Einleitung

Vielleicht sind Ihnen folgende oder auch ähnliche Situationen nicht unbekannt:

Dies sind nur drei Beispiele für unzählige Situationen, in die Sie sowohl als Amateur- als auch als Berufsfotograf immer wieder geraten können und in denen Sie sich womöglich überhaupt nicht sicher sind, wie die Rechtslage nun wirklich ist und wie Sie sich verhalten sollen.

In vielen Fällen ist Unkenntnis der Rechtslage die Ursache dafür, dass sich der arglose Fotoamateur, der doch nur seinem Hobby nachgehen und ein paar schöne Aufnahmen machen möchte, plötzlich mit solchen Personen konfrontiert sieht, die entweder meinen, irgendwelche Ansprüche zu haben, oder deren Rechte er sogar möglicherweise tatsächlich, in aller Regel unwissentlich, verletzt hat. Nach meinen Erfahrungen sind aber auch Berufsfotografen häufig nicht sicher, wie in dem einen oder anderen Fall die Rechtslage tatsächlich zu beurteilen ist. Und es haben sich unter den Profis teilweise regelrechte Mythen und Legenden zu einigen Rechtsfragen gebildet, die einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Wie es zu diesem Buch kam

Gibt man in den einschlägigen Internetsuchmaschinen Begriffe wie »Fotorecht«, »Bildrecht« oder damit zusammenhängende Begriffe ein, stößt man auf eine wahre Flut von Fragen, die Fotografen in irgendwelchen Foren stellen, die mit rechtlichen Aspekten der Fotografie zusammenhängen.

Allein schon die enorme Zahl von Fotografen, die offensichtlich nach einer kompetenten Beantwortung ihrer vielfältigen und unzähligen Rechtsfragen suchen, wäre für sich genommen Grund genug, ein solches Buch über Foto- und Bildrecht zu schreiben. Aber auch die Antworten, die man findet, unterstreichen den Bedarf an einer sachkundigen Gesamtdarstellung. Man kann als Jurist oft nur staunen über manche Äußerungen, die nicht selten glatte Fehlinformationen darstellen.

Natürlich gibt es im Internet durchaus auch fundierte Antworten, weshalb ich weit davon entfernt bin, alles, was dort diesbezüglich veröffentlicht wird, hinsichtlich seiner Richtigkeit in Zweifel zu ziehen. Aber gerade deshalb ist die Frage berechtigt, wie Sie als juristischer Laie nun in der Lage sein sollen, rechtlich durchaus korrekte Ausführungen von dem hanebüchenen Unsinn zu unterscheiden, der zu einem Großteil im Internet, teilweise aber leider vereinzelt auch in der Literatur, verbreitet wird.

So kann man zum Beispiel im Internet – und dies sogar aus juristischer Quelle – lesen, dass ein in einer Flughafenhalle hängendes Gemälde der Panoramafreiheit unterliege, weil nämlich die Flughafenhalle für jedermann zugänglich sei und deshalb ein Foto davon gemacht und veröffentlicht werden dürfe. Das ist schlicht falsch. (An anderer Stelle im Internet findet man übrigens die gegenteilige Behauptung, was die Verwirrung komplett macht.) Warum das falsch ist, erfahren Sie in Abschnitt 2.2.4, »Panoramafreiheit in Deutschland (§ 59 UrhG)«. Im Internet findet man auch die »Information«, dass die Einwilligung des Eigentümers benötigt werde, wenn man ein Tier fotografieren möchte, und dass die Freigabe des Eigentümers umso notwendiger sei, je markanter das Tier sei. Auch das ist falsch, und Sie erfahren mehr zu diesem Thema in Abschnitt 2.1, »Natur, Architektur, Sachen und Tiere fotografieren«.

Es waren deshalb nicht nur die vielen Fragen, die mich ursprünglich dazu veranlasst haben, Ihnen, als Amateur- oder Berufsfotograf, das Thema Foto- und Bildrecht näherzubringen, sondern eher noch die teilweise völlig abwegigen Antworten, die darauf (vorrangig) im Internet zu finden sind.

Im Deutschen Verband für Fotografie (DVF) e. V., Deutschlands größtem Zusammenschluss von Amateurfotografen, dessen Justiziar und Präsident ich bin, haben wir uns daher schon im Jahr 2008 Gedanken darüber gemacht, ob es nicht an der Zeit und sinnvoll sei, zumindest unsere Mitglieder über die Rechtsfragen aufzuklären, die sich im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Hobbys stellen oder stellen können, bevor sich weiter eine allgemeine Verunsicherung breitmacht.

Damit war die Idee geboren, zunächst bei einem Vortrag über Foto- und Bildrecht die Mitglieder des DVF über ihre Rechte und Pflichten als Fotografen aufzuklären. Die Reaktionen der Mitglieder auf meinen Vortrag, insbesondere aber die teilweise sehr ausführlichen Diskussionen und Fragestellungen, die sich im Anschluss daran regelmäßig ergeben, haben erst das ganze Ausmaß des Informationsbedürfnisses über das Foto- und Bildrecht offenbart. Immer wieder werden aus dem Teilnehmerkreis Fragen aus allen Themenbereichen der Fotografie gestellt, von der Aktfotografie bis zur Werbefotografie, und immer wieder zeigt sich dabei, dass so mancher Fotoamateur zwar durchaus ein ganz gutes Rechtsgefühl hat, über die tatsächliche Rechtslage letztlich aber doch völlig im Unklaren ist. Diese Vorträge halte ich immer noch, und nicht zuletzt dank des Internets, fotorechtlicher Dauerbrenner wie der Straßenfotografie und neuer Themen wie Drohnen (im Weiteren »Multicopter«) ebbt die Flut an (neu zu klärenden) Fragen nicht ab.

Als dann der Rheinwerk Verlag mit der Idee an mich herangetreten ist, meinen Vortrag zur Basis eines Buches über Foto- und Bildrecht und die Informationen so auch einem größeren Leserkreis zugänglich zu machen, war ich spontan davon überzeugt, dass eine systematische Darstellung dieses Rechtsgebiets für viele Amateur- und Berufsfotografen von Interesse und Nutzen sein würde, und sagte deshalb sofort zu. Mittlerweile sind wir bei der 3., wieder einmal gründlich aktualisierten und erweiterten Auflage angelangt, die Sie nun in Händen halten oder digital lesen.

Wenn Sie sich auf dem Markt nach Publikationen zu diesem Thema umschauen, werden Sie feststellen, dass dieses Gebiet trotz Abertausender begeisterter Fotografen bislang doch recht stiefmütterlich behandelt wurde. Insbesondere eine systematische Darstellung, die sich an juristische Laien richtet, fehlte bislang. Natürlich gibt es zu diesem Thema bereits einiges an juristischer Fachliteratur, einschließlich mehrerer Kommentare von teilweise weit mehr als 2.000 Seiten zum Urheberrecht – sie stellen für den juristischen Laien jedoch in der Regel »unverdauliche Kost« dar und befassen sich oft sehr ausführlich auch mit solchen Fragen, die nur die Juristen, aber nicht die Fotografen interessieren. Daneben gibt es Bücher, die sich zwar an den Fotografen und Nichtjuristen wenden, leider jedoch keine vollständigen und systematischen Darstellungen enthalten. Vielmehr werden dort nur ausgewählte Einzelfragen zum Thema Fotografie aufgegriffen und beantwortet. Auch wenn die Antworten durchaus sachlich fundiert sein mögen, was ich überhaupt nicht in Abrede stellen möchte, ist die Beantwortung von Einzelfragen stets problematisch, da einerseits damit nur punktuelles Wissen ohne jeden Gesamtzusammenhang vermittelt wird, andererseits der Fotograf nur allzu oft feststellen muss, dass er gerade auf seine spezielle(n) Frage(n) keine Antwort findet. Derjenige Fotograf dagegen, der die Systematik des Urheberrechts und die potenziellen Konfliktpunkte kennengelernt hat, kann für sich oft auch die Lösung in anderen Fällen ableiten, die er nicht zufällig in der Literatur findet.

Was dieses Buch soll

Dieses Buch soll die bestehende Lücke schließen und eine systematische Darstellung des Teils des Urheberrechts, den man auch als Fotorecht und/oder Bildrecht bezeichnet, denjenigen Fotografen zur Verfügung stellen, die sich einen Gesamtüberblick über ihre Rechte und Pflichten als Fotograf verschaffen wollen, aber keinerlei juristische Vorkenntnisse haben. Dabei werden die verschiedenen Aspekte des Foto- und Bildrechts anhand praxisnaher Beispiele und authentischer Fälle dargestellt, die die Rechtsprechung zu entscheiden hatte. Das Buch soll Sie sowohl als Fotoamateur als auch als Berufsfotograf für die verschiedenen Probleme, mit denen Sie beim Fotografieren und Verwerten Ihrer Aufnahmen konfrontiert werden können, sensibilisieren und Sie in die Lage versetzen, in ganz bestimmten Situationen angemessen zu reagieren.

Damit soll natürlich gleichzeitig erreicht werden, dass sich vor allem der Amateurfotograf entspannter seinem Hobby zuwenden kann, ohne sich ständig Gedanken machen zu müssen, ob er unter Umständen gerade die Rechte anderer verletzt.

In diesem Buch wird die Rechtsposition des Fotografen von zwei Seiten betrachtet und die jeweilige rechtliche Situation beleuchtet. Denn einerseits kann der Fotograf derjenige sein, der mit seinen Fotos aktiv die Rechte anderer verletzt. Andererseits ist in vielen Fällen der Fotograf auch selbst Betroffener, weil er in der Ausübung seiner Tätigkeit behindert wird oder seine Bildrechte durch andere verletzt werden.

Im Übrigen gelten die Ausführungen in diesem Buch ebenso für Filmer, die entweder mit der Videofunktion ihrer Kamera oder mit einer Filmkamera arbeiten. Sollte für Filmer etwas anderes gelten, werde ich ausdrücklich darauf hinweisen.

Was dieses Buch nicht soll

Mir ist natürlich durchaus bewusst, dass wir Juristen oftmals in dem Ruf stehen, auf die Spaßbremse zu treten, weil wir gelegentlich in drastischen Farben schildern (müssen), welche unangenehmen Konsequenzen bestimmte Handlungen haben können, wenn man dieses und jenes nicht beachtet. Die Unbekümmertheit, mit der Sie vielleicht zuvor Ihr Hobby betrieben haben, wird dadurch möglicherweise etwas beeinträchtigt.

Seit mehreren Jahrzehnten bin ich selbst leidenschaftlicher Fotograf, und es liegt mir völlig fern, Ihnen in irgendeiner Weise die Freude an unserem Hobby zu nehmen. Aber man bräuchte dieses Buch überhaupt nicht, wenn man so tun würde, als gäbe es bei der Ausübung des Hobbys keine juristischen Fallstricke. So wohnen zwei Seelen in meiner Brust: Als Jurist obliegt mir die objektive Darstellung der Rechtslage und der sich daraus möglicherweise ergebenden Rechtsprobleme für den Fotografen. Als Fotograf bin ich einer von Ihnen und muss beim Umgang mit der Kamera und den späteren Bildern gewisse Regeln beachten, auch wenn ich mir manchmal vielleicht wünschen würde, dass es diese Regeln nicht gäbe, weil auch ich sie häufig als hinderlich für mein Hobby empfinde.

Dieses Buch soll Sie deshalb in keiner Weise verschrecken oder gar schuld daran sein, dass Sie den Spaß am Fotografieren verlieren. Ich möchte Sie auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass viele Szenarien, die theoretisch eintreten können und auf die ich Sie als Jurist aufmerksam mache, in der Praxis häufig gar nicht oder nur selten vorkommen. Auch hier gibt es den allseits bekannten Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Das gilt insbesondere für Amateurfotografen, denen man in der Regel einiges nachsieht und durchgehen lässt, weil man davon ausgeht, dass der Amateur ohnehin in der Regel nur zu Erinnerungszwecken für seinen Privatgebrauch fotografiert.

Dabei ist die Toleranz nach meiner persönlichen Erfahrung umso größer, je weniger professionell die Fotoausrüstung ist bzw. aussieht. Ob man mit einem Mobiltelefon, mit einer Kompaktkamera oder dem Profimodell einer Spiegelreflexkamera oder gar mit einer Mittel- und Großformatkamera fotografiert, macht hier oftmals den entscheidenden Unterschied. Dies bedeutet natürlich nicht, dass die Rechtslage von der verwendeten Ausrüstung abhängt, sondern hier spielen Toleranz und Verständnis, aber auch wirtschaftliche Gründe die entscheidende Rolle. Gegen einen Berufsfotografen, der Rechte anderer missachtet und damit noch Geld macht, wird man deutlich rigoroser und konsequenter vorgehen als gegen einen Amateur, den man vielleicht nur freundlich ermahnt, dass er bestimmte Dinge eben nicht tun darf.

Damit will ich Sie selbstverständlich in keiner Weise dazu animieren, als Amateur rechtliche Aspekte zu ignorieren und sorglos weiterzufotografieren. Auch als Amateur können Sie rechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sein. Dann wird es für Sie meist teuer, und das für Ihr Hobby angesparte Geld kann sehr schnell verbraucht sein, wenn Forderungen gegen Sie geltend gemacht werden. Vielmehr will ich damit zum Ausdruck bringen, dass die rechtlichen Aspekte zwar zu beachten sind, aber nicht dazu führen dürfen, dass Sie sich ein anderes Hobby suchen. Letztlich müssen Sie unter Beachtung der Rechtslage, die ich Ihnen mit diesem Buch näherbringen möchte, für sich selbst das Risiko von Fall zu Fall einschätzen und eine Entscheidung treffen, ob Sie bestimmte Risiken eingehen wollen oder doch im ungünstigsten Fall lieber auf die Aufnahme und/oder deren Veröffentlichung verzichten sollten.

Was dieses Buch nicht kann

Der Schwerpunkt der Ausführungen in diesem Buch liegt entsprechend seinem Titel auf dem Foto- und Bildrecht im eigentlichen Sinne. Daneben gibt es selbstverständlich noch eine ganze Reihe anderer Rechtsfragen, die für den Fotografen von Interesse sind, jedoch dem Vertragsrecht oder anderen Rechtsgebieten zuzuordnen sind. Das sind zum Beispiel die Fragen, wie der Fotograf am besten seine Verträge abschließt, wie mögliche Leistungsstörungen aus dem Vertrag zu behandeln sind, welchen Inhalt allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Einzelnen haben können oder müssen und welche sie nicht haben dürfen etc. Bei Fragen, die nicht zum eigentlichen Foto- und Bildrecht gehören, werde ich nur auf einige wesentliche Punkte relativ kurz eingehen, um den Rahmen dieses Buches nicht zu sprengen.

Ebenso ist es mir nicht möglich, auf die verschiedenen Urheberrechte in anderen Ländern einzugehen. Trotz aller Harmoniebestrebungen existiert selbst innerhalb der EU kein einheitliches Urheberrecht. Vielmehr gibt es zum Teil durchaus bedeutsame Abweichungen. Diese im Einzelnen darzustellen hieße nicht nur, die jeweiligen Gesetze der anderen Länder, sondern auch die dort ständig im Fluss befindliche Rechtsprechung gut zu kennen, die man wiederum jedoch nur dann richtig analysieren kann, wenn man auch die jeweilige Landessprache beherrscht. Bei der Betrachtung der Grundlagen und Einzelheiten des Foto- und Bildrechts muss ich mich deshalb verständlicherweise auf die Rechtslage in Deutschland beschränken. Lediglich für unsere Nachbarländer Österreich und Schweiz, die mit dem deutschen Recht vergleichbare Regelungen haben, werde ich Ihnen in Kapitel 9 die wichtigsten Abweichungen von der Rechtslage in Deutschland darlegen.

Beim Thema »Panoramafreiheit«, einem der zentralen Themen der Sachfotografie, werde ich ganz kurz auch auf die Rechtslage in weiteren Ländern eingehen, weil dieser Aspekt, wie Sie sehen werden, gerade für Amateurfotografen auf Reisen von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Gleichwohl gilt, dass jeder Fotograf sich unbedingt vor Reiseantritt mit den grundlegenden und aktuellen Bestimmungen im jeweiligen Reiseland vertraut machen sollte, will er nicht vor Ort möglicherweise böse Überraschungen erleben und den Urlaub vielleicht sogar zum Desaster werden lassen.

Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass es in meinem Buch ausschließlich um die Behandlung rechtlicher Aspekte und Fragestellungen gehen kann. Es gibt sicherlich auch eine Vielzahl von ethischen Fragen, gerade im Bereich der Personenfotografie – etwa ob man Sterbende, Leidende, Verstümmelte oder Tote fotografieren und diese Fotos in der Öffentlichkeit zeigen sollte. Wenn sich heute Menschen dazu herablassen, schwere Verkehrsunfälle und die dabei Verletzten oder Toten mit dem Mobiltelefon zu filmen und diese Filme zur Befriedigung von Sensationsgier für jeden zugänglich ins Internet einzustellen, so mag dieses im Übrigen strafrechtlich durchaus relevante Verhalten ein diskussionswürdiges Thema sein, und jeder seriöse Fotograf und Filmer wird sich von derartigen Abartigkeiten distanzieren. Dennoch ist dieses Buch nicht der geeignete Ort, solche Aspekte zu vertiefen.

Wie Sie dieses Buch benutzen können

Dieses Buch gibt den Rechtsstand von Mai 2017 wieder. Es kann natürlich nicht nur vom Anfang bis zum Ende, sondern ebenso gut und ohne Verständnisschwierigkeiten auch kapitel- oder abschnittsweise gelesen oder zu einzelnen Fragen als Nachschlagewerk benutzt werden. Letzteres wird Ihnen insbesondere dadurch erleichtert, dass in den einzelnen Kapiteln und Abschnitten wichtige Punkte in Kästen in Kurzform wiederholt werden. So können Sie sich – auch ohne ein ganzes Kapitel erst lesen zu müssen – schnell über die für Sie gerade entscheidenden Aspekte informieren.

Grundsätzlich lässt sich das Buch auch benutzen, ohne dabei die zitierten Gesetzesvorschriften noch separat lesen zu müssen. Vielmehr ergibt sich der Inhalt der einzelnen Paragrafen so verständlich aus dem Text, dass eine gleichzeitige Lektüre des jeweiligen Gesetzestextes nicht erforderlich ist. Ich habe daher bis auf wenige Ausnahmen ausdrücklich darauf verzichtet, die einzelnen Gesetzesbestimmungen wörtlich zu zitieren, da dies den Text sehr zergliedert und schwerer lesbar gemacht hätte. Für diejenigen von Ihnen jedoch, die die Normen, auf die im Text Bezug genommen wird, im Originaltext selbst lesen möchten: Die beiden wichtigsten Gesetze, das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), finden Sie kostenlos unter www.gesetze-im-internet.de, unter www.gesetze-im-internet.de/urhg bzw. www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg. Diese Website ist ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Gesetze können dort online gelesen, aber auch in verschiedenen Formaten wie PDF und EPUB heruntergeladen werden.

Beim Zitieren von Gerichtsentscheidungen habe ich jeweils das Datum der Entscheidung und das Aktenzeichen angegeben. Manche Urteile, aber längst nicht alle, sind auch unter bestimmten Schlagworten bekannt, zum Beispiel die »Petite-Jacqueline-Entscheidung« des Bundesgerichtshofs, die dann auch von mir so genannt werden. Mithilfe dieser Angaben können Sie sehr viele Entscheidungen im Internet über die einschlägigen Suchmaschinen aufrufen und als Ergänzung zu meinen Ausführungen im Volltext oder in Zusammenfassungen lesen. Soweit die Gerichtsentscheidungen in einer für Laien verständlichen Rechtssprache abgefasst wurden, habe ich an einigen Stellen im Buch Urteilsbegründungen auch ausschnittsweise wörtlich zitiert.

Alle Urteile, die ich zitiert habe, habe ich während der Arbeit an diesem Buch auch gelesen und überprüft. Es sind also keine Blindzitate, wie ich sie bei der Stoffsammlung für dieses Buch leider häufiger, auch in juristischen Abhandlungen, gefunden habe. Mehrfach musste ich feststellen, dass die zitierten Urteile überhaupt nicht das belegen, wofür sie vom Verfasser der jeweiligen Publikation zitiert wurden.

Das Buch gliedert sich in insgesamt neun Kapitel und einen Anhang: In Kapitel 1, »Urheberrecht«, stelle ich die zentralen Begriffe des Urheberrechts und seine Gesamtstruktur dar, womit der Grundstein für die weiteren Kapitel gelegt wird. All diejenigen Aspekte des Urheberrechts, die für Fotografen nicht interessant sind, sondern nur für andere Urheber, wie etwa Schriftsteller oder Komponisten, habe ich weggelassen. Wenn Sie mit dem Urheberrecht noch nicht vertraut sind, sollten Sie als Erstes dieses Kapitel lesen. Wenn Sie dagegen das Urheberrecht in seinen Grundzügen bereits kennen, können Sie auch ohne Verständnisschwierigkeiten in die weiteren Kapitel springen.

Kapitel 2, »Natur, Architektur, Sachen und Tiere«, befasst sich mit der Sachfotografie. Hier werden Sie erkennen, dass es auch auf diesem Gebiet durchaus rechtliche Probleme geben kann, an die man zunächst gar nicht denkt. Es geht dort um die Fotografie von Landschaft und Natur (auch von Tieren) ebenso wie um das Fotografieren urheberrechtlich geschützter Objekte sowie um Fragen des Hausrechts und der Panoramafreiheit.

In Kapitel 3, »Menschen«, befasse ich mich mit dem weitaus sensibleren Thema der Foto- und Bildrechte im Bereich der Personenfotografie. Hier spielen das durch das Grundgesetz garantierte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild eine wesentliche Rolle. Wir werden uns dort auch mit Paparazzi, der Regenbogenpresse und anderen weniger angenehmen Erscheinungen unserer Zeit beschäftigen.

Kapitel 4, »Foto- und Bildrecht im Internet«, befasst sich in erster Linie mit Problemen der Bildveröffentlichung in sozialen Netzwerken. Auch wenn sich vieles bereits grundlegend aus den anderen Kapiteln erschließt, ist eine gesonderte Betrachtung angesichts der Bedeutung des Internets und der sicher nicht immer übersichtlichen Rechtslage aufschlussreich.

Im neuen Kapitel 5, »Multicopter«, verlassen wir nicht nur den Boden unter unseren Füßen, sondern auch ein wenig das Gebiet des Foto- und Bildrechts. Wir begeben uns hier zumindest teilweise in den Bereich des Luftverkehrsrechts.

In Kapitel 6, »Rechte schützen«, geht es um die rechtlichen und prozessualen Maßnahmen, die entweder einer in ihren Rechten verletzten Person gegen den Fotografen oder aber auch dem Fotografen gegenüber demjenigen zur Verfügung stehen, der seine Rechte verletzt hat. An dieser Stelle des Buches kommen nicht nur die zivilrechtlichen Ansprüche der Betroffenen und Überlegungen zur Schadensberechnung zur Sprache, sondern auch die strafrechtlichen Konsequenzen, die es durchaus geben kann, werden kurz behandelt.

In Kapitel 7, »Vertragsrecht«, gehe ich auf einige Aspekte zur vertraglichen Gestaltung ein und werde Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte geben, die ein Vertrag in der Regel enthalten sollte. Außerdem stelle ich dar, welche Vertragstypen für Fotografen wichtig sind und was sonst noch zu beachten ist.

Nicht wenige begeisterte Amateurfotografen haben mit ihren Fotos so großen Erfolg, dass sie sich irgendwann entschließen, ihren bisherigen Beruf zugunsten der Fotografie ganz aufzugeben oder das Hobby zum (Neben-)Beruf zu machen und mit dem Verkauf ihrer Bilder etwas hinzuzuverdienen. Da der Schritt vom Amateur zum Profi bzw. vom Fotografieren für den reinen Privatgebrauch zur Vermarktung der eigenen Fotos auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringt, beantworte ich in Kapitel 8, »Gewerblich fotografieren«, die wichtigsten Fragen, die sich aus rechtlicher Hinsicht ergeben, wenn man sich zu einem solchen Schritt entschließt. Dieses Kapitel ist aber keineswegs nur für den Berufsfotografen gedacht, sondern auch für diejenigen Hobbyfotografen, für die es von Interesse oder Bedeutung ist, zu wissen, wann sie mit ihrem Hobby in den Bereich von Gewerbeanmeldung, Steuerpflicht etc. gelangen.

In Kapitel 9 wird ein Blick über die Grenzen geworfen, und Sie lernen die wesentlichen Aspekte von »Foto- und Bildrecht in Österreich und der Schweiz« kennen oder vielmehr die wichtigsten von der deutschen Rechtslage abweichenden Regelungen. Damit möchte ich den Fragen von österreichischen und schweizerischen Lesern gerecht werden, die wissen wollten, inwieweit das, was ich in diesem Buch ausführe, auch in ihren Ländern anwendbar ist. Vor dem Hintergrund, dass diese Nachbarländer von Deutschland aus häufig besucht werden, dürften diese Ausführungen aber auch für die Leser in Deutschland gleichermaßen von Interesse sein. Nicht zuletzt verdeutlichen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten, dass es im Zweifelsfall besser ist, sich im Vorfeld genau über die Rechtslage zu erkundigen. In diesem Kapitel finden Sie nun jeweils auch einen Abschnitt zur Rechtslage bezüglich Multicoptern in beiden Ländern.

Im Anhang finden Sie schließlich u. a. eine Gegenüberstellung der Gesetzesnormen D-A-CH, so dass Sie relevante Stellen leichter in den Gesetzen finden können, sowie eine Liste mit Motiven, bei denen mit Problemen bei der Veröffentlichung der Fotos zu rechnen ist. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll Ihnen aber auch noch einmal vor Augen führen, wo Fallstricke lauern können – angefangen bei der vermeintlich harmlosen Fototour im Zoo über vielfach fotografierte Sehenswürdigkeiten wie das Atomium bis hin zum Nike-Logo.

Um mehr Platz für Themen wie Straßenfotografie und Multicopter zu haben, wurde in dieser Auflage auf den Abdruck ausgewählter Gesetzestexte verzichtet. Wie schon erwähnt, finden Sie diese sehr komfortabel unter www.gesetze-im-internet.de. Darüber hinaus wurde auch auf den Abdruck von Vertragsmustern verzichtet. Diese können Sie als Leser dieses Buches aber selbstverständlich beim Rheinwerk Verlag herunterladen und frei verwenden: www.rheinwerk-verlag.de/recht-fur-fotografen_4375.

Um Ihnen das Arbeiten mit diesem Buch zu erleichtern, wurden bestimmte Stellen mit den folgenden Symbolen versehen:

[ ! ]  Achtung | Dieses Symbol führt Sie direkt zu Merksätzen, Definitionen und anderen Aussagen von zentraler Bedeutung. Zusätzlich befinden sich diese Absätze in Kästen.

[§]  Paragraf | Wenn Gesetzestexte oder Urteile im Wortlaut wiedergegeben werden, wird das durch dieses Symbol gekennzeichnet.

[zB]  Beispiel | Hier finden Sie Gerichtsurteile und Praxisbeispiele, die das besprochene Thema erläutern und vertiefen.

[+]  Tipp | Dieses Symbol steht für hilfreiche Tipps und für Hinweise auf weiterführende Informationen zu dem besprochenen Thema.

Auch wenn Juristen bei der Darstellung juristischer Sachverhalte immer wieder dazu neigen, in einen Fachjargon zu verfallen, habe ich mich darum bemüht, meine Ausführungen so zu formulieren, dass jeder Leser sie ohne irgendwelche rechtlichen Vorkenntnisse und ohne Fremdwörterbuch oder ein Wörterbuch der Rechtssprache verstehen kann. Mein Bestreben war und ist es, teilweise durchaus komplexe rechtliche Sachverhalte dem juristischen Laien verständlich zu machen.

Zudem spreche ich aus Gründen der vereinfachten Darstellung und völlig geschlechtsneutral im Buch nur von »Fotografen« und nicht von »Fotografen/Fotografinnen«. Ich bitte alle Fotografinnen und Leserinnen, dies nicht als Ignoranz gegenüber der Gleichberechtigung der Geschlechter zu interpretieren.

Noch ein Wort zu den im Buch verwendeten Abbildungen: Die gezeigten Fotos erheben keinen Anspruch auf künstlerischen Wert, sondern dienen – wo das überhaupt sinnvoll möglich ist – ausschließlich der Verdeutlichung bestimmter im Text angesprochener Aspekte. Das Zeigen von Meisterfotografien war nicht mein Anliegen, dies bleibt entsprechenden Fotobüchern und Bildbänden vorbehalten.

Ich bin mir sicher, dass Sie auch nach der Lektüre dieses Buches nicht zum Spezialisten im Foto- und Bildrecht geworden sind, und das ist auch gar nicht meine Absicht. Aber Sie erhalten in diesem Buch Antworten auf die wichtigsten Fragen des Foto- und Bildrechts und werden für Situationen sensibilisiert, in denen Sie bei der Ausübung Ihres Hobbys oder Berufs Rechtsproblemen ausgesetzt sein können. Und wenn dieses Ziel erreicht ist, können Sie sich ruhigeren Gewissens auf das konzentrieren, was Ihnen wichtig ist: die Fotografie!

Mein ausdrücklicher Dank gilt an dieser Stelle meinem Lektor, Herrn Frank Paschen, der mich mit vielen wertvollen Tipps zur inhaltlichen Gestaltung des vorliegenden Buches bei meiner Arbeit unterstützt hat und ohne den das Buch in dieser Form nicht möglich gewesen wäre.

Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß bei der Lektüre dieses Buches!

RA Wolfgang Rau
Siegburg