
a) Mittelbare und unmittelbare Entscheidungserheblichkeit
b) Anwendungsvorrang des Unionsrechts
c) Wann fällt eine Entscheidung bei Gültigkeit eines Gesetzes „anders“aus als bei dessen Ungültigkeit?
3. Entfallen der Entscheidungserheblichkeit
4. Fallgruppen, in denen das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungserheblichkeit eines Gesetzes verneint hat
a) 1. Fallgruppe: Auf die Gültigkeit des vorgelegten Gesetzes kommt esnicht an
aa) Offensichtliche Unhaltbarkeit des (einfachrechtlichen) Rechtsstandpunktes
bb) Vollumfängliche Prüfung verfassungsrechtlicher Vorfragen
cc) Umsetzung von Unionsrecht
b) 2. Fallgruppe: Fehlende Darlegungen des vorlegenden Gerichts
aa) Vorlagebeschluss aus sich heraus verständlich
bb) Erschöpfende Darlegung der rechtlichen Erwägungen
cc) Erforderlichkeit von nachträglichen Ausführungen
c) 3. Fallgruppe: Fehlende Aufklärung des Sachverhaltsdurch das vorlegende Gericht
d) 4. Fallgruppe: Fehlende Entscheidungsbefugnis des vorlegenden Gerichts
e) 5. Fallgruppe: Fehlende Auseinandersetzung mit der Möglichkeiteiner verfassungskonformen Auslegung
III. Fazit
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtszu seinem Verhältnis zu den Landesverfassungsgerichtenin Verfassungsbeschwerdeverfahren
I. Einleitung
II. Zuständigkeit der Landesverfassungsgerichte für Verfassungsbeschwerden
III. Folgen der Erhebung einer Landesverfassungsbeschwerde für die Bundesverfassungsbeschwerde
IV. Trennung und Verschränkung der Verfassungsgerichtsebenen
1. Trennungsgrundsatz
2. Durchbrechungen
a) Verfassungsbeschwerden gegen Landesverfassungsgerichtsentscheidungen
aa) Irrelevanz der Art des landesverfassungsgerichtlichen Verfahrens und mangelnder Beteiligung hieran
bb) Kontrolle landesverfassungsgerichtlicher Verfahrensrechtsanwendung
cc) Kontrolle der Beachtung der Grundrechte des Grundgesetzes
b) Reichweite landesverfassungsgerichtlicher Prüfungsbefugnisse
aa) Landesverfassungsgerichtlicher Prüfungsmaßstab
bb) Landesverfassungsgerichtlicher Prüfungsgegenstand
V. Bewertung
Verfassungsprozessuale Nebenentscheidungen –unter besonderer Berücksichtigung des Verfahrensder Verfassungsbeschwerde –
A. Begriff und Bestandsaufnahme
I. Hauptsacheentscheidungen und Nebenentscheidungen
II. Rechtsgrundlagen verfassungsprozessualer Nebenentscheidungen
B. Ausgewählte verfassungsprozessuale Nebenentscheidungen
I. Die Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
II. Die Kostengrundentscheidung
III. Die Festsetzung des Gegenstandswerts
IV. Die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
§ 93 BVerfGG und Subsidiarität der Urteilsverfassungsbeschwerde
I. Einleitung
II. Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Anhörungsrüge
1. Die Erschöpfung des Rechtswegs als Erfordernis der Subsidiarität
2. Die Anhörungsrüge als fachgerichtlicher Rechtsbehelf
a) Fachgerichtliche Anforderungen an die Anhörungsrüge
b) Umfang und Grenzen der Notwendigkeit, eine Anhörungsrügezu erheben
aa) Eigenständige Gehörsverletzung durch die letztinstanzliche Entscheidung
bb) Erforderlichkeit einer Anhörungsrüge, wenn mit der Verfassungsbeschwerde keine Gehörsverletzung geltend gemacht wird
cc) Entbehrlichkeit der Anhörungsrüge trotz Rüge einer Gehörsverletzung mit der Verfassungsbeschwerde
dd) Zulässigkeitsbegründende Teilrücknahme der Verfassungsbeschwerde?
III. Monatsfrist der Verfassungsbeschwerde
1. Darlegung der Fristeinhaltung
2. Anhörungsrüge
3. Fortdauernde Darlegungsanforderungen beim „Parken im AR“
4. Fristloser Rechtsbehelf und sogenannte Fristvorwirkung
5. Fristbeginn bei Abwesenheit des Angeklagten in der strafrechtlichen Revisionshauptverhandlung
IV. Fristwahrung, Subsidiarität und Anhörungsrüge – Resümee und Ausblick
II. - Allgemeine Grundrechtslehren
Grundrechtswirkungen zwischen Privaten - Zur Drittwirkungs- und Schutzpflichtenrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
I. Einleitung
II. Verfassungstextliche Ausgangslage
III. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
1. Drittwirkungsrechtsprechung
a) Lüth (BVerfGE 7, 198)
b) Blinkfüer (BVerfGE 25, 256)
c) Konstitutionalisierung des Vertragsrechts
aa) Handelsvertreter (BVerfGE 81, 242)
bb) Bürgschaft (BVerfGE 89, 214)
cc) Wohnbesitz als Eigentum (BVerfGE 89, 1)
dd) Ehevertrag (BVerfGE 103, 89)
2. Schutzpflichtenrechtsprechung
a) Schwangerschaftsabbruch I und II (BVerfGE 39, 1; 88, 203)
b) Schleyer (BVerfGE 46, 160)
c) Schutzpflichten gegenüber technischen Gefahren und Beeinträchtigungen
d) Staatliches Handeln als schutzpflichtenauslösender Umstand?
e) Rechtsprechungsstand
3. Drittwirkung, Schutzpflichten und die Gleichheitsrechte
4. Ankündigungsrechtsprechung: Fraport (BVerfGE 128, 226)
IV. Offene Fragen
1. Verhältnis von Drittwirkungs- und Schutzpflichtenrechtsprechung
2. Subjektiver Schutzanspruch oder resubjektivierte objektive Schutzpflicht
3. Privatisierung als Herausforderung?
V. Fazit und Ausblick
Die Grundrechtsberechtigung juristischer Personenaus der Europäischen Union
I. Einleitung
II. Beschränkung der Grundrechtsberechtigung ausländischer juristischer Personen im Grundgesetz und in anderen Verfassungsrechtsordnungen
III. Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
1. Grundrechtsberechtigung ausländischer juristischer Personen vor „ Cassina“
2. Die Entscheidung „Cassina“
IV. Unionsrechtliche Vorgaben: Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
1. Die Rechtsfähigkeit von Gesellschaften
2. Das Diskriminierungsverbot
a) Begünstigte des Diskriminierungsverbots
b) Der Anwendungsbereich der europäischen Verträge
c) Rechtfertigung von Diskriminierungen
3. Der Zugang zu Rechtsbehelfen und das Diskriminierungsverbot
V. Stellungnahme zum „Cassina“-Beschluss aus unions- und verfassungsrechtlicher Perspektive
1. Erfüllung der unionsrechtlichen Anforderungen
a) Anwendungsbereich des Unionsrechts
b) Diskriminierung
c) Die „Staatsangehörigkeit“ juristischer Personen
2. Keine überschießende Europäisierung des Grundrechtsschutzes
3. Kein Übergriff in die Kompetenzen des verfassungsändernden Gesetzgebers
4. Die Anwendungserweiterung von Art. 19 Abs. 3 GG
VI. Ausblick
III. - Einzelne grundrechtliche und grundrechtsgleiche Gewährleistungen
Eingetragene Lebenspartnerschaft = Ehe? Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft
I. Einleitung
II. Die bisherige Gesetzgebung im Lebenspartnerschaftsrecht
III. Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu eingetragenen Lebenspartnerschaften
1. Die Verfassungsmäßigkeit der Institution der eingetragenen Lebenspartnerschaft
a) Das Urteil zur eingetragenen Lebenspartnerschaft
b) Ist das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaftfortan in Stein gemeißelt?
2. Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe
a) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Hinterbliebenenversorgungeingetragener Lebenspartner unter Einbeziehungder europäischen Rechtsprechungsentwicklung
aa) Lebenspartner und ihr Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung
bb) Die Entwicklung der europäischen Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Vergleich zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu eingetragenen Lebenspartnerschaften
b) Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartner
c) Das Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner
aa) Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner
bb) Die gemeinschaftliche Adoption für eingetragene Lebenspartner
d) Vom Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerzur Ehe für Lebenspartner?
IV. Fazit und Ausblick
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klageerzwingungsverfahren
A. Einleitung
B. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
C. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde
I. Strafverfolgungsanspruch
1. Grundrechtliche Schutzpflicht als Anspruchsgrundlage
2. Prozessuale Durchsetzung durch AngehF6;rige
II. Verfahrensgrundrechte
1. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG
a) Eröffnung des Schutzbereichs
b) Die Auslegung und Anwendung von § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO
2. Art. 103 Abs. 1 GG
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
I. Einleitung
II. Alte Linien – neue Entscheidungen: Kammerrechtsprechung
1. Schutzbereich: friedliche Zusammenkunft zur Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung
2. Sitzblockaden
3. Zur Rechtsschutzgewährung im Eilrechtsschutz
a) Praktische Bedeutung des versammlungsrechtlichen Eilrechtsschutzes
b) Vorgaben des Verfassungsrechts für den fachgerichtlichen Eilrechtsschutz
c) Der Eilrechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht
aa) Wesensmerkmal: Folgenabwägung und fehlende Akzessorietät der Hauptsache
bb) Zur Überprüfbarkeit einer Gefahrenprognose im Eilrechtsschutz
4. „Gedenktagsrechtsprechung“?
5. Gegendemonstrationen
III. Alte Probleme – neue Linien: Senatsentscheidungen
1. BVerfGE 124, 300: Wunsiedel
a) Das Sonderrechtsverbot des Art. 5 Abs. 2 GG und seine Ausnahme
aa) Der Sieg der Sonderrechtstheorie
bb) Eine Ausnahme für „die propagandistische Gutheißung des nationalsozialistischen Regimes in den Jahren zwischen 1933 und 1945“
b) Rechtsgüterschutz als Voraussetzung eines Meinungsverbots
c) Zwischenergebnis
2. BVerfGE 128, 226: Fraport
a) Zweierlei Fragen der Grundrechtsdogmatik
b) Bekannte Linien: Selbstbestimmungsrecht des Versammlung
c) Kein pauschales Zutrittsrecht
d) Abgrenzungsmerkmal: Öffnung für den allgemeinenöffentlichen Verkehr
Der beamtenrechtliche Konkurrentenstreitin der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
I. Einleitung
II. Das Stellenbesetzungsverfahren aus verfassungsrechtlicher Perspektive
1. Einrichtung und Zuschnitt von Dienstposten
2. Das Anforderungsprofil
a) Entscheidungsspielraum und Bindungen des Dienstherrnbei der Aufstellung des Anforderungsprofils
b) Gerichtliche Kontrolle des Anforderungsprofils
3. Das Auswahlverfahren
4. Die Auswahlentscheidung
a) Auswahlkriterien
aa) Hauptkriterien
bb) Hilfskriterien
b) Auswahlmittel
aa) Dienstliche Beurteilung
bb) Sonstige Auswahlmittel: Gespräche, Prüfungen, Assessment-Center
c) Dokumentationspflichten
d) Schadensersatz
5. Nach der Auswahlentscheidung: Wartepflicht des Dienstherrn
6. Rechtsschutz gegen die Auswahlentscheidung
a) Bewerbungsverfahrensanspruch
aa) Recht auf fehlerfreie Auswahl
bb) Glaubhaftmachung realer Auswahlchance nicht erforderlich
cc) Kein Anspruch auf Ernennung/Beförderung
b) Prozedurale Fragen des Rechtsschutzes
aa) Ausgangspunkt: Vorläufiger Rechtsschutz zu den Fachgerichten
bb) Die Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreitverfahren
III. Fazit
Additiv, alimentativ, attraktiv: Das „Triple A“ der Besoldung von Professoren und anderen Beamtengruppen im Lichte des Alimentationsprinzips
I. Einleitung
II. Das Alimentationsprinzip im Spiegel des Urteils zur W-Besoldung
1. Materielle Anforderungen als erste Säule des Alimentationsprinzips
a) Inhalt und Bedeutung des Alimentationsprinzips
b) Gestaltungsspielraum und Evidenzkriterium
2. Prozedurale Anforderungen als zweite Säule des Alimentationsprinzips
3. Entwicklungsfähigkeit des Alimentationsprinzips
4. Schlussfolgerungen
III. „Additiv“: Folgerungen für die Besoldungsgesetzgebung im Wissenschaftsbereich
1. Neuregelungen der Professorenbesoldung
2. Verfassungsrechtliche Würdigung
IV. „Alimentativ“: Folgerungen für die Besoldungsgesetzgebung insgesamt
1. Kompetenzrechtliche Ausgangslage
2. Anhängige verfassungsgerichtliche Verfahren
a) Vor dem Bundesverfassungsgericht
b) Auf Landesebene
3. Verfassungsrechtliche Würdigung
a) Materielle Anforderungen
b) Prozedurale Anforderungen
c) Entwicklungsfähigkeit des Alimentationsprinzips
V. „Attraktiv“: Das Alimentationsprinzip und die Zukunft des Berufsbeamtentums
IV. - Verfassungsrechtliche Grundlagen des Rechtsschutzes
Staatliche Justizgewährung in religionsgemeinschaftlichen Angelegenheiten
I. Facetten einer Kontroverse
1. Problemstand
2. Ein „enttäuschender“ Kammerbeschluss und seine Folgen
3. Vorwürfe
II. Die Bereichslehre in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
1. Der Gemeindeteilungsbeschluss als Ausgangs- und Fixpunkt
2. Abkehrtendenzen
a) Erschöpfung des kirchlichen Rechtswegs
b) Erschöpfung des staatlichen Rechtswegs
3. Klarstellungen
4. Eine Hintertür bleibt offen
III. Die Bereichslehre im Spiegel der Kritik
1. Willkürliche Abgrenzung
2. Unberechtigte Ausgrenzung
3. Fazit: Ausgleich durch Abwägung
IV. Ausblick
Alles? Nichts? Oder? - Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte
I. Einleitung
II. Art. 19 Abs. 4 GG als Grundrecht auf wirksamen und umfassenden Rechtsschutz
1. Schutzbereich
a) Persönlicher Schutzbereich
b) Sachlicher Schutzbereich
aa) Tatsächlich wirksamer Rechtsschutz
bb) Umfassender Rechtsschutz
2. Ausnahmen kraft normativer Ermächtigung
a) Die normative Ermächtigungslehre
b) Ermessen
c) Beurteilungsspielräume
3. Grenzen der Amtsermittlungspflicht
4. Neuere Entscheidungen zur verwaltungsgerichtlichen Kontrolldichte
a) Senatsbeschluss zur Investitionszulage
aa) Sachverhalt
bb) Entscheidungsgründe
cc) Fazit
b) Kammerbeschluss zum Regulierungsermessen der Bundesnetzagentur
5. Kritische Würdigung
a) Pflicht zur vollständigen tatsächlichen Kontrolle – warum?
b) Entwertung von Verwaltung und Verwaltungsverfahren
III. Fazit und Ausblick
Richtervorbehalt und strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen
I. Einleitung
II. Das Institut des Richtervorbehalts
III. Entwicklung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
1. Das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001
2. Der Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2002
3. Die Fortentwicklung der Senatslinien in der Kammerrechtsprechung
a) BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senatsvom 3. Dezember 2002 – 2 BvR 1845/00 –, NJW 2003, S. 2303 ff. –Gefahr im Verzug, unzureichende nachträgliche richterliche Kontrolleeiner polizeilichen Durchsuchungsanordnung
b) BVerfGK 2, 176 – Gefahr im Verzug, Durchsuchungsanordnung
c) BVerfGK 2, 310 – Gefahr im Verzug, Durchsuchungsanordnung
d) BVerfGK 5, 74 – Gefahr im Verzug, Wohnungsdurchsuchung,Beschlagnahme eines Mobiltelefons
e) BVerfGK 7, 87 – Castor-Blockade I
f) BVerfGK 7, 392 – Gefahr im Verzug, Wohnungsdurchsuchung
g) BVerfGK 10, 270 – Blutentnahme, effektiver Rechtsschutz
h) BVerfGK 14, 107 – Beweisverwertungsverbot nach Blutentnahme,Richtervorbehalt
i) BVerfGK 17, 340 – Blutentnahme, Richtervorbehalt
j) BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senatsvom 24. Februar 2011 – 2 BvR 1596/10 u.a. –, EuGRZ 2011, S. 183 ff. –Blutentnahme ohne richterliche Anordnung, Richtervorbehalt,Blutentnahme
IV. Ausblick
1. Das Erfordernis eines nächtlichen richterlichen Bereitschaftsdienstes
a) Einfachrechtlich verankerter Richtervorbehalt und nächtlicherrichterlicher Bereitschaftsdienst
b) Verfassungsrechtlich verankerter Richtervorbehalt und nächtlicherrichterlicher Bereitschaftsdienst
2. Fortbestehen bzw. „Wiederaufleben“ der Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden bei „unwilligem“ oder „umfassend prüfendem“ Ermittlungs- bzw. Eilrichter
a) Befürworter eines Fortbestehens bzw. „Wiederauflebens“einer ermittlungsbehördlichen Eilkompetenz
b) Gegner eines Fortbestehens bzw. „Wiederauflebens“ einerermittlungsbehördlichen Eilkompetenz
c) Würdigung
V. Ergebnis
Neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter bei Nichtvorlage an den EuGH
I. Einleitung
II. Die Vorlagepflicht gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV
1. Die Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte
a) Letztinstanzliche Gerichte
b) Ausnahmen von der Vorlagepflicht
2. Die Vorlagepflicht des Bundesverfassungsgerichts
a) Anerkennung der Vorlagepflicht des Bundesverfassungsgerichts
b) Vorlage oder Nicht-Vorlage? Das „OMT-Verfahren“vor dem Bundesverfassungsgericht
c) Neujustierung der Vorlagepflicht durch die Åkerberg Fransson-Entscheidung des EuGH?
III. Individualrechtsschutz bei Verletzung der Vorlagepflicht jenseits der Verfassungsbeschwerde
IV. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bei Nichtvorlage an den EuGH
1. Der EuGH als gesetzlicher Richter; Prüfungsmaßstab der Solange II-Entscheidung
2. Der Willkürmaßstab in der Kritik
3. Was ist zu vertreten? Die Entscheidung BVerfGK 17, 108 – Massenentlassungsrichtlinie
4. Anders (?) – Die Honeywell - Entscheidung des Zweiten Senats
5. Rechtsprechungsentwicklung seit der Honeywell-Entscheidung
a) BVerfGK 17, 533 – Urheberrechtsabgabe
b) BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. Januar 2011 –1 BvR 2870/10 –, NJW 2011, S. 1131 – Altersgrenze von Notaren
c) BVerfGE 128, 157 – Universitätsklinikum Gießen und Marburg; 129, 78 –Le Corbusier; 129, 186 – Investitionszulagengesetz
d) BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senatsvom 24. Oktober 2011 – 2 BvR 1969/09 –, NVwZ 2012, S. 426
6. Auf dem Weg ins Plenum? Reaktionen im Schrifttum
7. Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 – Filmförderungsabgabe
V. Fazit
Die Quadratur des Kreises - Versuch einer verfassungsgemäßen Verständigung im Strafverfahren
I. Einleitung
II. Die Vorgeschichte: Der „Deal“ kommt ans Licht
III. Die Entwicklung der Rechtsprechung
1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
a) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. August 1997 – 4 StR 240/97 –
b) Der Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofsvom 3. März 2005 – GSSt 1/04 –
2. Der Beschluss 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1987 – 2 BυR 1133/86 –
3. Weitere Kammerrechtsprechung zu Verständigungen im Strafverfahren
IV. Die Entscheidung des Zweiten Senats vom 19. März 2013
1. Das Verständigungsgesetz und die Verfassungsbeschwerden
2. Die wesentlichen Gründe der Entscheidung
a) Das Wesen des Strafprozesses unter dem Grundgesetzund die verfassungsrechtlich garantierten Prozessgrunds0E4;tze
b) Das „Regelungskonzept“ des Verständigungsgesetzes
c) Verfassungsmäßigkeit des Regelungskonzeptes
d) Das Vollzugsdefizit
3. Wie kam es zu dieser Entscheidung?
V. Die (bisherige) Rezeption der Entscheidung
1. Die veröffentlichte (Fach-)Meinung
a) Die Unterstützer der Entscheidung
b) Die Kritiker der Entscheidung
c) Der Kompromisscharakter
2. Erste gerichtliche Entscheidungen
3. Erste Bewertung der strafrechtlichen Praxis
VI. Und nun?
V. - Staatsorganisation und Finanzverfassung
Vermittlungsausschuss und Vermittlungsverfahren
I. Einleitung
II. Zweck des Vermittlungsausschusses
1. Der Vermittlungsausschuss als Instrument legislativer Effizienz
2. Der Vermittlungsausschuss zwischen Formalität und Informalität
III. Zusammensetzung
1. Mitgliedschaft
2. Entsendeverfahren
a) Der Besetzungsmodus der Bundestagsbank vor dem Bundesverfassungsgericht
b) Die Entscheidung BVerfGE 112, 118
c) Abweichende Meinungen
IV. Kompetenzen
1. Der Inhalt des Einigungsvorschlags als verfassungsrechtliches Problem
2. Die Problembewältigung in der verfassungsgerichtlichen Judikatur
V. Ausblick
Die wahlrechtlichen Gleichheitssätze in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
A. Einführung
B. Gewährleistungsgehalt der wahlrechtlichen Gleichheitssätze
I. Gleichheit der Wahl
1. Gewährleistungsgehalt
2. Zulässigkeit von Differenzierungen
3. Verfassungsgerichtliche Kontrollkompetenz und Überprüfungspflicht des Gesetzgebers
II. Allgemeinheit der Wahl
III. Chancengleichheit der Wahlbewerber
C. Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
I. Kommunikationsfunktion der Wahl als prinzipiell zulässiger Differenzierungsgrund
II. Unmaßgeblichkeit der bisherigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
III. Bewertung (allein) von § 12 Abs. 2 Satz 1 BWG 2008
1. Ungleichbehandlung bezüglich der Fähigkeit zu wählen
2. Keine Rechtfertigung durch die Legitimationsfunktion der Wahl
3. Keine Rechtfertigung durch die Kommunikationsfunktion der Wahl
a) Zielkonflikt zwischen Allgemeinheit und Kommunikationsfunktion der Wahl
b) Unzureichende Auflösung des Zielkonflikts
4. Keine Rechtfertigung durch Aspekte der Wahltechnik
D. Wahlkreiseinteilung
I. Wahlrechtlicher Gleichheitsmaßstab
II. Bemessungsgrundlage der Wahlkreiseinteilung
1. Wahlberechtigte als Bezugsgröße
2. Verfassungsgerichtliche Kontrolle der Tatsachengrundlage
III. Repräsentationsprinzip als möglicher Rechtfertigungsgrund?
E. Sitzzuteilungsverfahren
I. Effekt des negativen Stimmgewichts
1. Wahlmathematische Qualitätsanforderungen an Verhältniswahlsysteme
a) Proportionalität und Monotonie als zwingende Axiome für jedes Verhältniswahlsystem
b) Definierbare Axiome für ein mit der Personenauswahl verbundenes Verhältniswahlsystem
c) Folgerungen für die verfassungsrechtliche Beurteilung
2. Das Urteil vom 3. Juli 2008 – Problemannäherung
a) (Bloße) Subsumtion anhand der bisherigen Entscheidungsmaßstäbe
b) Rezeptionsschwierigkeiten
c) Maßgeblichkeit der das Urteil vom 3. Juli 2008 tragenden Begründungserwägung
3. Das Urteil vom 25. Juli 2012 – Lückenschlieβung
a) Etablierung eines eigenständigen Submaßstabs der Wahlrechtsgleichheit
b) Reichweite der verfassungsgerichtlichen Kontrolle
II. Überhangmandate
1. Überhangmandate und der Maßstab der Wahlrechtsgleichheit
a) Zuordnung zu einem Teilwahlsystem als entscheidungserhebliche Frage
b) Maßstabsfindung im Urteil vom 25. Juli 2012
2. Grenzen der Zulässigkeit von Überhangmandaten
a) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Differenzierung
b) Grenzen der Rechtfertigung
III. Wahlrechtliche Sperrklauseln
1. Identische Entscheidungsmaßstäbe für sämtliche Wahlen
2. Erfolgswertdifferenzierung von Wählerstimmen
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Differenzierung
a) Sicherung der Funktionsfähigkeit einer Volksvertretung als verfassungslegitimes Ziel
b) Integrationsfunktion der Wahl als äußerste Grenze
c) Strikte Kontrolle der Erforderlichkeitsprognose
4. Überprüfungspflicht des Gesetzgebers
F. Fazit
Die örtlichen Aufwandsteuern - Steuererfindung zwischen Vergnügen und Verdruss
I. Einleitung
II. Begriff der örtlichen Verbrauch- beziehungsweise Aufwandsteuer
1. Steuerbegriff
a) Begriffstradition
b) Verfassungsrechtliche Aufladung des tradierten Steuerbegriffs
c) Steuertatbestand
2. „Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis“ und Finanzreform 1969
3. Verbrauchsteuer
4. Aufwandsteuer
a) Allgemeine Aufwandsteuerformel
b) Präzisierung der allgemeinen Aufwandsteuerformel
c) Kammerbeschluss vom 10. August 1989: Aufwandsteuerpflichtvon Gemeinden?
d) Aufwandsteuerbarkeit von Erwerbsvorgängen
III. Örtlichkeit
IV. Gleichartigkeitsverbot
1. Der „herkömmliche Gleichartigkeitsbegriff“
2. Der „neue Gleichartigkeitsbegriff“ des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG
a) Dualitätstheorie
b) Fragmentarische Begriffsbestimmung
c) Kritik und Vorschlag zur Begriffsbestimmung
V. Fazit
VI. - Europäische und internationale Bezüge
Die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages
I. Einleitung
II. Die europäische Integration und die FinanzundStaatsschuldenkrise
1. Vertrag von Maastricht (BVerfGE 89, 155)
2. Vertrag von Lissabon (BVerfGE 123, 267)
3. Griechenlandhilfe (BVerfGE 129, 124)
4. Beteiligungsrechte Bundestag EFSF (BVerfGE 130, 318)
5. ESM/Euro-Plus-Pakt (BVerfGE 131, 152)
6. ESM- und SKSV-Vertrag (eA) (BVerfGE 132, 195)
7. ESM- und SKSV-Vertrag (Hauptsache) (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 18. März 2014 – 2 BvR 1390/12 u.a. –, juris)
III. Die Linie(n) der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung
1. Der Deutsche Bundestag und der Staatshaushalt
a) Der Bundestag als „besonderes Organ“ (Art. 20 Abs. 2 GG)
b) Der Haushaltsplan als staatslenkender Akt
c) Die haushaltspolitische Gesamtverantwortung
2. Die haushaltspolitische Gesamtverantwortung „im Außenverhältnis“
a) Unzulässigkeit eines autonomen Haftungsautomatismus
b) Keine Haftung für fremde Ausgabenentscheidungen
c) Sicherstellung einer hinreichenden parlamentarischen Einflussnahme
d) Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers
e) Quantifizierbarkeit „roter Linien“?
f) Anfängliche Prärogative und nachfolgende Beobachtungspflicht
g) Vorsorgepflicht des Deutschen Bundestages
h) Handlungspflicht des Deutschen Bundestages
i) Zusammenfassung
3. Die haushaltspolitische Gesamtverantwortung „im Innenverhältnis“
a) Das Plenum und der einzelne Abgeordnete
b) Das Selbstorganisationsrecht und seine Grenzen
c) Grundlagenentscheidungen und Folgeentscheidungenim haushaltspolitischen Umfeld
d) Zusammenfassung
IV. Ausblick
Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Maßnahmen im Zusammenhang mit der „Eurorettung“
I. Einleitung
II. Verfassungsbeschwerde
1. Beschwerdegegenstand
a) Maßnahmen von Organen der Europäischen Union
aa) Erweiterung des verfassungsgerichtlichen Kontrollzugriffs
bb) Betroffenheit durch die nichtdeutsche Hoheitsgewalt als einschränkendes Korrektiv
cc) Ausbrechende Rechtsakte als Gegenstand der Verfassungsbeschwerde
b) Unterlassen deutscher Staatsorgane
2. Beschwerdebefugnis
a) Art. 38 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 79 Abs. 3 GG
aa) Dogmatische Herleitung der Beschwerdebefugnis
bb) Kritik des Schrifttums und Reaktion des Bundesverfassungsgerichts
cc) Rügefähige Inhalte des Demokratieprinzips
b) Art. 14 Abs. 1 GG
c) Art. 20 Abs. 4 GG
d) Art. 23 Abs. 2 GG
e) Sonderfall: Ultra-vires-Rüge
3. Substantiierung
a) Art. 38 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 79 Abs. 3 GG
b) Art. 14 Abs. 1 GG
c) Schutzpflichtverletzung
III. Antrag im Organstreitverfahren
1. Antragsberechtigung
a) Prozessstandschaft einer Fraktion des Deutschen Bundestagesfür den Deutschen Bundestag
b) Prozessstandschaft eines Abgeordneten des Deutschen Bundestagesfür den Deutschen Bundestag
2. Antragsgegenstand
3. Antragsbefugnis
a) Art. 38 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 79 Abs. 3 GG
b) Art. 23 Abs. 2 GG
c) Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG
4. Frist
5. Rechtsschutzbedürfnis
6. Verhältnis des Organstreitverfahrens zur Verfassungsbeschwerde
a) Geltendmachung von Abgeordnetenrechten
b) Umdeutung
IV. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
1. Allgemeiner Prüfungsmaßstab
2. „Neuer“ Prüfungsmaßstab
V. Vollstreckungsanordnung
VI. Auswahl von Pilotverfahren
VII. Fazit
Die überlange Dauer von Gerichtsverfahren im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
I. Einleitung
II. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
1. Beginn einer Rechtsprechung zur überlangen Verfahrensdauer
2. Sachgebietsbezogene Differenzierung
a) Familienrechtliche Verfahren
b) Zivilrechtliche Verfahren
c) Sozialrechtliche Verfahren
III. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
1. Beginn einer Rechtsprechung zur überlangen Verfahrensdauer
a) Komplexität des Verfahrens
b) Bedeutung für die Beteiligten
c) Prozessförderungspflicht der Gerichte
d) Verhalten der Parteien
2. Art. 13 EMRK und die Rechtsprechung zur überlangen Verfahrensdauer
a) Die Urteile in Kudła und Scordino
b) Die Urteile in Sürmeli, Herbst und Rumpf
c) Die Entscheidungen in Bock und Dudek
IV. Zwischenergebnis
V. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer
1. Zurückhaltung bei der fachgerichtlichen Verfahrensgestaltung
2. Details der Prüfung
3. Vorschlag eines Prüfungsschemas
a) Beurteilungszeitraum – insgesamt
b) Beurteilungszeitraum – konkret
c) Angemessenheit des Beurteilungszeitraums
VI. Das Gesetz vom 24. November 2011
1. Erste Konsequenzen
2. Ausblick
Sachregister
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren
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