Kapitel 16
Aktien
Die Börse wurde von den Belgiern erfunden, die Aktie von den Holländern.
Die erste Börse wurde in Brügge 1409 gegründet. Was wurde an den Weltbörsen in den 193 Jahre bis zur Erfindung der Aktie gehandelt? Es waren »Kuxe«, das sind Beteiligungen an Bergwerksgesellschaften, Waren und Anleihen, also Schuldentitel. Letztere stammten von Unternehmungen, Herzögen, Königen und dem Kaiser, es waren Staatsschulden. Kein Wunder, dass die erste Börse in Deutschland 1540 in Augsburg gegründet wurde – da waren die Fugger zu Hause.
Eine Aktie ist eine Urkunde, die einen bestimmen Anteil am Aktienkapital verbrieft. Das Wort »verbrieft« wird Ihnen noch häufiger über den Weg laufen. Damit ist eine Forderung gemeint, die in Schriftform als Urkunde niedergeschrieben ist. Kaufleute handelten bis ins 19. Jahrhundert mit gesiegelten Briefen.
Eine Aktie besteht aus zwei Teilen: dem Mantel und – nein, nicht dem Degen – dem Bogen.
Mantel: Dieser verbrieft das Teilhaberrecht am Unternehmen.
Bogen: Der zweite Teil beinhaltet zum einen den Dividendenschein. Dieser ist ein Nebenpapier zu der Aktie und verbrieft das Recht auf die auf der Hauptversammlung beschlossene Dividende. Der zweite Teil, der Talon, ist der Erneuerungsschein. Beide Teile haben den Charakter von Wertpapieren.
Der Talon ist eine Legitimationsurkunde. Sie kennen noch den Begriff »Coupons schnippeln«? Ganz früher schnippelte der Aktionär den Dividendenschein auseinander, ging damit zur Bank und holte sich die Dividende ab. Wenn dann der Dividendenschein alle war, ging er mit dem Talon zur Bank und bekam dafür einen neuen Bogen. Heutzutage wird das alles elektronisch erledigt.
Man stelle sich vor: Allein bei Daimler sind es über eine Milliarde Aktien! Bei circa 7.500 Aktiengesellschaften in Deutschland ist das jede Menge bedrucktes Papier. Heutzutage werden praktisch keine effektiven Stücke mehr gedruckt und ausgegeben – das ist die Aktie in gedruckter Form als anfassbare Urkunde –, die Aktien werden als sogenannte Globalurkunde verbrieft.
Ihr gutes Recht als Aktionär
Verbrieft wird nicht nur Ihr Teilhaberrecht am Unternehmen, als Aktionär haben Sie noch folgende Rechte:
Dividendenrecht: Macht die AG nach Abzug der Kosten Gewinn, hat der Aktionär das Recht, an dem zur Ausschüttung vorgesehenen Teil des Gewinns gemäß seiner Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft zu partizipieren.
Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung: Jede AG muss ihre Aktionäre mindestens ein Mal im Jahr zur ordentlichen Hauptversammlung einladen, auf der sie ihre Rechte ausüben können. Die Anreise wird oft mit einem guten Büfett belohnt …
Auskunfts- und Stimmrecht: Als Miteigentümer haben Sie das Recht, vom Vorstand über Entwicklungen, Perspektiven, Strategien und auch über die Geschäftszahlen informiert zu werden. Das Auskunftsrecht ist allerdings beschränkt: Wenn Sie sich eine Coca-Cola-Aktie kaufen, nach Atlanta zur Hauptversammlung fliegen und nach der Coca-Cola-Formel fragen – no, sorry. Ganz vertrauliche Informationen, auf denen letztendlich der Geschäftserfolg beruht, müssen nicht beantwortet werden.
Immerhin dürfen Sie über unspektakuläre Anträge abstimmen, wie zum Beispiel ob die Dividende ausgeschüttet werden soll und ob der Aufsichtsrat und der Vorstand entlastet werden sollen.
Liquidationsrecht (Residualanspruch): Wird die AG liquidiert, also aufgelöst, haben Sie als Miteigentümer entsprechend Ihrem Anteil am Grundkapital Anrecht auf einen Teil des Liquidationserlöses, wenn es denn einen gibt.
Bezugsrecht: Beschließt die Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung, bekommen Sie als Aktionär das Recht eingeräumt, neue Aktien im Verhältnis Ihres bisherigen Anteils am Grundkapital zu beziehen.
Aktienarten – welche Variante darf’s denn sein?
Das wäre zu einfach, wenn es nur eine Sorte Aktien gäbe. Es gibt ja auch nicht nur eine Sorte Brot beim Bäcker … Spätestens, wenn Sie eine VW-Aktie oder eine Allianz-Aktie kaufen möchten, sollten Sie die kleinen, aber feinen Unterschiede kennen.
Die Aktienarten lassen sich wie in Tabelle 16.1 gezeigt klassifizieren.
Aktienarten |
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nach Art der verbrieften Rechte |
nach Art der Übertragung |
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Stammaktie |
Vorzugsaktie |
Inhaberaktie |
Namensaktie |
vinkulierte Namensaktie |
Tabelle 16.1: Verschiedene Aktienarten
Sicher ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass hinter dem Namen des Unternehmens kryptische Kürzel und seltsame Begriffe stehen.
Die gängigsten sind:
Stammaktie: in der Regel abgekürzt mit »St.«. Die »Stämme« beinhalten alle fünf verbrieften Aktionärsrechte.
Vorzugsaktie: in der Regel abgekürzt mit »Vz.«
Bei den »Vorzügen« sind die Aktionärsrechte etwas anders: Sie werden zwar zur Hauptversammlung eingeladen, haben aber kein Stimmrecht. Das wird mit einer höheren Dividende als bei den Stammaktien versüßt. Bei der Liquidation des Unternehmens werden Vorzugsaktien vorrangig bedient.
Vorzüge haben aber für die AG noch einen ganz anderen Vorzug: Bei Porsche kann man nicht nur schnelle Autos kaufen – es gibt auch Stammaktien und Vorzugsaktien. Nur die stimmrechtslosen Vorzüge können an der Börse gekauft werden. Versetzen wir uns zurück in die Zeit, als Porsche noch ein eigenständiges Unternehmen war: Die stimmberechtigten Stämme waren und sind alle im Besitz der Familien Porsche und Piëch. So kann ihnen niemand ins Geschäft reinreden.
Vorzugsaktien erkennen Sie daran, dass das Kürzel und die WKN mit einer »3« enden. Falls Sie also VW-Aktien kaufen wollen: VOW sind die Stammaktien mit der WKN 766400 und VOW3 sind die Vorzugsaktien mit WKN 766403. Die Vorzüge sind im DAX enthalten.
Inhaberaktie: Das Gegenstück zur Namensaktie. Die AG kennt ihre Aktionäre nicht namentlich und in der Regel kommt die Einladung zur Hauptversammlung dann von der Depotbank.
Namensaktie: Die AG führt ein Namensregister und kennt ihre Aktionäre namentlich. Die Aktionärsstruktur kann von der AG überprüft und so rechtzeitig erkannt werden, wenn es zu einer Konzentration von Stimmrechten kommt. So können feindliche Übernahmen rechtzeitig erkannt und eventuell auch abgewendet werden. Die AG kann aktive Investor-Relations-Arbeit leisten. In der Regel kommt die Einladung zur Hauptversammlung von der AG direkt.
Vinkulierte Namensaktie: Das ist eine Sonderform der Namensaktie. Die AG muss der Übertragung der Aktie zustimmen. Besonders in sicherheitsrelevanten Branchen wie der Rüstungsindustrie, der Luftfahrt oder auch bei Versicherungen sind vinkulierte Namensaktien per Gesetz Pflicht. Unerwünschte Aktionäre können so vom Kauf der Aktien ausgeschlossen werden – zum Beispiel Mitbewerber.
Junge oder neue Aktien: Werden nach einer Kapitalerhöhung emittiert. Näheres dazu bei den Bezugsrechten weiter hinten in diesem Kapitel.
o. N. = ohne Nennwert = nennwertlos: Um Ihren Anteil am Grundkapital der AG zu berechnen, müssen Sie das Grundkapital durch die Anzahl der nennwertlosen Aktien teilen. Bei der Daimler-Aktie sind das 2,87 Euro je Aktie (Grundkapital 3.069,6 Millionen Euro ∕ Anzahl der Aktien 1.069.837.447 Stück; Stand 31.12.2017).
EO 1: Diese Aktie hat einen Nennwert von 1 Euro.
SE: SE steht für »Societas Europaes«, das ist Lateinisch und wird auch als Europäische Aktiengesellschaft bezeichnet. Umgangssprachlich werden sie auch Europa AG genannt.
Im DAX sind alle Aktienarten vertreten, als da zum Beispiel wären:
Allianz SE vinkulierte Namensaktie o. N.
Bayerische Motoren Werke AG Stammaktien EO1
Daimler AG Namensaktie o. N.
SAP AG Inhaberaktie o. N.
Volkswagen AG Vorzugsaktie o. N.
Die meisten börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland bieten nur eine Variante von Aktien zum Verkauf an. Im DAX sind immerhin fünf Aktiengesellschaften beinhaltet, die sowohl Stämme als auch Vorzüge zum Kauf anbieten. Möchten Sie sich Aktien von einer dieser AGs zulegen, sollten Sie vorab eine kleine Checkliste anfertigen, um dann die »richtige« Wahl zu treffen:
Name plus (Kürzel) |
Preis (09.03.2018) |
Dividende 2017 |
Dividendenrendite (09.03.2018) |
MAN-Stämme (MAN) |
94,85 |
3,07 |
3,2 % |
MAN-Vorzüge (MAN3) |
94,00 |
3,07 |
3,3 % |
BMW-Stämme (BMW) |
85,13 |
3,50 |
4,1 % |
BMW-Vorzüge (BMW3) |
72,20 |
3,52 |
4,9 % |
Henkel-Stämme (HEN) |
104,00 |
1,60 |
1,5 % |
Henkel-Vorzüge (HEN3) |
112,60 |
1,62 |
1,4 % |
RWE-Stämme (RWE) |
18,00 |
- |
- |
RWE-Vorzüge (RWE3) |
15,50 |
0,13 |
0,8 % |
VW-Stämme (VOW) |
160,40 |
2,00 |
1,2 % |
VW-Vorzüge (VOW3) |
156,88 |
2,06 |
1,3 % |
Tabelle 16.2: Preis plus Dividende von Stamm- und Vorzugsaktien aus dem DAX, Stand 09.03.2018
Auf die Hauptversammlung und sich am Büfett laben dürfen Sie sowohl als Stamm- als auch als Vorzugsaktionär. In der Regel hat Ihre Stimme kein Gewicht auf der Hauptversammlung – außer Sie sind Großaktionär. Sie sollten aber auf jeden Fall vor dem Kauf einen Blick auf den Chart (siehe Kapitel 9) und in die relevanten Fakten (siehe Kapitel 7) der AG werfen.
Als Aktionär dürfen Sie sich nicht nur am Büfett auf der Hauptversammlung laben, Sie bekommen auch Dividende ausgeschüttet. Das ist der Anteil vom Unternehmensgewinn, der an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Wie hoch die Dividende ausfällt, wird vom Vorstand auf der Hauptversammlung vorgeschlagen (das steht in der Tagesordnung, die der Einladung zur Hauptversammlung beigefügt ist) und wird dann mit der einfachen Mehrheit beschlossen. Am ersten Handelstag nach dem Hauptversammlungsbeschluss notiert die Aktie ex D, also mit Dividendenabschlag.
Der Zahlbarkeitstag für Dividenden der deutschen Unternehmen hat sich am 01.01.2017 aufgrund der Vereinheitlichung des Wertpapiergeschäftes innerhalb der EU geändert. Die Dividende wird erst am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Bankarbeitstag ausgeschüttet (§ 58 Abs. 4 AktG).
Andere Länder – andere Sitten: In vielen Ländern gibt es einen Stichtag, um in den Genuss der Dividendenausschüttung zu kommen. Nur wenn Sie bereits an diesem Record Date die Aktien im Depot haben, bekommen Sie die Dividende ausgeschüttet. Dieser liegt zum Teil erheblich vor dem Ex-Tag. In Deutschland ist es Usus, dass die Dividende einmal jährlich ausgeschüttet wird. In den USA werden in der Regel Dividenden quartalsweise ausgeschüttet. Die Berechnung der Dividendenrendite ist dann etwas aufwendiger.
Clevere Strategien mit Aktien
Es gibt viele erfolgreiche Strategien, die Sie unabhängig von der Assetklasse anwenden können. Zwei jedoch müssen Sie zwangsläufig mit Aktien umsetzen.
Der Name ist Programm: Wenn Sie die Dividendenstrategie anwenden wollen, kaufen Sie Aktien mit einer hohen Dividendenausschüttung. Wie Sie in der theoretischen Ausführung gelernt haben, wird bei Vorzugsaktien eine höhere Dividende ausgeschüttet.
In Kapitel 8 wird die Berechnung der Dividendenrendite ausführlich erklärt und an einigen Beispielen gezeigt. Dafür benötigen Sie den aktuellen Kurs und die ausgeschüttete Dividende. Entsprechend der erstellten »Rennliste« können Sie sich dann die dividendenstärksten Titel ins Depot liegen.
Für Sie als Anleger ist das recht komfortabel, denn auf den DivDAX werden Zertifikate und ETFs emittiert, sodass Sie die Aktien nicht mehr selbst aussuchen und kaufen müssen – das ist mit Kosten verbunden –, sondern ein fertiges Produkt auf den DivDAX kaufen können.
Vorzugsaktien in Stämme umtauschen
Getreu dem Motto »eine Aktie – eine Stimme« haben in den letzten Jahren einige Aktiengesellschaften die Vorzugsaktien in Stammaktien umgewandelt. So haben zum Beispiel die Hugo Boss AG im Juni 2012 und die Fresenius SE im Januar 2011 die Vorzüge in Stämme getauscht. Der Antrag, Vorzüge in Stämme zu wandeln, ist auf der Hauptversammlung abstimmungspflichtig.
Wer zum Zeitpunkt der Ankündigung die Vorzüge bereits im Depot hat, erfreut sich in der Regel an einem ordentlichen Preissprung.
Sehen Sie den Tausch aber als langfristiges Investment an, nicht als kurzfristige Spekulation. Denn ist die Ankündigung erst mal gemacht, macht es keinen Sinn mehr, dem Markt hinterherzuhecheln – im Schwäbischen sagen wir: Die Katze ist den Baum rauf.
Bezugsrechte – gegen die Verwässerung
Bezugsrechte – gegen die VerwässerungAls Aktionär sind Sie Miteigentümer der Aktiengesellschaft und haben fünf Rechte, eines davon ist das Bezugsrecht. Das Bezugsrecht verhindert bei einer Kapitalerhöhung den sogenannten Kapitalverwässerungseffekt der Altaktionäre, indem es die bevorzugte Berücksichtigung dieser an der Kapitalerhöhung vorsieht. Bei einer Kapitalerhöhung, aufgrund der sich die Aktionärsstruktur verändert, werden diejenigen Altaktionäre, die an dieser nicht teilnehmen, einen vermögenswerten Nachteil erleiden. Nach einer Kapitalerhöhung existiert eine größere Anzahl von Aktien als zuvor. Dies bedeutet, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt wird als zuvor. Der Gewinn pro Aktie sinkt ceteris paribus (alle anderen Faktoren werden als konstant angesehen). Dies impliziert einen sinkenden Aktienpreis, da dieser maßgeblich vom Gewinn pro Aktie beeinflusst wird. Das Vermögen des Aktionärs schrumpft.
Das Bezugsrecht kompensiert diesen Effekt, es ist ein Privileg. Bei einer Kapitalerhöhung muss aber nicht immer ein Bezugsrecht für die Altaktionäre eingeräumt werden. Die Bezugsrechte werden automatisch ins Depot eingebucht. Mit dem Bezugsrecht verbindet sich jedoch kein Zwang, junge Aktien zu beziehen. Innerhalb gewisser Regeln kann es einen »Bezugsrechtsausschluss« geben. Bezugsrechte werden mindesten 14 Tage an der Börse gehandelt.
Ab dem Zeitpunkt der Bezugsrechtsnotiz wird die alte Aktie ex BR (= abzüglich Bezugsrecht) gehandelt. Rechnerischer Wert der alten Aktien ist der letzte Aktienpreis (inklusive Bezugsrecht) minus Bezugsrechtswert.
Junge Aktien haben oft eine ganz andere Wertpapierkennnummer als die »Alt«-Aktien. Grund: Die AG entscheidet, ob die jungen Aktien sofort voll dividendenberechtigt sind. Spätestens nach der ersten Hauptversammlung werden die jungen Aktien umgewandelt in die »Alt«-Aktien und bekommen deren WKN.
Sie können also Ihrer Depotbank die Weisung geben,
zusätzlich Bezugsrechte zu kaufen und dann alle Bezugsrechte in junge Aktien zu tauschen oder
die eingebuchten Bezugsrechte zu verkaufen oder
die eingebuchten Bezugsrechte in junge Aktien zu tauschen.
Genussscheine, der Börsengenuss
Genussscheine, der BörsengenussGenussscheine – auch Genüsse genannt – sind ein Zwitterding zwischen Aktie und Anleihe und können individuell vom Emittenten je nach Zweck, dem der Genuss dienen soll, ausgestaltet werden. Genüsse verbriefen ein Vermögensrecht. Der Käufer hat Anspruch auf eine jährliche Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Emittenten – sofern dieser Gewinn macht. Wird kein Gewinn ausgewiesen, gibt es in der Regel auch keine Ausschüttung an die Genussscheininhaber. Es kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen:
Aktienorientierte Genüsse: Sie besitzen Eigenkapitalcharakter, die Börsennotierung ist in Stück.
Anleiheorientierte Genüsse: Sie besitzen Fremdkapitalcharakter, die Börsennotierung ist eine Prozentnotiz.
Jede Unternehmensform kann Genüsse emittieren. Typischerweise werden Genüsse von deutschen Banken und Sparkassen emittiert. Es gibt auch einige wenige Genüsse von Versicherungen sowie Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Bei einer Aktiengesellschaft haben Genussscheininhaber kein Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung, damit auch kein Stimmrecht.
Genüsse notieren flat. Was ist jetzt das schon wieder? Ganz einfach: Der jeweilige Preis beinhaltet den rechnerisch aufgelaufenen Zins beziehungsweise die Ausschüttung. Am Tag der Ausschüttung erfolgt der Preisabschlag in Höhe der Ausschüttung. Wer den Genuss am Tag vor der Ausschüttung im Depot hat, bekommt auch die Ausschüttung gebucht – so wie bei einer Aktie. Bei den prozentnotierten Genüssen werden keine Stückzinsen berechnet.
Auch bei Genüssen gilt: Je höher die Ausschüttung, desto höher das Risiko. Die Prokon GmbH (macht in Windparks) bot Genussscheine mit einer konstanten hohen Auszahlung von 8 Prozent an. 2014 ging die Prokon GmbH in die Insolvenz – Die Genussscheininhaber erlitten erheblich Verluste. Daraufhin wurde die GmbH in eine Genossenschaft umgewandelt und die ehemaligen Genussschein-Inhaber wurde Mitglieder der Genossenschaft.