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Index
Titel Impressum Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Kapitel 1 - Überblick über die Besonderheiten des Arbeitsrechts in der Energiewirtschaft
A. Energiewirtschaft als regulierte Industrie B. Sondertarifrecht der Versorgungswirtschaft C. Energiewirtschaftliche Betätigung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
Kapitel 2 - Arbeitsrechtliche Aspekte der Entflechtung in der Energiewirtschaft
A. Grundlagen – Wer muss entflechten?
I. Wesentliche Begriffe
1. Energieversorgungsunternehmen 2. Vertikal integriert 3. Verbundene Unternehmen 4. Betreiber eines Energieversorgungsnetzes 5. Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber
a) Übertragungsnetzbetreiber b) Fernleitungsnetzbetreiber c) Verteilernetzbetreiber
II. Entflechtung (Unbundling)
B. Energiewirtschaft als regulierte Industrie – Bedeutung der BNetzA und der Anreizregulierung
I. Befugnisse der Regulierungsbehörden im Rahmen des Vollzugs der Entflechtungsvorschriften II. Sanktionsmöglichkeiten der Regulierungsbehörden bei Verstößen III. Anreizregulierung als Regulierungsinstrument
1. Was sind Lohnzusatzleistungen i.S.d. § 11 Abs. 2 Nr. 9 ARegV?
a) Orientierung an Gesetzen oder Rechtsverordnungen? b) Negativabgrenzung vom Lohnbegriff des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG? c) Negativabgrenzung zum Begriff „Lohnersatzleistungen“ und „Arbeitgeberzuschuss“? d) Übertragbarkeit der zu § 31 TKG entwickelten Auslegungsgrundsätze? e) „Lohnzusatzleistungen“ in der Rechtsprechung
2. Auslegung von § 11 Abs. 2 Nr. 9 ARegV
a) Maßgebliche Auslegungsgrundsätze b) Wortlaut der Norm c) Sinn des § 11 Abs. 2 Nr. 9 ARegV und der Ermächtigungsgrundlage d) Wille des Normgebers/Praktische Übung e) Bewusste Anlehnung an die Differenzierung des Statistischen Bundesamtes? f) Übernahme der Begriffsbildung der Tarifparteien? g) „Lohnzusatzleistungen“ als Typusbegriff h) Bestätigung durch die innere Systematik von § 11 Abs. 2 Nr. 9 ARegV i) Fazit zum Begriff „Lohnzusatzleistungen“
3. Was sind tarifvertragliche und betriebliche Vereinbarungen?
a) Tarifvertragliche Vereinbarungen
aa) Tarifverträge bb) Vertragliche Inbezugnahme von Tarifverträgen
b) Betriebliche Regelungen
aa) Kollektivvereinbarungen der betrieblichen Sozialpartner bb) Betriebliche Einheitsregelungen, Gesamtzusagen, betriebliche Übung?
4. „Vor“ dem 31.12.2008 abgeschlossene Vereinbarungen 5. Fazit 6. Auslegung von § 11 Abs. 2 Nr. 9 ARegV durch die BNetzA
C. Rechtliche Entflechtung – Welches Gestaltungsmodell passt am besten?
I. Rechtsform der Netzgesellschaft
1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung 2. GmbH & Co. KG 3. Aktiengesellschaft 4. Grundsätzliche Unzulässigkeit eines Eigenbetriebs
II. Konzernstrukturen und Entflechtung
1. Tochter-Modell 2. Holding-Modell
III. Umfang der rechtlichen Entflechtung von Verteilernetzbetreibern
1. „Große“ oder „breite“ Netzgesellschaft mit Eigentumsübertragung
a) Einzelrechtsnachfolge bzw. Gesamtrechtsnachfolge b) Rahmenbedingungen
2. „Große“ oder „breite“ Netzgesellschaft ohne Eigentumsübertragung (Pachtmodell I) 3. „Kleine“ oder „schlanke“ Netzgesellschaft (Pachtmodell II) 4. Mehrspartennetzgesellschaft 5. Gemeinsame Netzgesellschaft mehrerer EVU
D. Die operative Entflechtung – Rahmenbedingungen und Lösungsmodelle
I. Personelle Entflechtung – Grundlagen
1. Betroffener Personenkreis
a) Leitungspersonen und Letztentscheider
aa) Personen mit Leitungsaufgaben bb) Personen mit Letztentscheidungsbefugnis
b) Entbehrlichkeit einer Zuordnung zu den beiden Alternativen
2. Gesetzliche Vorgaben für die Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses
a) Vorgaben nach § 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG
aa) Zuordnungsvorgaben für Netzmitarbeiter bb) Energiewirtschaftliche und arbeitsrechtliche Qualifikation von „betrieblichen Einrichtungen“ cc) „Angehörigkeit“ einer mit Netzaufgaben befassten Person dd) Berufliche Handlungsunabhängigkeit ee) Zweck der Regelung
b) Vorgaben für mit sonstigen Aufgaben des Netzbetriebs betraute Personen
3. Rechtliche Sanktionen bei Verstoß gegen § 7a Abs. 3 EnWG
a) Nichtigkeit von Maßnahmen gemäß § 134 BGB b) Schadensersatzanspruch
4. Ausgestaltung von Anstellungsverträgen
a) Ausgangspunkt 1: Verbot von Doppelfunktionen b) Ausgangspunkt 2: Berufliche Handlungsunabhängigkeit
aa) Beendigung des Anstellungsverhältnisses und Vertragslaufzeit bb) Kündigungsbeschränkungen bei Vorstandsmitgliedern cc) Kündigungsbeschränkungen bei Geschäftsführern
c) Vergütungsstruktur d) Ausgestaltung von Rückkehrzusagen e) Ruhendes Arbeitsverhältnis f) Vereinbarung der Geltung des KSchG als Gestaltungsalternative? g) Übergangsgeld als Gestaltungsvariante
5. Abberufung von Geschäftsleitungsorganen
a) AG b) GmbH
II. Gleichbehandlungsprogramm und -beauftragter
1. Wer muss ein Gleichbehandlungsprogramm aufstellen? 2. Zwingender Mindestinhalt des Gleichbehandlungsprogramms
a) Verschwiegenheitsklausel b) Diskriminierungsverbot c) Sanktionsklausel
3. Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Vorgaben zum Gleichbehandlungsprogramm
a) Möglichkeiten zur Implementierung eines Gleichbehandlungsprogramms b) § 7a Abs. 5 EnWG als Ermächtigungsnorm c) Rechtstechnische Möglichkeiten der Implementierung d) Kompetenzen des Arbeitgebers kraft Direktionsrechts
aa) Verschwiegenheitsklauseln bb) Diskriminierungsverbot cc) Sanktionsklauseln
e) Ausübungskontrolle
4. Exkurs: Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms 5. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung des Gleichbehandlungsprogramms
a) Keine Sperre nach § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG b) Mitbestimmungspflichtiger Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Ausgestaltung
aa) Kein Mitbestimmungsrecht bezüglich Konkretisierung der Arbeitspflicht bb) Mitbestimmungspflichtigkeit von Regelungen zur betrieblichen Ordnung cc) Mitbestimmungspflichtigkeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dd) Auswirkung einer teilweisen Mitbestimmungspflichtigkeit ee) Keine Sperre durch das Günstigkeitsprinzip
c) Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich des zu beteiligenden Gremiums
aa) Grundsatz: Entscheidungsfreiheit bb) Einbindung des falschen Gremiums
6. Weitere arbeitsrechtliche Aspekte bei der Einführung eines Gleichbehandlungsprogramms
a) Gleichbehandlungsbeauftragter
aa) Zuweisung der Aufgaben eines Gleichbehandlungsbeauftragten als Versetzung bb) Kein Sonderkündigungsschutz für Gleichbehandlungsbeauftragte
b) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
aa) Beendigung von Arbeitsverhältnissen bb) Versetzung durch Tätigkeit als Gleichbehandlungsbeauftragter cc) Schulungen zum Gleichbehandlungsprogramm
III. Unabhängige Entscheidungsgewalt der Netzgesellschaft
1. Entscheidungsunabhängigkeit als Grundsatz 2. Wahrnehmung der wirtschaftlichen Befugnisse und Aufsichtsrechte durch das EVU
E. Informatorische Entflechtung F. Entflechtung von Transportnetzbetreibern
I. Vorgaben des EnWG II. Eigentumsrechtliche Entflechtung
1. Eigentumstrennung 2. Ausschluss von Kontrollmöglichkeiten 3. Ausstattung des ETB 4. Verbot von Informationsweitergabe und Personalübergang
III. Unabhängiger Systembetreiber IV. Unabhängiger Transportnetzbetreiber
1. Verantwortungserweiterung des UTB 2. Einzelne Entflechtungsvorgaben
a) Vorgaben nach § 10a EnWG
aa) Eigentum an Vermögenswerten bb) Personelle Entflechtung cc) Grundsätzlicher Ausschluss von Dienstleistungen dd) Außenauftritt ee) Verbot gemeinsamer IT (Soft- und Hardware sowie IT-Auftragnehmer) Software ff) Räumliche Trennung von UTB und EVU gg) Vorgaben für die Wirtschaftsprüfung
b) Finanzielle und organschaftliche Unabhängigkeit
aa) Finanzielle Unabhängigkeit bb) Gesellschaftsrechtliche Entflechtung Teil I/Einflussnahmeverbote cc) Gesellschaftsrechtliche Entflechtung Teil II dd) Ausgestaltung von finanziellen und kommerziellen Beziehungen ee) Organschaftliche Haftung von Organmitgliedern des EVU
c) Personelle Entflechtung
aa) Informationsvorlage hinsichtlich Unternehmensleitung bb) Karenzzeit vor Übernahme der Unternehmensleitung des UTB cc) Strenge vertragliche Anbindung des Personals bei dem UTB dd) Verbot von Unternehmensbeteiligungen
d) Aufsichtsrat
aa) Verpflichtung zur Aufsichtsratsbildung bb) Erweiterte Aufgaben des Aufsichtsrats cc) Unabhängigkeitsanforderungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats
e) Gleichbehandlungsprogramm und -beauftragter
aa) Stärkung der Position des Gleichbehandlungsbeauftragten bb) Einbindung der BNetzA bei Bestellung und Ablehnungsrecht cc) Berichtspflicht gegenüber der BNetzA dd) Teilnahme- und Rederecht bzw. -pflicht ee) Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat ff) Empfehlungen gegenüber der Unternehmensleitung
G. Arbeitsrechtliche Herausforderungen und Gestaltungsmöglich keiten
I. Betriebsübergang gemäß § 613a BGB
1. Was ist ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB? 2. Überblick über die Darstellung 3. Gestaltungsmöglichkeiten zur Herbeiführung oder Verhinderung eines Betriebsübergangs
a) Bestehende organisatorische Einheit b) Kennzeichnung der erforderlichen organisatorischen Einheit c) Organisatorische Gestaltungsformen auf betrieblicher Ebene beim Betreiben von Strom- und Gasnetzen d) Übernahme der wesentlichen Betriebsmittel und/oder wesentlichen Arbeitnehmer
aa) Übergang bei betriebsmittelgeprägter Tätigkeit
(1) Bedeutungslosigkeit der Eigentumsverhältnisse (2) Das Netz ist kein Betriebsmittel i.S.d. § 613a BGB
bb) Konsequenzen für die Übertragung von Betriebsteilen
e) Übergang bei betriebsmittelarmer Tätigkeit f) Abgrenzung zur Auftrags- und Funktionsnachfolge g) Keine wesentliche Unterbrechung h) Tatsächliche Fortsetzung der gleichen oder gleichartigen Tätigkeit i) Änderung des Betriebszwecks oder der Betriebsorganisation j) Keine Betriebsidentität bei Ablehnung von Angeboten des potentiellen Erwerbers k) Übergang durch Rechtsgeschäft
4. Besonderheiten bei Leitungspersonen und Letztentscheidern? 5. Typische Fallkonstellationen
-
aa) Kleine Lösung (Pachtmodell) bb) Kein Betriebsübergang in Bezug auf Mitarbeiter des EVU bei Wahl der „kleinen Lösung“ cc) Konzessionswechsel dd) Große Lösung ee) Mehrspartennetzgesellschaft ff) Gemeinsame Netzgesellschaft mehrerer EVU gg) Besonderheiten bei Beendigung eines befristeten Pachtvertrags ohne unmittelbaren Anschlusspächter
6. Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs
a) Übergang von Arbeitsverhältnissen
aa) Besonderheiten in der Energiewirtschaft bb) Zuordnung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit § 613a BGB
b) Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers
aa) Besonderheiten für Leitungspersonen und Letztentscheider? bb) Widerspruch als „Risikogeschäft“ für den Arbeitnehmer cc) Exkurs: Anrechnung anderweitigen Verdienstes als Gestaltungsmöglichkeit zur faktischen Verhinderung von Widersprüchen
c) Haftung nach § 613a BGB d) Konsequenzen des Betriebsübergangs für arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten
aa) Einbeziehung von Arbeitsvertrag, betrieblicher Übung und Gesamtzusage bb) Anrechnung der Betriebszugehörigkeit cc) Übernahme einzelvertraglicher Rechte und Pflichten
e) Kollektivvertragliche Konsequenzen eines Betriebsübergangs
aa) Rechtsfolgen bei gesetzlicher Tarifbindung bb) Rechtsfolgen für Arbeitnehmer mit Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag cc) Inkrafttreten eines Tarifvertrags nach Betriebsübergang
f) Ablösung einer Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang durch Betriebsvereinbarung g) Kündigungsrechtliche Folgen eines Betriebsübergangs
aa) Teleologische Reduktion von § 1 Abs. 3 KSchG? bb) Nichterforderlichkeit einer Sozialauswahl? cc) Berücksichtigung der Gründe für den Widerspruch im Rahmen der Sozialauswahl? dd) Richtiger Ansatz: Allgemeine Grundsätze
II. Umwandlungsrechtliche Lösungen
1. Umwandlungsmöglichkeiten nach dem UmwG 2. Spaltungsarten und besondere Vorgaben für Spaltungen
a) Aufspaltung b) Abspaltung c) Ausgliederung
3. Verschmelzung 4. Anwachsung 5. Wirksamwerden der Umwandlung 6. Arbeitsrechtliche Wirkung von Umwandlungen im Überblick
a) Betriebsübergang
aa) Rechtsgrundverweisung bb) Bewertung von Spaltungen cc) Bewertung einer Verschmelzung dd) Rechtsfolgen eines umwandlungsbedingten Betriebsübergangs
b) Differenzierung zwischen Unternehmens- und Betriebsebene
aa) Keine Veränderung betrieblicher Strukturen bb) Umwandlung in Verbindung mit einer Betriebsänderung
c) Informationspflichten gegenüber Arbeitnehmervertretern
III. Betriebsverfassungsrechtliche Herausforderungen
1. Gemeinschaftsbetrieb im arbeitsrechtlichen Sinne
a) Was ist ein Betrieb im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn?
aa) Betriebsbegriff bb) Gemeinschaftsbetrieb
b) Energiewirtschaftsrechtliche Vorgaben
aa) Vorgaben nach § 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG bb) Vorgaben des § 7a Abs. 2 Nr. 2 EnWG cc) Organisatorische Vorgaben des § 7a Abs. 4 EnWG dd) Informatorische Entflechtung
2. Fiktiver Gemeinschaftsbetrieb als zulässige Gestaltungsform?
a) Bisherige praktische Bedeutung b) Vereinbarungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG als (theoretische) Gestaltungsmöglichkeit c) Vereinbarkeit mit energiewirtschaftsrechtlichen Vorgaben? d) Nichtvorliegen der Vorgaben des § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
aa) Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bb) Nichterfüllung durch bloßes Ziel der Strukturbeibehaltung
e) Folgen für fehlerhaft gebildete Betriebsräte
3. Übergangsmandat des Betriebsrats
a) Energiewirtschaftsrechtliche Bedenken b) Zulässigkeit infolge Zuständigkeitstrennung c) Übergangsmandat für Letztentscheider?
4. Zulässigkeit der Bildung eines Konzernbetriebsrats?
a) Kein Verstoß gegen § 7a Abs. 3 EnWG b) Verstoß gegen § 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG? c) Verstoß gegen § 7a Abs. 4 EnWG?
IV. Modellwechsel – Arbeitsrechtliche Wege von der schlanken zur breiten Netzgesellschaft
1. Motivationen für einen Modellwechsel
a) Anreizregulierung
aa) Pacht- und Dienstleistungsmodell oder „schlanke“ Netzgesellschaft bb) Breite Netzgesellschaft ohne Eigentumsübertragung cc) Breite Netzgesellschaft mit Eigentumsübertragung dd) Fernwirkungen für die Entflechtungsvorgaben
b) Neue Vorgaben für die Arbeitnehmerüberlassung
2. Wege zur Bewahrung der Effizienzneutralität von Personalkosten
a) Ausgangsdilemma – kein Betriebsübergang durch bloße Netzübertragung
aa) Netzbetrieb durch die Netzgesellschaft als Hinderungsgrund für einen betriebsmittelintensiven Betriebsübergang bb) „Psychologischer“ Gesichtspunkt: Überzeugungsaufwand
b) Lösungsmodelle
aa) Lösungsmodell 1 bb) Lösungsmodell 2 cc) Lösungsmodell 3 dd) Lösungsmodell 4 ee) Lösungsmodell 5 ff) Lösungsmodell 6
c) Fazit
3. Ein Gemeinschaftsbetrieb als Mittel zur „Rettung“ der schlanken Netzgesellschaft? 4. Fremdpersonaleinsatz bei der Netzgesellschaft
a) Arbeitnehmerüberlassung b) Kennzeichnung einer Arbeitnehmerüberlassung – Abgrenzung zu Dienst- und Werkvertrag c) Keine energiewirtschaftsrechtlichen Besonderheiten d) Abnehmende praktische Bedeutung in der Energiewirtschaft
V. Grenzen von gemeinsamen Dienstleistungen (Shared-Services) – Was ist zulässig?
1. Betriebswirtschaftlicher Hintergrund 2. Praxisrelevante Gestaltungsmodelle 3. Energiewirtschaftsrechtliche Grenzen
a) Keine Delegation von Leitungsaufgaben b) Beachtung der Bestimmungen des EnWG c) Besondere Vorgaben für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber d) Vorgaben zur informationellen Entflechtung
VI. Folgen für die Bildung von Aufsichtsräten
1. Konzernzurechnung von Mitarbeitern der Netzgesellschaft zum EVU
a) Unternehmensmitbestimmung nach dem DrittelbG
aa) Konzernzurechnung bb) Wahlrecht
b) Unternehmensmitbestimmung nach dem MitbestG
aa) Zurechnung von Mitarbeitern nach § 5 MitbestG bb) Keine Einschränkung durch energiewirtschaftsrechtliche Vorgaben
c) Unternehmensmitbestimmung nach dem Montan-MitbestG
2. Besetzung des Aufsichtsrats
a) Aufsichtsrat des EVUs b) Aufsichtsrat der Netzgesellschaft
VII. Sozialversicherungsrechtliche Fernwirkungen
1. Sozialversicherungsrechtliche Selbständigkeit aufgrund Entflechtung? 2. Maßgeblichkeit des konkret gelebten Beschäftigungsverhältnisses
Kapitel 3 - Grundstrukturen und Problemschwerpunkte des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe
A. Rechtliche Grundlagen
I. Was ist und welche Bedeutung hat ein Tarifvertrag?
1. Privatrechtlicher Vertrag 2. Mögliche Parteien eines Tarifvertrags 3. Formale und inhaltliche Anforderungen 4. Arten von Tarifverträgen 5. Einordnung des TV-V
II. Tarifauslegung III. Die Struktur des TV-V
B. Der Geltungsbereich des TV-V und seine wichtigsten Ausnahmen
I. Die normative Anwendung des TV-V
1. Unterscheide Tarifbindung und Tarifgeltung 2. Unmittelbare und zwingende Geltung 3. Tarifpluralität und Tarifkonkurrenz
a) Tarifpluralität b) Tarifkonkurrenz
II. Tarifbindung nach § 1 Abs. 1 und 2 TV-V
1. Anwendungsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 1 TV-V
a) Rechtlich selbständiger Versorgungsbetrieb
aa) Was bedeutet rechtlich selbständig? bb) Was ist ein Versorgungsbetrieb? cc) Zahl der Arbeitnehmer in den Bereichen Energie- und/oder Wasserversorgung einschließlich zugehöriger Dienstleistungen dd) Sonderregeln im Fall der Einbindung in einen Konzern ee) Art des Betriebs – Ausgrenzung öffentlich-rechtlicher Rechtsträger ff) Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG
b) In der Regel mehr als 20 „wahlberechtigte Arbeitnehmer“ beschäftigen c) Mitgliedschaft in Arbeitgeberverband, der VKA angehört
2. Anwendungserhaltung bei Wegfall der Voraussetzungen 3. Herausnahmen nach § 1 Abs. 3, 4 TV-V
a) Herausnahme bestimmter Arbeitnehmergruppen b) Ausgrenzung der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V.
4. Anwendung des TV-V auf der Grundlage eines landesbezirklichen Tarifvertrags
a) Gestaltungsspielraum: Anwendung oder Herausnahme von Betrieben b) Formale Voraussetzungen c) Hinweinwachsen in den TV-V
III. Im TV-V nicht vorgesehene Gestaltungsmöglichkeiten
1. Firmentarifvertrag 2. Arbeitsvertragliche Inbezugnahme
C. Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses im Geltungsbereich des TV-V D. Welche Vorgaben gelten für den Arbeitsvertrag?
I. Tarifliche und gesetzliche Formvorgaben II. Nebenabreden und betriebliche Übung
1. Schriftformerfordernis für Nebenabreden 2. Schriftformerfordernis hinsichtlich Probezeitvereinbarungen 3. Flexibilisierung von Nebenabreden durch den TV-V
E. Welche Vorgaben bestehen für allgemeine Arbeitsbedingungen?
I. Weitgehender Verweis auf das allgemeine Arbeitsrecht II. Die Pflicht zur Anzeige von Nebentätigkeiten
1. Anzeigepflicht bezüglich entgeltlicher Nebentätigkeit
a) Nebentätigkeit b) Entgeltlichkeit der Nebentätigkeit
2. Inhalt der Anzeigepflicht des Arbeitnehmers 3. Untersagungsrecht des Arbeitgebers 4. Verstoß gegen die Anzeigepflicht 5. Abgrenzung zum verbotenen Wettbewerb
III. Ärztliche Untersuchungen – was kann der Arbeitgeber verlangen?
1. Allgemeine Grenzen der Mitwirkungspflicht bei ärztlichen Untersuchungen 2. Umsetzung durch den TV-V 3. Zulässiger Vertrauensarzt
F. Eingruppierung von Mitarbeitern/innen nach dem TV-V
I. Grundlagen der Eingruppierung gemäß § 5 TV-V
1. Was ist eine Eingruppierung? 2. Abgrenzung zur Umgruppierung 3. Bedeutung der Eingruppierung 4. Grundsatz der Tarifautomatik 5. Für die Eingruppierung irrelevante Faktoren
II. Die „auszuübende“ Tätigkeit als Bestimmungsfaktor der tariflichen Eingruppierung
1. Die wirksam zugewiesene Tätigkeit 2. Veränderung der Tätigkeit des Arbeitnehmers ohne Mitwirkung des Arbeitgebers
III. Die „regelmäßig“ auszuübende Tätigkeit IV. Begriff und Bedeutung der „Tätigkeit“ i.S.d. TV-V
1. Maßgeblichkeit der gesamten Tätigkeit 2. Begriffsbestimmung 3. Erforderliche Schritte
V. Aufbau der Entgeltordnung – Entgeltgruppen und Tätigkeitsbeispiele
1. Systematik der Anlage 1 zum TV-V
a) Anforderungsgruppen b) Der „sonstige“ Arbeitnehmer
2. Die Vorbemerkungen zur Anlage 1 zum TV-V
a) Bedeutung der Oberbegriffe und Tätigkeitsbeispiele b) Gleichwertigkeit der Oberbegriffe in einer Entgeltgruppe c) Vereinbarung weiterer Tätigkeitsbeispiele d) Eingruppierung der Vorarbeiter und Vorhandwerker
3. Die Entgeltgruppen im Einzelnen
a) Entgeltgruppenaufbau im TV-V b) Anforderungsgruppe 1 (EG 1–4)
aa) EG 1 bb) EG 2 cc) EG 3 dd) EG 4
c) Anforderungsgruppe 2 (EG 5–8)
aa) EG 5 bb) EG 6 cc) EG 7 dd) EG 8
d) Anforderungsgruppe 3 (EG 9 und 10)
aa) EG 9 bb) EG 10
e) Anforderungsgruppe 4 (EG 11–15)
aa) EG 11 bb) EG 12 cc) EG 13 dd) EG 14 ee) EG 15
4. Ergänzung der Anlage 1 durch landesbezirklichen Tarifvertrag in NRW
VI. Mitbestimmung des Betriebsrats
1. Beteiligung des Betriebsrats bei Eingruppierungen 2. Vorgaben des TV-V
a) Mitbestimmungsrecht trotz Tarifautomatik b) Umfang des Mitbestimmungsrechts
aa) Erstreckung auf Stufenzuordnung bb) Förderliche Zeiten
VII. Einstufung innerhalb der Entgeltgruppe
1. Systematik der Einstufung 2. Regelfall der Ein- und Höherstufung 3. Ausnahmefälle
a) Berücksichtigung förderlicher Zeiten
aa) Kennzeichnung „förderlicher“ Zeiten bb) Richtiger Umgang mit Restlaufzeiten cc) Ermessensspielraum des Arbeitgebers
b) Über- bzw. unterdurchschnittliche Leistungen
aa) Überdurchschnittliche Leistungen bb) Unterdurchschnittliche Leistungen
4. Mitbestimmung
G. Umgruppierung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
I. Höhergruppierung
1. Ursachen für eine Höhergruppierung
a) Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit durch den Arbeitgeber b) Hineinwachsen in eine höherwertige Tätigkeit ohne Handeln des Arbeitgebers c) Die nicht billigem Ermessen entsprechende vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit d) Die falsche Eingruppierung des Arbeitnehmers
2. „Anspruch“ auf Höhergruppierung außerhalb der Tarifautomatik
a) Vertragliche Vereinbarung b) Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz c) Schadensersatzanspruch
3. Einstufung bei Höhergruppierung
II. Herabgruppierung und Rückgruppierung
1. Herabgruppierung durch Zuweisung einer geringer zu bewertenden Tätigkeit 2. Herabgruppierung infolge einer Veränderung der Wertigkeit der Tätigkeit ohne Übertragung 3. Korrigierende Rückgruppierung 4. Einstufung bei Herabgruppierung
III. Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
1. Voraussetzung und Zulässigkeit einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
a) Doppelte Billigkeitsprüfung b) Mehrmalige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
2. Form der Übertragung
IV. Höhe der Zulage nach § 5 Abs. 3 S. 2 TV-V V. Mitbestimmung des Betriebsrats
H. Die Vergütung nach dem TV-V
I. Systematik der Vergütung nach § 6 TV-V und Anlage 2 TV-V II. Entgelttabelle nach § 6 Abs. 1 TV-V i.V.m. Anlage 2 TV-V III. Bemessungszeitraum und Fälligkeit sowie Zahlungsform des Entgelts
1. Bemessungszeitraum
a) Entgeltbegriff b) Richtiger Umgang mit unständigen Entgeltbestandteilen
aa) Grundsatz bb) Ausnahme
2. Fälligkeit und Auszahlung des Entgeltes
a) Fälligkeit b) Auszahlung
IV. Bemessungsgrundlage der Entgeltfortzahlung
1. Fälle der Entgeltfortzahlungsregelung 2. Bemessungsgrundlage der Entgeltfortzahlung
a) Tarifliche Entgelte b) Volle Kalendermonate c) Berechnung des Drei-Monats-Durchschnitts
aa) Sonderfälle des Berechnungszeitraums bb) Berücksichtigung der Zeit
3. Ausgenommene Entgeltbestandteile
a) Überstundenentgelte b) Zusätzliche entlohnte Arbeitsstunden ohne Überstundencharakter i.S.d. TV-V
V. Berechnung der Stundenentgelte nach dem TV-V
1. Hintergrund für die geregelte Wochenanzahl 2. Errechnung der monatlichen Stundenzahl 3. Ermittlung der Stundenvergütung
VI. Leistungsorientiertes Entgelt
1. Gestaltungsmöglichkeiten nach dem TV-V 2. Gewährung von Leistungszulagen
a) Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungszulagen
aa) Arbeitsqualität und Arbeitsquantität (Kriterien des Leistungsgrades) bb) Erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen cc) Wirtschaftlicher Erfolg des „Betriebes“ dd) Jederzeit und widerrufliche Gewährung
b) Entwicklung eines betrieblichen Systems c) Zusammensetzung und Zuständigkeit der betrieblichen Kommission
aa) Zuständigkeit der betrieblichen Kommission bb) Zusammensetzung der betrieblichen Kommission
3. Leistungsprämien wegen besonderer Zielerreichungen 4. Keine Zusatzversorgungspflicht 5. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates nach dem BetrVG
I. Arbeitszeitregelungen
I. Arbeitszeitbegriff II. Dauer der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit
1. Verteilung der Arbeitszeit
a) Ausgleichszeitraum b) Verteilung auf Wochentage
2. Ruhepausen
a) Vorgaben im ArbZG b) Pausenbegriff
3. Teilzeit
a) Praktische Bedeutung b) Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs
aa) Allgemeine Voraussetzungen bb) Besondere Voraussetzungen nach der Protokollnotiz
c) Befristung der Teilzeittätigkeit d) Vergleichsentgeltermittlung für Teilzeit-Arbeitnehmer
III. Arbeitszeitmodelle nach dem TV-V
1. Feste Arbeitszeit 2. Dienstpläne und schwankende Arbeitszeiten 3. Gleitzeit/Vertrauensarbeitszeit 4. Arbeitszeitkorridor
a) Wirtschaftliche Bedeutung b) Voraussetzungen für die Einführung
5. Rahmenzeit
a) Wirtschaftliche Bedeutung b) Gestaltungsspielraum c) Voraussetzungen
IV. Einrichtung des Arbeitszeitkontos
1. Verpflichtung zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos bei Arbeitszeitkorridor oder Rahmenzeit
a) Hintergrund b) Erforderlichkeit eines Arbeitszeitkontos
2. Inhalt der Betriebs- oder Dienstvereinbarung
a) Fehlende Erzwingbarkeit b) Gestaltungsspielraum
aa) Räumlicher Geltungsbereich bb) Zeitguthaben und Zeitschuld cc) Grenzen von Ansprüchen der Arbeitnehmer dd) Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers ee) Folgen eines kurzfristigen Widerrufs
3. Buchbare Zeiten 4. Arbeitsunfähigkeit während eines gewährten Zeitausgleichs 5. Keine Vorgaben zu Langzeitkonten
V. Die Öffnungsklausel nach § 8 Abs. 4 TV-V
1. Erstreckung auf nicht tarifgebundene Arbeitnehmer 2. Betriebs- und Dienstvereinbarung 3. Abweichung nur bei dringenden betrieblichen Gründen 4. Die Abweichungsmöglichkeiten im Einzelnen
VI. Sonderformen der Arbeit
1. Verpflichtung zu Sonderformen der Arbeit 2. Die einzelnen Sonderformen der Arbeit
a) Sonn- und Feiertagsarbeit
aa) Arbeitsschutzrechtliche Grenzen der Gestaltungsfreizeit bb) Entgeltfortzahlung an Feiertagen cc) Dienstplangestaltung an Feiertagen dd) Sonderregelungen für Vorfesttage
b) Nachtarbeit c) Wechselschichtarbeit
aa) Begriff bb) Folgen einer Qualifikation als Wechselschichtarbeit für die betriebliche Praxis
d) Schichtarbeit e) Mehrarbeit f) Überstunden
aa) Grundsätzliche Überstundenregelung bb) Abweichende Überstundenregelung
g) Bereitschaftsdienst h) Rufbereitschaft
VII. Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
1. Zeitzuschläge
a) Verhältnis zum Entgelt b) Höhe der Zuschläge c) Zahlung „je Stunde“ d) Sonderregelung für Mehrarbeit
aa) Klarstellungsfunktion bb) Bedeutung für die betriebliche Praxis
e) Zusammentreffen mehrerer Zeitzuschläge f) Umwandlung von Zuschlägen in Zeit
aa) Berechnung bb) Voraussetzungen einer Umwandlung
g) Irrtümliche Entrichtung von Zuschlägen
2. Rufbereitschaft
a) Vergütungsstruktur und Zusammensetzung b) Die Rufbereitschaftspauschale c) Arbeitsabruf während der Rufbereitschaft d) Umbuchung auf ein Arbeitszeitkonto e) Stundenweise Rufbereitschaft
3. Bereitschaftsdienst 4. Schichtzulagen bei Wechselschicht- und Schichtarbeit
a) Differenzierung nach Arten der Wechselschicht- und Schichtarbeit b) Differenzierung nach Dauer der Wechselschicht- und Schichtarbeit c) Kennzeichnung „ständiger“ und „nicht ständiger“ Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit
aa) Ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit bb) „Leisten“ von Wechselschicht- und Schichtarbeit cc) „Nicht ständige“ Wechselschicht- bzw. Schichtarbeit
d) Anbindung an die Tarifentwicklung
J. Auswirkungen von Störungen des Arbeitsverhältnisses
I. Was gilt bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit? II. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall III. Wann ist in welcher Höhe ein Krankengeldzuschuss zu gewähren?
1. Anspruch auf Krankengeldzuschuss
a) Anspruchsvoraussetzungen
2. Berechnung der Anspruchshöhe
a) Nettokrankengeld b) Nettoarbeitsentgelt c) Privat Versicherte
3. Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten 4. Anspruchsdauer
a) Grundsatz b) Beendigung des Arbeitsverhältnisses
aa) Krankengeldzuschuss bb) Entgeltfortzahlung
5. Wegfall/Verringerung des Anspruchs bei Verschulden des Arbeitnehmers 6. Vorschuss auf Rente
a) Regelung des TV-V b) Regelungsinhalt
aa) Versehentliche Überzahlung durch den Arbeitgeber bb) Unterlassene bzw. verzögerte Mitteilung durch den Arbeitnehmer
IV. Auswirkungen auf die Sonderzahlung nach § 16 TV-V
1. Entgeltfortzahlung i.S.d. § 16 Abs. 1 S. 4 TV-V 2. Elternzeit (ohne Entgeltanspruch)
K. Urlaubsregelungen und Arbeitsbefreiung
I. Entstehung des Urlaubsanspruchs II. Der Anspruch auf Erholungsurlaub
1. Berechnung der Urlaubsdauer
a) Regelfall b) Abweichende Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit c) Wechsel von Vollzeit- in Teiltätigkeit d) Umgang mit Bruchteilen e) Unterjähriger Beginn/unterjährige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
aa) Beginn vor dem 1.7. und ab dem 1.7. bb) Unterjährige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor und nach Erfüllung der Wartezeit
2. Begriff des Arbeitstages/Umgang mit Feiertagen 3. Urlaubsübertragung 4. Verfall des Urlaubs bei Dauererkrankung
a) Ausschluss von Erholungsurlaub bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach deutschem Recht b) Ausschluss von Erholungsurlaub bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach europäischem Recht c) Untergang des Urlaubsanspruchs trotz Arbeitsunfähigkeit d) Verfall des tariflichen Mehrurlaubs e) Urlaubsabgeltung
III. Wann besteht ein Anspruch auf Zusatzurlaub? IV. Wann muss Sonderurlaub gewährt werden?
1. Anspruchsvoraussetzungen 2. Anspruchsinhalt 3. Wichtiger Grund 4. Rechtsfolgen der Gewährung von Sonderurlaub
a) Ruhen der Hauptpflichten b) Betriebszugehörigkeit c) Regelung in Ergänzungsvereinbarungen d) Sonderzahlung nach § 16 TV-V e) Auswirkungen auf den Erholungsurlaubsanspruch f) Belehrung und Bestätigung
V. Arbeitsbefreiung
1. Verdrängung von § 616 BGB 2. Tariflich geregelte Fälle
a) Tagungen von Gewerkschaftsvertretern b) Tarifverhandlungen c) Beteiligung an Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen/Tätigkeit in Organen von Sozialversicherungsträgern
3. Sonstige Fälle – Erfordernis einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung
L. Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Welche Vorgaben des TV-V beachtet werden müssen
I. Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses II. Welche Vorgaben macht der TV-V?
1. Aufhebungsvertrag 2. Arbeitsvertragliche Befristung und Bedingung 3. Beendigung aufgrund Alters
a) Regelaltersrente i.S.d. TV-V b) Wirksame Befristung c) Keine verbotene Altersdiskriminierung
aa) Zeitlicher Anwendungsbereich bb) Unmittelbare Altersdiskriminierung cc) Rechtfertigung der Diskriminierung dd) Kein Verstoß gegen Art. 3 GG ee) Kein Verstoß gegen § 41 SGB VI
4. Beendigung bei Erwerbsminderung
a) Volle Erwerbsminderung
aa) Sachliche Rechtfertigung bb) Kein Zustimmungserfordernis bei Schwerbehinderung cc) Unverzügliche Unterrichtung des Arbeitgebers und Auswirkung auf den Beendigungszeitpunkt
b) Teilweise Erwerbsminderung
aa) Schutzzweck der Regelung bb) Erfordernis einer unbefristeten Rente cc) Prüfungspflicht bezüglich geeigneten freien Arbeitsplätzen dd) Schriftlicher Antrag des Arbeitnehmers ee) Besonderheiten bei schwerbehinderten Arbeitnehmern ff) Gerichtliche Geltendmachung
5. Kündigung von Arbeitsverhältnissen
a) Kündigung befristeter Arbeitsverhältnisse b) Tarifliche Kündigungsfristen
aa) (Teilweise) Nachteilig abweichende Kündigungsfrist bb) Für den Arbeitnehmer vorteilhafte Regelungen
c) Rationalisierungsschutz
Kapitel 4 - Arbeits- und Sozialrecht in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
A. Die Ausschließliche Wirtschaftszone nach Art. 55ff. SRÜ und ihr Rechtsregime
I. Die AWZ II. Rechtsgeltung in der AWZ
1. Keine Geltung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen ohne expliziten Anwendungsbefehl 2. Differenzierung zwischen Seeleuten als Besatzungsmitgliedern und „gewöhnlichen“ Arbeitnehmern
-
aa) Differenzierung zwischen Besatzungsmitgliedern und „Offshore“-Tätigen bb) Umgang mit schwierig zuzuordnenden Fällen
B. Geltung arbeitsrechtlicher Gesetze in der AWZ
I. Geltung des Arbeitszeitrechts in der AWZ
1. Änderungen des ArbZG 2. Die „Offshore-Arbeitszeitverordnung“ (Offshore-ArbZV)
a) Zielsetzung b) Hintergrund c) Geltungsbereich
aa) Sachlicher Anwendungsbereich bb) Persönlicher Anwendungsbereich cc) Räumlicher Anwendungsbereich
d) Verlängerung der Arbeitszeit
aa) Besonderheiten bei Transportzeiten bb) Gestaltungsschranken cc) Befugnisse der Aufsichtsbehörden
e) Ruhepausen, Sonn- und Feiertagsarbeit f) Nachweispflichten des Arbeitgebers g) Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen h) Evaluation und Praxistauglichkeit
3. Schlussfolgerungen für die Geltung arbeitsrechtlicher Vorgaben in der AWZ
II. Arbeitsschutzrecht
1. Arbeitsschutzgesetz
a) Behördliche Überwachung b) Zuständige Behörden
2. Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben im Genehmigungsverfahren
a) Genehmigungsfähigkeit b) Verpflichtung zur Seeraumbeobachtung c) Erforderliche Maßnahmen bei einer Kollisionsgefahr
III. Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes – Bestehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates?
1. Fehlen einer ausdrücklichen Geltungsanordnung 2. Differenzierung nach der Gestaltung der Einsatzbedingungen
a) Dauerhafter Einsatz in der AWZ
aa) Anwendbarkeit aufgrund des Internationalen Privatrechts? bb) Anwendbarkeit kraft Ausstrahlungswirkung des BetrVG? cc) Anwendung auf eine Beschäftigung in der AWZ
b) Vorübergehender Einsatz in der AWZ
IV. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
1. Anwendbarkeit des KSchG in der AWZ?
a) Keine normative Anwendbarkeit des KSchG b) Keine analoge Anwendung des KSchG
2. Hinweise zur Gestaltung von Betriebsstrukturen 3. Auswirkungen einer expliziten Rechtswahl
V. Geltung des Sozialversicherungsrechts?
1. Entscheidung des EuGH in der Sache Salemnik 2. Konsequenzen für die Rechtslage in der deutschen AWZ 3. Ausstrahlung des SGB bei einer Beschäftigung in der AWZ
Stichwortverzeichnis
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Chief Librarian: Las Zenow <zenow@riseup.net>
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