Definition
Häusliche Pflege (oder ambulante Pflege) bedeutet die Versorgung eines Patienten in seiner häuslichen Umgebung.
Häusliche Pflege umfasst direkte Pflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Reinigung der Wohnung), Unterstützung bei der Ernährung und der Mobilisation sowie Betreuungsangebote, Palliativversorgung und Soziotherapie. Vom Arzt verordnete Tätigkeiten der Behandlungspflege sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Hierunter fallen z. B. Injektionen oder Verbandwechsel.
Der Kostendruck im Gesundheitswesen hat dazu geführt, dass examinierte Pflegende in der ambulanten Krankenpflege vermehrt bzw. ausschließlich behandlungspflegerische Leistungen erbringen. Grundpflegerische Leistungen werden häufig an weniger qualifizierte Mitarbeiter delegiert. Dies hat zu einer Spezialisierung geführt, in der häufig chirurgisches Fachwissen gefragt ist. Hauptsächlich geht es dabei um die professionelle Wundversorgung im häuslichen Umfeld.
Ein Patient kann in folgenden Situationen häusliche Krankenpflege erhalten:
zur Sicherung der ärztlichen Behandlung
zur Verkürzung oder Vermeidung einer Krankenhausbehandlung
als psychiatrische ambulante Pflege
Grundlage für häusliche Behandlungspflege ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege durch einen niedergelassenen Arzt. Diese Verordnung kann nur dann ausgestellt werden, wenn weder der Versicherte selbst noch eine andere Person in dessen Haushalt die Behandlungspflege übernehmen kann.
Die Krankenkassen bewilligen nur solche Maßnahmen, die als „verordnungsfähige Tätigkeiten“ gelten. Diese hat der Gemeinsame Bundesausschuss, ein Gremium aus Ärzte- und Krankenkassenvertretern, bundesweit festgelegt. Zu den häufigsten Maßnahmen häuslicher Krankenpflege gehören u. a.:
Medikamente richten, Medikamente verabreichen
i. m.- oder s. c.-Injektionen, Blutdruckmessung, Blutzuckermessung
Instillation (z. B. von Augentropfen)
Anleitung bei der Behandlungspflege (z. B. bei Blutzuckerkontrolle)
Wissen über Verbände und Wundversorgung ist z. B. bei folgenden Maßnahmen häuslicher Krankenpflege erforderlich:
Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
Dekubitusbehandlung (z. B. Wundreinigung oder Wundverbände)
Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden
Anlegen von Kompressionsverbänden
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen
Versorgung eines suprapubischen Katheters
Versorgung bei perkutaner endoskopischer Gastrostomie (PEG)
Typischerweise beginnt ein Arbeitstag in den Räumlichkeiten des Pflegedienstes. Hier befinden sich die Büros der Pflegedienstleitung, der Einsatzleitung sowie der Sachbearbeitung (Personal- und Leistungsabrechnung).
Einer Stecktafel, einem Tourenausdruck oder einem Gerät zum mobilen Datenaustausch (MDA-Gerät) kann die Pflegekraft entnehmen, welche Patienten zu besuchen sind und welche Art von Leistung zu erbringen ist. Mit den Wohnungsschlüsseln der Patienten, einem Mobiltelefon und einem Dienstwagen ausgerüstet, kann die Tour beginnen.
In einer Frühschichttour werden oft zunächst solche Klienten versorgt, die Insulin bzw. Kompressionsstrümpfe oder -verbände erhalten. Darauf folgen Kunden, die Medikamente und Verbandwechsel benötigen. Zum Abschluss sind entsprechende mittägliche Versorgungen vorgesehen.
Bestandteil jedes einzelnen Einsatzes sind Eintragungen in die Pflegedokumentation sowie in die sog. Leistungserfassung, die als Grundlage für die Abrechnung dient. Dazu kommen Telefonate mit Ärzten oder spezialisierten Wundtherapeuten, z. B. wenn sich der Zustand einer Wunde verändert hat, sodass eine Therapieänderung angezeigt sein könnte. Zurück im Büro fallen Arbeiten wie Übergabe, Medikamentenbestellung oder die Ausarbeitung eines umfangreicheren Pflegeplans an. Abschließend werden die geleistete Arbeitszeit für Pflegeinsätze, Fahrten sowie organisatorische Tätigkeiten erfasst.
Für den Einsatz in der ambulanten Krankenpflege sind neben einer 3-jährigen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Altenpflege keine weiteren Zertifikate erforderlich. Häufig werden jedoch ein Führerschein sowie entsprechende Fahrpraxis verlangt.
Vorteilhaft ist entsprechende Berufserfahrung. Die Pflegekraft ist vor Ort, beim Klienten, auf sich selbst gestellt und muss Entscheidungen oft allein treffen. Die sorgfältige Wunddokumentation, Verbände und andere wundtherapeutische Maßnahmen stellen ein Hauptaufgabengebiet in der ambulanten Krankenpflege dar. Deshalb kann es sinnvoll sein, mit Fort- oder Weiterbildungen eine entsprechende Qualifizierung anzustreben.
Bei einer ambulanten Operation verbringt der Patient die Nacht vor und nach der OP zu Hause.
Die vom Gesetzgeber und von den Krankenkassen gewünschte Verlagerung von Operationen aus dem stationären in den ambulanten Bereich hat das Ziel, Kosten zu sparen und Krankenhausbetten abzubauen. Ursprünglich war das ambulante Operieren eine Aufgabe für niedergelassene Ärzte. Gesetzliche und ökonomische Zwänge machen es erforderlich, dass auch in Krankenhäusern vermehrt ambulant operiert wird.
Von vielen Patienten wird das ambulante Operieren als vorteilhaft empfunden. Insbesondere Kinder und ältere Patienten profitieren davon, vor und nach einer Operation in der ihnen vertrauten Umgebung zu sein. Einige Patienten haben aber auch Angst vor einer ambulanten Operation („falls was passiert“) und sind deshalb verunsichert. Durch eine adäquate patientengerechte Information und Begleitung können Sie dieser Angst entgegenwirken.
Bei einer Krankenhausbehandlung unterscheidet man folgende Versorgungsformen:
vollstationär
teilstationär
vor- und nachstationär
ambulant
Eine vollstationäre Krankenhausbehandlung darf nur noch erfolgen, wenn „das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann“, so der Gesetzestext. Die Entscheidung muss „das Krankenhaus“ nach „Prüfung“ treffen, dokumentieren und ggf. auch begründen. Die Meinung des Hausarztes oder der Wunsch des Patienten, stationär behandelt zu werden, spielt eine untergeordnete Rolle.
Zusatzinfo
Gesetz. Für das Krankenhaus besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfungspflicht, die den „Vorrang (…) ambulanter Behandlung vor der vollstationären Behandlung“ sicherstellen soll.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung sollen sicherstellen, dass nur Arztpraxen, Praxiskliniken und Krankenhäuser ambulant operieren, die die fachlichen, personellen, räumlichen, organisatorischen und hygienischen Voraussetzungen erfüllen. Es gilt der „Facharztstandard“, d. h., Operateur und Anästhesist müssen Fachärzte sein.
Viele Prozeduren und Operationen, die in der Vergangenheit im Rahmen stationärer Behandlung erbracht wurden, können und müssen heute ambulant durchgeführt werden. Die in Deutschland am häufigsten durchgeführten ambulanten Operationen betreffen die kleine Exzisionschirurgie (Entfernung oberflächlicher Tumoren), handchirurgische Eingriffe und Abszessspaltungen.
Der offizielle „Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe“ umfasst mehrere Hundert Prozeduren. Diese sind in 2 Kategorien aufgeteilt:
Eingriffe, die „in der Regel ambulant“ durchgeführt werden können
Eingriffe, bei denen „sowohl eine ambulante als auch eine stationäre Durchführung möglich ist“
Beispiele für ambulant durchführbare Prozeduren können Sie der ▶ Tab. 5.1 entnehmen.
Ambulant durchführbare Prozeduren und Operationen (Beispiele in alphabetischer Reihenfolge): |
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Gründe gegen eine ambulante OP Wenn aus dem offiziellen Katalog eine Prozedur unter vollstationären Bedingungen geplant wird, müssen „besondere Tatbestände“ vorliegen. Diese Tatbestände sind vom Gesetzgeber definiert und müssen vom Krankenhaus dokumentieren werden, sonst wird die Behandlung von der Krankenkasse nicht bezahlt.
Pflegepraxis
Beratung. „Besondere Tatbestände“, die eine stationäre Behandlung rechtfertigen können, sind:
schwerwiegende medizinische Begleiterkrankungen (z. B. manifeste Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus),
soziale Faktoren (z. B. fehlende Kommunikationsfähigkeit, Patient lebt allein, kein Telefon, schlechte Erreichbarkeit im Notfall, mangelnde Einsichtsfähigkeit des Patienten).
Zusatzinfo
Eine Redon-Drainage im OP-Gebiet ist kein Grund für eine vollstationäre Behandlung, nur eine Drainage „mit kontinuierlicher Funktionskontrolle“.
Im Vorfeld muss von einem chirurgischen Facharzt geprüft werden, ob der Patient für eine ambulante Operation geeignet ist. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben sowie die individuellen medizinischen und sozialen Besonderheiten des Patienten zu berücksichtigen.
Zusatzinfo
Individueller Patient. Die Grenze zur ambulanten Indikation liegt in der individuellen Konstitution des Patienten. Dabei ist die Frage, ob ein Patient überhaupt in der Lage ist, die notwendigen perioperativen Verhaltensmaßnahmen zu verstehen und zu befolgen, der wichtigste limitierende Faktor für die Sicherheit im Rahmen einer ambulanten Operation.
Der Patient muss spätestens am Tag vor der ambulanten Operation einbestellt werden, um die Abläufe zu besprechen und ihn aufzuklären. Die Aufklärung über Operation und Narkose am Operationstag ist rechtlich unwirksam.
Voraussetzung für eine ambulante OP Geeignet für eine ambulante Operation sind Patienten in einem
guten Allgemeinzustand (ASA 1) oder
mit nur leichten Erkrankungen (ASA 2).
Die Einteilung der ASA (American Society of Anesthesiologists) erfolgt nach klinischen Kriterien und ist international anerkannt. Patienten mit einem schlechteren AZ (Allgemeinzustand) sind für eine ambulante Narkose nicht geeignet, was von den Kostenträgern akzeptiert wird.
Präoperative Laborwerte In der ambulanten Chirurgie wird zunehmend auf die Erhebung präoperativer Laborwerte verzichtet. Wenn keine speziellen klinischen Fragestellungen vorliegen, verzichten manchen Kliniken komplett auf Laborwerte, EKG und Röntgenaufnahmen.
Eine exakte ärztliche Anamnese lässt die wesentlichen Risiken für das ambulante Operieren erkennen. Dazu zählen:
Medikamenteneinnahme (z.B. Marcumar)
Vorerkrankungen an Herz, Lunge, Leber, Niere
Störungen der Blutgerinnung
Bei unauffälliger Anamnese kann eine ambulante OP erfolgen. Werden Risikofaktoren identifiziert, wird ein stationärer Aufenthalt vorgezogen.
Überprüfung der OP- und Narkosefähigkeit Die Überprüfung der Voraussetzung für OP und Narkose (Aufklärungs-, Einwilligungsdokumente, Nüchternheit) ist sehr wichtig, da eine kurzfristige Nachbesserung aus Zeitgründen häufig unmöglich ist.
Insbesondere am OP-Tag sollten Patient (und ggf. Begleitperson) eine beruhigende und allumfassende Begleitung erfahren ( ▶ Abb. 5.1). Dies umso mehr, als häufig aus ablauforganisatorischen Gründen auf eine Prämedikation verzichtet wird.
Abb. 5.1 Beratung. Begleitpersonen müssen in die Beratung miteinbezogen werden.
(© lenets_tan/stock.adobe.com)
Nach der Operation wird der Patient kurzfristig im Aufwachraum betreut, danach im Wartebereich. Ermöglichen Sie, dass sich eine Begleitperson in der Nähe des Patienten aufhalten kann, insbesondere bei Kindern.
In der frühen postoperativen Phase ist besonders zu achten auf:
Wachheitszustand des Patienten
Kreislauf- und Mobilisationsstabilität
Verträglichkeit vorsichtiger Nahrungsaufnahme
bei Regionalanästhesien auf deren fortlaufende Rückbildung
Schmerzmittelbedarf
Kontrolle der Körpertemperatur
Da sich die ärztliche Entlassung des Patienten wesentlich auf die Beobachtung des Pflegepersonals stützt, ist diese sehr wichtig. Die lückenlose pflegerische Dokumentation ist daher besonders wichtig.
Nach einer ambulanten OP wird der Patient am Nachmittag entlassen, wenn er sich von der Narkose erholt hat und der Eingriff ohne Komplikationen verlaufen ist.
Pflegepraxis
Entlassungsberatung:
Der Patient darf frühestens 24 Stunden nach der Narkose wieder Auto fahren.
Der Patient darf die erste Nacht nach der Operation nicht allein zu Hause verbringen.
Der Patient muss über mögliche Komplikationen und ihre Symptome informiert sein. Er muss wissen, wo er bzw. seine Begleitperson bei Problemen (Schmerzen, Nachblutung) anrufen kann (Telefonnummer schriftlich mitgeben!).
Es muss sichergestellt sein, dass der Patient die Klinik bei Problemen innerhalb kurzer Zeit (ca. 30 Min.) aufsuchen kann (kliniknaher Wohnort als Voraussetzung zur ambulanten Operation).
Dem Patienten müssen Schmerzmittel mitgegeben werden. Über deren Gebrauch ist er zu instruieren.
Der Patient muss über die Notwendigkeit und Durchführung der Thromboseprophylaxe aufgeklärt werden (Kap. ▶ 9.2).
Dem Patienten muss ein Behandlungstermin zur Nachuntersuchung (Verbandwechsel, Fortführung der Heparininjektion zur Thromboseprophylaxe etc.) schriftlich mitgegeben werden. Das ist üblicherweise der Folgetag nach der Operation.
Zusatzinfo
Keine Risikoerhöhung durch ambulante Operation. Ambulante Eingriffe inklusive Vor- und Nachsorge dürfen zu keiner Gefährdung des Patienten führen, die über die eines stationären Aufenthalts hinausgeht.
Wundambulanzen leisten einen wichtigen Beitrag bei der Behandlung von Menschen mit chronischen Wunden. Zum einen kann dadurch eine Reduktion der stationären Verweildauer erreicht werden. Zum anderen entsteht dabei ein wichtiges Schnittstellenmanagement zwischen stationärer und ambulanter Behandlung.
Es soll eine integrierte, interdisziplinäre, qualitätsgesicherte Versorgung von Patienten mit „Problemwunden“ erfolgen. Durch die präoperative ambulante Wundkonditionierung wird die operative Erfolgsquote erhöht und die Liegezeit der Patienten verkürzt. Die kompetente Versorgung der Patienten und die Aufklärung über die Krankheitsbilder erhöhen auch die Compliance für die nötigen Therapien. Dies führt insgesamt zur schnelleren Heilung von Wunden und somit zur Kostenersparnis im Gesundheitswesen.
In Wundambulanzen werden üblicherweise Patienten mit chronischen Wunden oder OP-Wunden behandelt. Häufig anzutreffen sind Patienten mit:
Ulcus cruris (verschiedener Genese)
OP-Wunden (häufig nach Tumorexzision, Laser-OP)
Dekubitus
mit sonstigen Wunden (z. B. Pyoderma gangraenosum, Abszess, Phlegmone, Verbrennung, Nahtdehiszenz)
Vorbereitung und Nachsorge von Hauttransplantationen im Verlauf
Die Erstkonsultation der Patienten erfolgt i.d.R. in der Ambulanz. Dort entscheidet der Ambulanzarzt (Facharzt) darüber, ob die Diagnostik und die Therapie ambulant erfolgen können, ob ein Patient mit einer Wunde in der Wundambulanz behandelt werden kann oder ob der Patient stationär aufgenommen werden muss. In die Wundambulanz eingewiesen werden auch Patienten nach stationärer Behandlung. Zuständig für den Patienten in der Wundambulanz bleibt der Ambulanzarzt, der ihn aufgenommen hat. Das ist gerade für Patienten mit chronischen Wunden wichtig, damit diese Patienten ein Vertrauensverhältnis aufbauen können und sich nicht immer wieder auf andere Therapeuten einstellen müssen. Die Vorstellungsintervalle und nötige diagnostische und therapeutische Maßnahmen werden vom behandelnden Arzt festgelegt. Diese Intervalle bewegen sich zwischen der täglichen bis hin zur mehrwöchigen Vorstellung in der Wundambulanz. In der Wundambulanz findet auch die Vorstellung von Patienten im Rahmen von Studien und Anwendungsbeobachtungen statt.
Erstvorstellung Bei der ersten Vorstellung werden die persönlichen Daten des Patienten aufgenommen. Neben der Diagnose (Grunderkrankung) spielen ferner der bisherige Wundverlauf und der aktuelle Wundzustand eine wesentliche Rolle. Die Wundanamnese wird nach festgelegten Kriterien erhoben und mit einem speziellen Wunddokumentationssystem digital erfasst (Kap. ▶ 4.1.4).
Es erfolgt eine digitale Fotodokumentation, die im Regelfall alle 4 Wochen bzw. vor und nach stationärer Aufnahme wiederholt wird. Zur Fotodokumentation wird ein Wundmaß angelegt, das mit dem Patientennamen, dem Datum und der Lokalisation beschriftet ist. Alle Konsultationen werden in der Ambulanzakte schriftlich dokumentiert und unterschrieben, jede Therapieänderung und ärztliche Anordnung muss gegengezeichnet werden. Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt werden das Therapieziel und die Therapie besprochen und die notwendigen diagnostischen Maßnahmen werden erörtert.
Wiedervorstellung Bei Wiedervorstellung wird von der Pflegekraft für jede Wunde der Wundstatus erhoben und die Wunddokumentation durchgeführt ( ▶ Abb. 5.2). Jeder Patient erhält einen individuellen Behandlungsplan. Wenn die Therapie geändert werden muss, wird der Patient dem zuständigen Ambulanzarzt vorgestellt. Bei jeder Vorstellung wird die Schmerzsituation besprochen und ggf. behandelt. Der Verbandwechsel wird durchgeführt und die Patienten werden mit Verbandmaterial bis zum nächsten Vorstellungstermin versorgt. Dies ist wichtig für die Sicherstellung der Versorgung.
Abb. 5.2 Wundanalyse.
Abb. 5.2a Der Wunddurchmesser wird mit einem Einwegmaßband bestimmt.
(Foto: K. Gampper, Thieme)
Abb. 5.2b Hier wird mit einer Pinzette die Tiefe festgestellt.
Abb. 5.2c Millimetergenau kann die Wundtiefe abgelesen werden.
Pflegepraxis
Beratung. Zu den Aufgaben in der Wundambulanz gehört die individuelle Beratung über:
Ernährung
Flüssigkeitszufuhr
Blutzuckereinstellung
Bewegung
Thromboseprophylaxe
Hautpflege
Zwischen den Terminen in der Wundambulanz wird die Therapie entweder vom Patienten selbst, von Angehörigen, von ambulanten Pflegediensten oder von Pflegekräften in Versorgungseinrichtungen (z. B. im Pflegeheim) durchgeführt.
Pflegepraxis
Pflegeüberleitung. Nach Abheilung der Wunde muss die Nachsorge organisiert werden. Oft brauchen die Patienten Unterstützung, um bestimmte Therapien, Zuzahlungsbefreiungen oder Fahrtkostenerstattungen bei der Krankenkasse zu beantragen.
Fachliche Anforderungen Für die eigenverantwortliche Tätigkeit in einer Wundambulanz ist für examinierte Pflegekräfte i.d.R. eine Zusatzausbildung erforderlich. Verschiedene Institutionen bieten Weiterbildungsmaßnahmen zur Wunddiagnostik und zum Wundmanagement an. Inhalte der Weiterbildung sind:
Grundlagen der Wundheilung
moderne Therapiekonzepte
praktische Durchführung
Ernährungsphysiologie
Pathophysiologie chronischer Wunden
Grundlagen der Schmerztherapie
Hygiene
Wirtschaftlichkeit und Qualität in der Wundversorgung
Nach erfolgreichem Abschluss ist die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen notwendige Voraussetzung, um permanent über moderne Wundbehandlungsmöglichkeiten informiert zu sein. Häufig obliegt es der Fachkraft, neue Wundbehandlungsprodukte oder -konzepte in der Klinik einzuführen.
Die Wundtherapie in der ambulanten Pflege stellt eine besondere Herausforderung dar. Meist sind die Pflegekräfte hier mit erschwerten Arbeitsbedingungen konfrontiert und müssen Flexibilität und Improvisationstalent beweisen. Von großer Bedeutung ist hier das Fachwissen der Pflegekraft, die die Wunde beurteilt, sowie den Wundstatus und Heilungsverlauf dokumentiert. Denn die kompetente Beurteilung der Pflegekraft ist die Basis für das Gespräch mit dem behandelnden Hausarzt, der die Wundtherapeutika verordnet.
Aufgrund von Budgetierung und Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem sowie der Tatsache, dass viele niedergelassene Ärzte die Vorteile der modernen Wundtherapeutika noch nicht kennen, sind die Ärzte oft sehr zurückhaltend mit der Verordnung zeitgemäßer Produkte. Die modernen Wundtherapeutika sind zwar im Anschaffungspreis vergleichsweise teuer, rechnen sich jedoch durch ihre Effizienz und ihre langen Verbandwechselintervalle. Wichtig ist hier, sachlich zu argumentieren und die Vorteile der modernen Wundtherapeutika zu verdeutlichen.
Pflegepraxis
Beratung. Jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung hat das Recht auf eine Versorgung mit Verbandmitteln.
Die Hersteller der Wundtherapeutika und viele autorisierte Fachhändler haben qualifizierte Außendienstmitarbeiter, die bei der Wundversorgung vor Ort wertvolle Hilfestellung bieten und auch den Kontakt zum Hausarzt unterstützen können.
In vielen ambulanten Pflegediensten arbeiten nicht nur examinierte Pflegefachkräfte, sondern auch Pflegehilfskräfte. Die Wundversorgung und das Wechseln von Verbänden zählen zur Behandlungspflege. Diese Tätigkeiten werden vom Hausarzt verordnet und müssen von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Pflegehilfskräfte dürfen nur nach Absprache und adäquater Anleitung kleinere Verbandwechsel durchführen.
Die Lebensqualität des Patienten kann durch die fachgerechte Wundbehandlung wesentlich verbessert werden:
Reduzierung unangenehmer Wundgerüche
schmerzarme Verbandwechsel
lange Verbandwechselintervalle
Verbesserung des Wundstatus
Auch Patienten können einen Beitrag zur Wundtherapie leisten, z.B.:
konsequentes Tragen von Kompressionsstrümpfen bei venösem Ulcus cruris
Blutzuckereinstellung bei Patienten mit Diabetes mellitus
eiweiß- und vitaminreiche Ernährung
Es ist daher wichtig, den Patienten und ihre Angehörigen fachkundig und ausführlich über wundheilungsfördernden Faktoren zu beraten, um die Teilnahmebereitschaft am Behandlungsprozess zu fördern. Der Expertenstandard zur Pflege von Menschen mit chronischen Wunden verweist auf die zentrale Aufgabe von Pflegekräften, das gesundheitsbezogene Selbstmanagement und das Wohlbefinden der Betroffenen zu fördern und zu erhalten.
Von der Pflegekraft werden Fingerspitzengefühl, Geduld und Verständnis gefordert, da oft notwenige Veränderungen des Lebensstils den Patienten viel abverlangen. Zudem ist in der häuslichen Pflege der Kontakt zu Patient und Angehörigen anders als im Krankenhaus. Hier ist die Pflegekraft zu Besuch in einem fremden Haus, nicht der Patient. Dies bedeutet auch, dass die Pflegekraft hier intensiv mit der Lebensweise und den Gewohnheiten der Patienten konfrontiert wird.
Die Maßnahmenplanung sollte daher individuell, alltagsorientiert und unter Einbeziehung von Patient und Angehörigen erfolgen. Die Pflegefachkraft hat darüber hinaus für eine lückenlose Dokumentation sowie für die koordinierte Zusammenarbeit der an der Versorgung beteiligten Akteure (z.B. Hausarzt, Physiotherapie, Angehörige) Sorge zu tragen.