Transplantation Als Transplantation bezeichnet man die Entnahme von lebensfähigem Gewebe und die Übertragung an eine andere Stelle (Verpflanzung). Das übertragene Material wird als Transplantat bezeichnet.
Die Verpflanzung kann innerhalb eines Körpers erfolgen oder von einem Organismus (Spender) auf einen anderen (Empfänger).
Merke
TX. Die Abkürzung TX wird in der Chirurgie für Transplantation verwendet, insbesondere für die Verpflanzung parenchymatöser Organe (Organtransplantation).
Implantation Bei einer Implantation (Einpflanzung) wird ein künstlicher (nicht lebensfähiger) Fremdstoff (Implantat) in den menschlichen Körper eingebracht.
Beispiele sind die Implantation einer künstlichen Linse bei Katarakt (grauer Star des Auges), eines Herzschrittmachers, einer Gefäßprothese, eines künstlichen Hüftgelenks oder einer Metallplatte zur Stabilisierung eines Knochenbruchs (Osteosynthese).
Die industriell gefertigten Implantate werden auch als alloplastisches Material bezeichnet.
Replantation Als Replantation bezeichnet man das operative Wiederanfügen einer abgetrennten Gliedmaße (Replantat) an ihre ursprüngliche Stelle (Wiederanpflanzung).
Ein Beispiel ist die Replantation eines durch Kreissägenverletzung abgetrennten Fingers.
Plastik Der Begriff Plastik (griech.: formen, gestalten) bedeutet in der Chirurgie die operative Neugestaltung einer anatomischen Region. Mit dem Einbringen von Kunststoff („Plastik“) hat der Eingriff nichts zu tun.
Plastische Operationen an Haut und Unterhautfettgewebe erfolgen oft mit kosmetischer Zielsetzung (z.B. Face-Lifting, Hautverschiebeplastik, Brustkorrektur). Der Begriff ist aber auch für funktionelle Wiederherstellungen gebräuchlich (z.B. Bandersatzplastik, Pyloroplastik, Scheidenplastik).
Zusatzinfo
Lifting. Die meisten Verfahren zum Lifting fallen nicht unter den Begriff der Transplantation, weil kein körpereigenes Gewebe verschoben wird. Das gilt z. B. für die Liposuktion (Fettabsaugung) und den inzwischen häufigsten kosmetischen Eingriff, die lokale Injektion von Botulinumtoxin (kurz: Botox) zur Glättung von Hautfalten.
Die bedeutendste Komplikation bei der Transplantationschirurgie sind immunologische Abstoßungsvorgänge.
Wenn zwischen Transplantat- (engl.: graft) und Empfängerorganismus (engl.: host) genetische Unterschiede bestehen, ist das Transplantat für den Empfänger „fremd“. Somit können die Abwehrmechanismen des Empfängers stimuliert werden.
Die immunologische Gewebeübereinstimmung entscheidet über zu erwartende Komplikationen nach einer Transplantation. Die Gewebeübereinstimmung ist abhängig von der Beziehung zwischen dem Spender und dem Empfänger ( ▶ Tab. 14.1 ).
Bezeichnung der Transplantation |
Beziehung zwischen Spender und Empfänger |
Beispiel |
Immunologische Gewebeübereinstimmung |
autologe TX = autogene TX |
gleicher Organismus |
Gewebeverpflanzung von einer Körperregion in eine andere; der Spender ist zugleich auch Empfänger (z. B. gestielter Hautlappen) |
identisch |
isologe TX = isogene TX = syngene TX |
eineiige Zwillinge |
Gewebeverpflanzung von einem eineiigen Zwilling auf den anderen (Idealfall der Lebendnierentransplantation) |
identisch |
homologe TX = allogene TX |
gleiche Spezies (Art) |
Gewebeverpflanzung von einem Menschen auf einen anderen (z. B. Nierentransplantation) |
gering |
heterologe TX = xenogene TX |
verschiedene Spezies (Arten) |
Gewebeverpflanzung von einem Tier auf einen Menschen (z. B. Schweinehaut) |
minimal |
Bei einer Replantation oder einer Transplantation zwischen genetisch identischen Individuen sind keine immunologischen Komplikationen zu erwarten. Bei einer Transplantation ist diese Voraussetzung nur bei einer Organverpflanzung innerhalb desselben Körpers (autolog) und zwischen eineiigen Zwillingen (isolog) gegeben. Kommt es bei derartigen Organverpflanzungen zu Einheilungsstörungen, so sind diese nicht immunologisch bedingt.
Bei Organverpflanzungen zwischen verwandten oder nicht verwandten Personen (homolog) ist die genetische Substanz unterschiedlich. Mit Abstoßungsreaktionen ist also zu rechnen. Bei blutsverwandten Personen, besonders Geschwistern, sind Einheilungsaussichten allerdings größer als bei völlig erbverschiedenen Menschen.
Transplantationen tierischer Organe auf den Menschen (heterolog) sind bisher ohne dauerhaften Erfolg, weil die genetische Übereinstimmung gering ist. Ausnahmen bilden lediglich blutgefäßlose (avaskuläre) Organe, weil hier das Blut des Empfängers kaum in Kontakt mit dem antigenen Potenzial des Transplantats gelangt (z. B. Transplantation einer Herzklappe vom Schwein = Bioprothese).
Merke
Nur die Organverpflanzung zwischen erbgleichem Empfänger und Spender (gleiches Individuum oder eineiige Zwillinge) ist immunologisch völlig problemlos.
Transplantatabstoßung Heilt das verpflanzte Organ nicht ein, so spricht man von Transplantatabstoßung.
Abstoßungsvorgänge können vom Empfänger (host) ausgehen, wenn dieser das Transplantat (graft) als fremd erkennt und zerstört: Host-versus-Graft-Reaktion.
Umgekehrt kann auch das Transplantat mithilfe seiner immunkompetenten Zellen den Wirtsorganismus als fremd ansehen und sein eigenes Anwachsen verhindern: Graft-versus-Host-Reaktion.
Prophylaxe Um Abstoßungsreaktionen nach der Implantation eines genetisch fremden Organs zu verhindern, werden Medikamente zur Immunsuppression verabreicht (Immunsuppressiva).
Es werden verschiedene Formen der Organverpflanzung praktiziert:
gestielte Transplantation (mit erhaltener Gefäßverbindung)
freie Transplantation (ohne Gefäßanschluss)
Organtransplantation (freie Transplantation mit Gefäßanschluss)
Bei der gestielten Verpflanzung wird Gewebe innerhalb eines Organismus (autologe TX) an eine andere Körperstelle verlagert, wobei die zuführenden Arterien und abführenden Venen nicht durchtrennt werden. Der versorgende Gefäß-„Stiel“ bleibt also erhalten.
Zusatzinfo
Die gestielte Transplantation kann im Einzelfall auch als „Plastik“ bezeichnet werden, wenn der rekonstruierende oder kosmetische Effekt im Vordergrund steht (z. B. Nasenplastik).
Vorteil dieses Verfahrens ist, dass die Transplantate bei erhaltener Blutversorgung gut einheilen und nicht nekrotisch werden.
Die Anwendung wird dadurch eingeschränkt, dass das Ausmaß der Lageveränderung durch die Länge des chirurgisch mobilisierbaren Gefäßstiels begrenzt ist.
Zu den gestielten Transplantationen gehören z. B.:
Haut- und Muskelverschiebung
Darminterposition (z. B. Dickdarmhochzug ins Mediastinum zum Speiseröhrenersatz)
Omentum-majus-Plastik (Deckung eines Gewebedefekts mit dem großen Netz aus der Bauchhöhle)
Bei der Hautverschiebung werden Hautareale aus ihrer Umgebung durch spezielle Schnittführungen derart herausgelöst (mobilisiert), dass die Blutversorgung aus der Tiefe erhalten bleibt und dennoch eine gewisse Lageverschiebung möglich ist.
Klinische Anwendung Verschiebeplastiken der Haut sind z.B.:
Z-Plastik, V-Y- und Y-V-Plastik sind nach Art des Messerschnitts bezeichnete Korrektureingriffe, bei denen letztlich Länge auf Kosten von Breite (oder umgekehrt) gewonnen wird ( ▶ Abb. 14.1).
Auch die Hautverschiebungen beim Facelifting oder der Brustrekonstruktion werden als gestielte Plastiken bzw. Transplantationen bezeichnet.
Beim Schwenklappen und Rotationslappen wird ein Hautzipfel unter Erhaltung seiner Gefäßversorgung auf einen nahe gelegenen Hautdefekt geschwenkt. Beispiel ist die Deckung eines Dekubitalgeschwürs durch einen Schwenklappen, die sog. Schrudde-Plastik ( ▶ Abb. 14.2).
Abb. 14.1 V-Y-Plastik.
Abb. 14.1a V-förmige Hautinzision neben dem zu deckenden Hautdefekt.
Abb. 14.1b Verschiebung der Hautbrücke Richtung Wunddefekt.
Abb. 14.1c Als Resultat ergibt sich eine Y-förmige Naht neben dem gedeckten Defekt.
Abb. 14.2 Hautverschiebung. Durch Mobilisierung von Haut aus dem Gesäßbereich kann ein sakraler Dekubitus mit einem Rotationslappen gedeckt werden.
Funktionell unbedeutende Muskeln können mit erhaltenem Gefäßstiel innerhalb eines Körpers (autolog) verpflanzt werden, um defekte Muskeln in der Umgebung zu ersetzen oder chronisch entzündete Wundhöhlen auszufüllen.
Klinische Anwendung Die Muskelverschiebung hat verschiedene Einsatzgebiete:
Grazilisplastik: Der Schlankmuskel (M. gracilis) kann von der Oberschenkelinnenseite mitsamt Gefäßen und Nerven mobilisiert und z. B. um den Enddarm geschlungen werden, um dort einen defekten Schließmuskel zu ersetzen.
Muskelgewebe kann auch mitsamt der darüber liegenden Haut unter Erhaltung der versorgenden Gefäße als gestielter muskulokutaner Lappen zur Deckung ausgedehnter Weichteildefekte (innerhalb eines Organismus) verpflanzt werden. Bevorzugter Entnahmeort ist der große Rückenmuskel (Latissimus-dorsi-Lappen, ▶ Abb. 18.13).
Bei der freien Verpflanzung ist das transplantierte Organ von seiner ursprünglichen Gefäßversorgung völlig abgekoppelt. Am Ort der Einpflanzung wird das transplantierte Gewebe durch Diffusion und Kapillarneueinsprossung ernährt.
Ohne Gefäßanschluss können nur kleine bzw. dünne Gewebeanteile frei transplantiert werden. Größere Organe würden bei fehlendem Gefäßstiel ischämisch werden und nekrotisieren.
Klinische Anwendung Zu den freien Transplantationen gehören z.B.:
Das wichtigste freie Transplantat ist die Haut.
Spongiosaplastik: Hier wird körpereigener spongiöser Knochen entnommen (z. B. aus dem Beckenkamm) und durch Operation an anderer Stelle (gebrochene Extremität, Osteomyelitishöhle) eingebracht, um dort die knöcherne Durchbauung (Heilung) zu fördern.
Bandersatzplastik: Auch Defekte an Bändern und Sehnen lassen sich durch körpereigenes Material rekonstruieren, so z. B. mit dem funktionell unwichtigen M. palmaris longus aus dem Unterarm.
Zur Nerveninterposition bietet sich der N. suralis (Hautnerv am Unterschenkel) an.
Zusatzinfo
Nerventransplantation. Ein Nerventransplantat stellt immer nur eine Art „Wegweiser“ oder Leerkabel dar, in dem die Fortsätze der Nervenzellen nach peripher vorwachsen müssen. Dabei legen sie pro Tag etwa 1 mm zurück. Bei einer 10 cm langen Gewebeschädigung dauert es also mindestens 100 Tage, bis der Defekt überbrückt ist und eine Funktion wieder eintreten kann.
Die häufig vorkommende freie Hauttransplantation ist beispielsweise zur Deckung größerer Hautdefekte bei sekundär heilenden Wunden nach Exzision drittgradiger Brandwunden oder bei Hauttumoren indiziert.
Zusatzinfo
Transplantat. Steht nicht genügend eigene Haut zur Verfügung (z. B. bei ausgedehnten Verbrennungen), so kann zur vorübergehenden Deckung auch homologe (menschliche), heterologe (tierische, z. B. vom Schwein) oder künstliche Haut (alloplastisches Material, z. B. Epigard) Verwendung finden.
Hauttransplantate Abhängig von der Dicke des freien Hauttransplantats sind verschiedene Bezeichnungen gebräuchlich ( ▶ Abb. 14.3):
Vollhautlappen: Epidermis und Corium (= Kutis) werden in ihrer gesamten Dicke transplantiert.
Spalthautlappen (Meshgraft): Das Transplantat ist dünner und umfasst die Epidermis (oberflächliche Hautschicht) und Teile der Lederhaut (Corium). Spalthautlappen werden heute mit dem sog. Meshgraft-Verfahren gewonnen.
Thiersch-Lappen: Das Hauttransplantat nach Thiersch (deutscher Chirurg 1822–1895) besteht nur aus Epidermis. Die Schichtdicke beträgt etwa 0,3 mm.
Reverdin-Plastik: Kleine, flach mit dem Messer abgeschnittene Hautstückchen (Epidermis) werden auf granulierende Wundflächen aufgebracht.
Transplantierte Haut wächst nur an, wenn der Wundgrund feucht und gut durchblutet ist. Die Ernährung der Hautlappen erfolgt durch Diffusion (Flüssigkeitsaufnahme) und das Einwachsen von Zellen aus dem darunter liegenden Gewebe.
Myokutaner Lappen Dickere Lappen mit Muskulatur („myo“) würden bei freier Transplantation absterben und nekrotisch werden, weil der transplantierte Muskel unzureichend ernährt wird. Ein myokutaner Lappen muss also eine zusätzliche Blutversorgung durch Gefäßanastomosen erhalten (freie Transplantation mit Blutgefäßanschluss).
Abb. 14.3 Hauttransplantation. Bezeichnung des Transplantats nach der Schichtdicke. Bis zum Vollhautlappen ist eine freie Transplantation möglich. Dickere Lappen müssen mit Blutgefäßanschluss transplantiert werden.
Ein Meshgraft ist ein speziell hergerichtetes Spalthauttransplantat ( ▶ Abb. 14.4). Die gitternetzartigen Inzisionen (mesh, engl.: Netz) erlauben eine Dehnung des Hautlappens auf das 3- bis 6-Fache seiner Ausgangsgröße.
Abb. 14.4 Meshgraft.
Abb. 14.4a Das ca. 0,3 mm dünne Hauttransplantat wird als Rechteck mit einer Hautschneidemaschine (Dermatom) abgetragen.
Abb. 14.4b Dann wird das Transplantat auf einer speziellen Folie durch eine schneidende Walze gedreht, die ein netzartiges Schnittmuster in den Hautlappen stanzt.
Abb. 14.4c Danach kann das Transplantat auf ein Mehrfaches seiner ursprünglichen Größe gedehnt werden, was die Deckung großer Hautdefekte erlaubt.
Klinische Anwendung Das Meshgraft-Verfahren spart Spendergewebe (Haut) und findet Anwendung, wenn große Hautdefekte gedeckt werden sollen (z. B. bei ausgedehnten Verbrennungen).
Am Ort der Transplantataufbringung heilt der Meshgraft innerhalb von 1–2 Wochen ein ( ▶ Abb. 14.5).
Geeignete Entnahmestellen sind besonders die Oberschenkelstreckseite, der Rücken und die behaarte Kopfhaut (die Haare wachsen später wieder nach). Der Ort der Hautabtragung verschließt sich durch Granulation und Epithelialisierung, wobei Narben zurückbleiben.
Pflegepraxis
Verband. Der vom Operateur angebrachte Verband nach Meshgraft darf erst nach 5 Tagen auf ärztliche Anordnung erstmals gewechselt werden. Erfolgt der Verbandwechsel früher, besteht die Gefahr, dass das Transplantat mit dem Verbandmaterial abgelöst wird.
Abb. 14.5 Meshgraft. Klinisches Beispiel.
Abb. 14.5a Hautdefekt am Unterarm.
Abb. 14.5b Dieselbe Wunde 10 Tage nach Deckung mit einem Hauttransplantat (Meshgraft).
Abb. 14.5c Dieselbe Wunde 3 Monate später.
Bei der Transplantation parenchymatöser Organe (z.B. Niere, Leber oder Herz) müssen die zu- und abführenden Blutgefäße durchtrennt und im Empfängerorganismus wieder angeschlossen werden. Es handelt sich also um eine freie Transplantation mit Gefäßanschluss.
Der Begriff Transplantation wird mit „TX“ abgekürzt. NTX steht für Nierentransplantation ( ▶ Abb. 14.6), LTX für Lebertransplantation, HTX für Herztransplantation.
Abb. 14.6 Nierentransplantation. Die postoperative
Magnetresonanzangiografie (MRA) zeigt die transplantierte Niere im rechten Becken mit dem Gefäßanschluss an die Beckenarterien.
Die Organe werden vorwiegend von menschlichen hirntoten Spendern gewonnen (homologe Transplantation). Todesursache der Spender sind meistens Hirnblutungen oder Hirnverletzungen.
Von Multiorgantransplantation spricht man, wenn der Empfänger mehrere Organe gleichzeitig erhält (z. B. Niere und Pankreas bei diabetischer Nephropathie).
Die Organverpflanzung von einem Tier auf einen Menschen (heterologe Organtransplantation) hat nur bei wenig durchbluteten Geweben Erfolg (z. B. Herzklappe vom Schwein = Bioprothese), weil die Abstoßungsvorgänge bei diesen Organen von untergeordneter Bedeutung sind.
Die wenigen Versuche, parenchymatöse tierische Organe auf den Menschen zu transplantieren, sind bisher alle misslungen.
▶ Tab. 14.2 zeigt eine Übersicht der heutigen Transplantationsmöglichkeiten.
Organ/Gewebe |
Beispiel/Bemerkungen |
Transplantationen innerhalb eines Organismus (autolog) |
|
Haut |
Meshgraft |
Muskel |
Grazilisplastik |
Muskel-Haut-Lappen |
Latissimus-dorsi-Lappen |
Knochen |
Spongiosaplastik |
Sehne |
Bandersatzplastik |
Nerv |
Suralistransplantat |
Gefäß |
Venenbypass |
Großes Netz |
Omentum-majus-Plastik |
Darm |
Interposition bei Speiseröhrenkarzinom |
Transplantationen von Mensch zu Mensch (homolog) |
|
Augenhornhaut |
z. B. bei Verletzungen der Kornea |
Gehörknöchelchen |
bei Taubheit im Mittelohr |
Blutzellen |
von lebenden Menschen bei Leukämie |
Organtransplantation im engeren Sinne |
|
Niere |
80 % Funktion nach 5 Jahren |
Leber |
70 % Funktion nach 5 Jahren |
Herz |
70 % Funktion nach 5 Jahren |
Herz und Lunge |
bei schwerster pulmonaler Hypertension |
Lunge |
z. B. bei Lungenfibrose, Mukoviszidose |
Pankreas |
simultan mit Niere bei Diabetes |
Darm |
bei Kurzdarmsyndrom |
Stammzellen |
Gewebezüchtung (Tissue Engineering) |
Zusatzinfo
Nierentransplantation. Die NTX ist mit ca. 2 300 pro Jahr in Deutschland die mit Abstand häufigste Transplantation eines parenchymatösen Organes. 50 % erfolgen als Lebendnierenspende. Bei der Organentnahme beim Lebenden wird die laparoskopische OP-Technik bevorzugt.
Alle deutschen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, potenzielle Organspender der Vermittlungszentrale Eurotransplant zu melden.
Organentnahme von Verstorbenen Bei der Organentnahme von Verstorbenen (postmortaler Spender) gelten folgende Grundsätze:
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt (z. B. im Organspendeausweis) oder hat er einer Organentnahme widersprochen, so ist dieser Wunsch verbindlich.
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben, ist der nächste Angehörige zu einer Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gesetzlich berufen. Er hat dabei dessen mutmaßlichen Willen zu beachten.
Eine Organentnahme ist nur nach sicherer Feststellung des Hirntods zulässig.
Kriterium Hirntod Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der irreversible Ausfall des gesamten Gehirns (Hirntod) Voraussetzung für eine Organentnahme ist. Wichtige Organe wie der Kreislauf können auch nach dem Hirntod weiterarbeiten. Damit ist es möglich, Organe wie Niere, Herz oder Leber bei noch intakter Durchblutung zu entnehmen, was für ein gutes Transplantationsergebnis wichtig ist. Eine transplantationsfähige „Leichenniere“ stammt also von einem Verstorbenen („Hirntoten“) mit noch erhaltener Herz-Kreislauf-Funktion.
Zusatzinfo
Die Verfahrensrichtlinien zur Feststellung des Hirntods legt die Bundesärztekammer nach aktuellem Stand der Wissenschaft fest.
Organentnahme von Lebenden Die Lebendspende zwischen Verwandten oder emotional eng verbundenen Personen ist in Ausnahmefällen erlaubt, wenn kein geeignetes Leichenorgan zur Verfügung steht und die dafür zuständige Kommission zustimmt. Voraussetzung ist eine besonders umfassende Aufklärung von Spender und Empfänger. Bedeutung hat dieses Vorgehen v. a. bei der Spende einer Niere an einen nahen Verwandten.
Eurotransplant Die Stiftung Eurotransplant in Leiden (Holland) ist verantwortlich für die Zuteilung von Spenderorganen in 8 europäischen Ländern, darunter auch Deutschland. Die Organzuteilung erfolgt unabhängig von z.B. Wohnort, sozialem Status oder finanzieller Situation. Eurotransplant arbeitet eng mit der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) zusammen.
Matchliste Alle Organe eines postmortalen Spenders werden mit den erforderlichen Daten elektronisch in Leiden gemeldet. Eurotransplant prüft, welche Patienten von der Warteliste für das jeweilige Organ grundsätzlich geeignet sind. Dazu gibt es eine sog. Matchliste, in der Patientenprofile inklusive Blutgruppen und der Gewebsverträglichkeit (Histokompatibilität) von Spender und Empfänger verglichen werden.
Empfängerauswahl Anhand von organspezifischen Verteilungsregeln legt Eurotransplant fest, in welcher Reihenfolge geeignete Patienten das Organangebot erhalten. Bei der Organzuteilung (Allokation) spielen die Dringlichkeit und Erfolgsaussicht der Transplantation eine Rolle. Bei einem akut lebensbedrohlichen Organausfall (Herz, Lunge, Leber) steht die Dringlichkeit im Vordergrund. Wenn eine Ersatztherapie zur Verfügung steht (Niere: Dialyse, Pankreas: Insulingabe), hat die Gewebeübereinstimmung zwischen Spender und Empfänger eine höhere Bedeutung.
Benachrichtigung des Empfängers Der ausgesuchte Empfänger wird telefonisch benachrichtigt, um sich baldmöglichst im regionalen Transplantationszentrum vorstellen zu können. Anhand der Matchliste erhalten immer 2 Empfänger ein Organangebot. Der höher gelistete Patient erhält das „Erstangebot“, der folgende Patient das „Ersatzangebot“. Wird ein Angebot (aus welchen Gründen auch immer) abgelehnt, wird der nächste Patient in der Matchliste benachrichtigt.
Zusatzinfo
Hochdringliche Lebertransplantation. Für Patienten, die ohne Transplantation innerhalb weniger Tage sterben würden, kann bei Eurotransplant der Status „High Urgency“ (hohe Dringlichkeit) beantragt werden. Der Antrag muss nachvollziehbar begründet sein und wird überprüft. Ein High-Urgency-Empfänger erhält derzeit innerhalb von ca. 48 Stunden ein Spenderorgan aus einem der 8 Mitgliedsländer.
Beschleunigtes Vermittlungsverfahren Wenn die Organzuteilung an einen konkreten Patienten nicht innerhalb von ca. 30 Minuten gelingt, droht der Verlust des Spenderorgans durch Zeitverlust. Dann wird von der „patientengerichteten Allokation“ auf eine „zentrumsgerichtete Allokation“ umgeschwenkt. Das bedeutet, dass ein regionales Transplantationszentrum, in dessen Nähe sich das Spenderorgan befindet, aus seiner eigenen Warteliste den am besten geeigneten Empfänger auswählt. Diese Auswahlentscheidung muss dokumentiert und in der interdisziplinären Transplantationskonferenz begründet werden.
Organentnahme Die Organexplantation aus dem Spenderorganismus sollte von spezialisierten Operateuren vorgenommen werden, um eine operationsbedingte Schädigung der Organe zu vermeiden. Die Explantation wird deshalb von Ärzten eines Transplantationszentrums durchgeführt, die zu diesem Zweck in das entsprechende Krankenhaus kommen (Hubschrauber).
Organtransport Der Transport der entnommenen Organe zum Transplantationszentrum erfolgt schnellstmöglich, bei Bedarf mit einem Flugzeug oder Hubschrauber. Die Spenderorgane werden in Spezialbehältern bei +4 °C gekühlt. Dadurch lässt sich die Ischämiezeit (Haltbarkeit ohne Durchblutung) auf mehrere Stunden verlängern.
Definition
Die Stammzelltransplantation ist ein Verfahren zur Züchtung und Transplantation menschlicher Zellen. Aus Stammzellen entstehen während der natürlichen Entwicklung des Fetus die verschiedenen Gewebe des Körpers.
Stammzellen sind pluripotente Zellen, aus denen sich alle Körperzellen entwickeln lassen, auch im Labor. Die künstliche Entwicklung spezieller Zellen aus Stammzellen nennt man Tissue Engineering (Gewebezüchtung).
Ein therapeutischer Einsatz zur Behandlung erkrankter Organe befindet sich im Forschungsstadium. So werden Stammzellen zu Insulin produzierenden Zellen umgewandelt. Auch lassen sich Hirnzellen entwickeln, die bei M. Parkinson eingesetzt werden können. Theoretisch lassen sich aus Stammzellen ganze Organe züchten und Menschen klonen.
Auch der erwachsene Organismus verfügt über einige pluripotente Zellen. Diese adulten Stammzellen können entnommen und gezüchtet werden, um sie danach mit therapeutischer Zielsetzung zurück in den Spender zu transplantieren, was ethisch unproblematisch ist.
Ethisch umstritten ist die Forschung an embryonalen Stammzellen, weil das Ausgangsmaterial (Embryo) dabei verworfen wird.
Zusatzinfo
Nabelschnur. Es gibt bereits Firmen, die Stammzellen aus Nabelschnur einfrieren, um sie für das Neugeborene über Jahrzehnte zu konservieren. Damit steht körpereigenes pluripotentes Gewebe für das spätere Leben zur Verfügung, falls eine Erkrankung auftritt, die damit behandelt werden kann.
Die prä- und postoperative Versorgung von Organempfängern orientiert sich in erster Linie an den allgemeinen Maßnahmen der prä- und postoperativen Pflege (Kap. ▶ 9.3 und Kap. ▶ 9.5).
Anders als bei anderen Operationen wird dem Empfänger meist bereits vor der Transplantation die erste Dosis Immunsuppressiva verabreicht.
Nach der Verpflanzung muss die Funktionsfähigkeit des transplantierten Organs engmaschig kontrolliert und überwacht werden. So lässt sich früh erkennen, wie gut der Körper das neue Organ annimmt oder ob Anzeichen einer behandlungsbedürftigen Abstoßungsreaktion vorliegen ( ▶ Abb. 14.7.
Infektionsprophylaxe Bei transplantierten Patienten ist es besonders wichtig, Infekten vorzubeugen, da aufgrund immunsuppressiver Maßnahmen eine erhöhte Infektanfälligkeit besteht. In der Regel werden Organempfänger isoliert, um sie vor einer Infektion zu schützen. Risikobereiche für eine Infektion sind v.a. die Operationswunde, invasive Zugänge sowie die Atemwege. Striktes aseptisches Arbeiten und eine gute ▶ Pneumonieprophylaxe sind hier oberstes Gebot.
Körperpflege Die Körperpflege einschließlich der Mundpflege sollte besonders gründlich durchgeführt werden. Duschen ist dabei dem Baden vorzuziehen, um zu vermeiden, dass die Haut zu sehr aufweicht und Eintrittspforten für Keime entstehen. Die Haut ist möglichst intakt zu halten und entsprechend zu pflegen. Durch den Verzicht auf Nassrasuren und zu harte Zahnbürsten wird ebenfalls das Risiko von Mikroverletzungen gesenkt.
Ernährung Weiterhin sollte die Ernährung möglichst keimarm sein, d.h., dass der Organempfänger keine rohen oder halb rohen Eier-, Fleisch- und Fischspeisen zu sich nehmen sollte, Obst und Gemüse sind vor Verzehr sehr gründlich zu waschen. Gründliche Hygiene bei der Speisezubereitung sollte dabei selbstverständlich sein.
Psychische Betreuung Die psychische Betreuung des Empfängers ist bei der postoperativen Versorgung ein wichtiger Faktor. Besonders in der ersten Zeit nach der Transplantation empfinden die Empfänger das neue Organ oft als Fremdkörper. Auch Schuldgefühle gegenüber dem Spender und Ängste vor einer Organabstoßung sind möglich. Da dies einen großen Einfluss auf die Compliance des Patienten hat, muss der Patient frühzeitig psychologisch unterstützt werden.
Entlassungsmanagement Für ein Gelingen der Transplantation ist es wichtig, dass der Organempfänger Verantwortung für seine Gesundheit übernimmt. Dazu gehört nicht nur das Befolgen der Hygiene- und Ernährungsregeln, sondern auch, dass er Veränderungen seines Körpers erkennt – sie können Hinweis auf eine Abstoßungsreaktion sein. Täglich werden daher Blutdruck, Puls, Körpertemperatur und -gewicht ermittelt und im Patientenprotokoll dokumentiert. Der Patient wird von Ärzten und Pflegenden geschult, diese Werte selbstständig zu ermitteln und Auffälligkeiten zu erkennen. Zudem wird der Empfänger geschult, seine Medikamente nach Plan zu stellen und korrekt einzunehmen.
Leben nach der Transplantation Nach der Transplantation und entsprechender Erholungsphase können Transplantierte wieder aktiv am Leben teilnehmen. Sie können in den Beruf zurückkehren, Sport ausüben und eine Familie gründen. Nichtsdestotrotz ist ein verantwortungsbewusster Lebensstil unabdingbar. Dazu gehören u.a. die regelmäßige und genaue Medikamenteneinnahme, das Wahrnehmen von regelmäßigen Nachsorgeterminen, eine gesunde Ernährung und die Vermeidung von Infektionen.
Abb. 14.7 Pflege von Patienten nach Transplantation. Die wichtigsten Pflegemaßnahmen im Überblick.
(Abb. aus: I care Pflege. Thieme; 2020)
Wird das Spenderorgan von den Immunzellen des Empfängers als fremd erkannt, lösen sie eine Immunantwort aus, in deren Folge Entzündungen entstehen (T-Zellen bzw. T-Lymphozyten). Ein anderer Typ von Immunzellen (B-Zellen) bildet Antikörper, die sich gezielt gegen das Gewebe des transplantierten Organs richten. Dieser Prozess wird als Abstoßungsreaktionbezeichnet. Man unterscheidet verschiedene Formen:
Hyperakute Abstoßung:Wird das Transplantat bereits intraoperativ von Antikörpern des Empfängers angegriffen, spricht man von einer hyperakuten Abstoßungsreaktion und das Organ muss umgehend entfernt werden. Klinisches Zeichen einer hyperakuten Abstoßung ist eine schwere Durchblutungsstörung im Transplantat (Infarkte, Thromben, Einblutungen). Sie ist vor allem bei Nierentransplantationen gefürchtet, inzwischen aber sehr selten geworden.
Akute Abstoßung: Bei der akuten Form werden erst nach der Transplantation Antikörper gebildet. Die Abstoßungsreaktion entwickelt sich meist innerhalb der ersten 1–3 Monate nach der Verpflanzung. Sie lässt sich aber i.d.R. gut mit Immunsuppressiva behandeln. Symptome können Fieber, Abgeschlagenheit, Schmerzen im Bereich des Transplantats, Rückgang der Harnausscheidung, Ödeme, Appetitlosigkeit und Gewichtsabnahme sein.
Chronische Abstoßung: Auch nach Monaten und Jahren kann es noch zu einer Abstoßung des transplantierten Organs kommen (chronisches Transplantatversagen). Es kommt zu einer zunehmenden Funktionseinschränkung des transplantierten Organs bis hin zum vollständigen Funktionsverlust, z.B. Nierenversagen. Hier ist eine Behandlung meist nicht mehr möglich, sodass eine weitere Transplantation notwendig wird.
Merke
Bei Hinweisen auf eine Abstoßungsreaktion muss sofort Kontakt mit dem zuständigen Transplantationszentrum aufgenommen werden.
Medikamente, die eine Abstoßungsreaktion verhindern und therapieren, werden als Immunsuppressiva bezeichnet. Sie müssen nach einer Organtransplantation lebenslänglich eingenommen werden, wobei in der Frühphase mehr Immunsuppression notwendig ist als im Langzeitverlauf. Immunsuppressiva lassen sich in verschiedene Gruppen einteilen, die an unterschiedlichen Stellen ansetzen.
Glukokortikoide (z.B. Kortison) sind stark entzündungshemmend und verhindern die Signalübertragung zwischen den Zellen. Dadurch verhindern sie, dass neue Abwehrzellen gebildet werden.
Calcineurinhemmer (z.B. Ciclosporin, Tacrolimus) verhindern die Aktivität der T-Zellen.
Zellteilungshemmer: mTOR-Hemmer (z.B. Sirolimus, Everolimus) und DNA-Synthese-Hemmer (z.B. Mycophenolsäure, Azathioprin) stören die Zellteilung der T-Zellen und verhindern somit deren weitere Vermehrung.
Ist eine sehr starke Immunsuppression notwendig, kommen spezielle Antikörper (Anti-Thymozytenglobulin, Anti-Lymphozytenglobulin) zum Einsatz, die gezielt T- und B-Zellen zerstören.
Merke
Um eine Organabstoßung zu verhindern, müssen nach einer Transplantation lebenslang Immunsuppressiva eingenommen werden.
Nebenwirkungen Es besteht eine erhöhte Infektanfälligkeit, da das Immunsystem Bakterien, Viren und Pilze nicht mehr so effektiv bekämpfen kann. Weiterhin können Folgeerkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Osteoporose, Hypertonie, erhöhte Cholesterinwerte, Nierenschäden) und Beschwerden (z.B. Muskelschwäche, Magen-Darm-Probleme, vermehrtes Wachstum des Zahnfleisches) sowie ein erhöhtes Risiko für bestimmte Tumoren auftreten (z.B. Tumoren der Haut, der Niere, des Lymphsystems).
Keinesfalls sollte der Organempfänger frei verkäufliche Medikamente ohne ärztliche Rücksprache einnehmen.
Durch einen Unfall abgetrennte Gliedmaßen (Finger, Hände, Arme, Beine) können unter günstigen Voraussetzungen replantiert, d. h. durch operative Maßnahmen „wiederangepflanzt“ werden. Man unterscheidet:
Makroreplantation: Replantation abgetrennter Extremitätenabschnitte proximal des Hand- oder Fußskeletts.
Mikroreplantation: Die Amputationshöhe liegt weiter distal, also im Bereich von Hand oder Fuß. Eine Mikroreplantation muss mithilfe eines Operationsmikroskops durchgeführt werden.
Für eine Replantation geeignet sind glatte traumatische Abtrennungen (z. B. durch ein scharfes Messer). Schlechte Ergebnisse bringen Replantationsversuche bei ausgedehnten Weichteilzerstörungen (z. B. Abquetschungen durch Überfahrenwerden).
Zusatzinfo
Die Einheilungsquote liegt bei 50 %. Je proximaler die Amputationshöhe gelegen ist, desto schwieriger ist jedoch die Wiederherstellung eines guten funktionellen Ergebnisses.
Merke
Jede abgetrennte Gliedmaße ist vorerst so zu behandeln, als müsse sie replantiert werden.
Blutstillung Die Blutstillung darf nur mithilfe eines (möglichst sterilen) Kompressionsverbands und dem Hochlagern der verletzten Extremität erfolgen. Die Gliedmaße darf nicht „abgebunden“ werden, weil die daraus resultierende venöse Stauung zu einer vermehrten Blutung führt. Allenfalls ist eine kontrollierte Kompression mit einer Blutdruckmanschette erlaubt, die etwas über den systolischen Blutdruck aufgepumpt werden muss ( ▶ Abb. 3.1).
Pflegepraxis
Wundbehandlung. Eine verletzte Extremität dürfen Sie bei einer Blutung niemals „abbinden“. Bei lebensbedrohlicher Blutung lagern Sie die verletzte Extremität hoch und legen einen zirkulären Druckverband an, wenn keine Blutruckmanschette zur Verfügung steht.
Amputat Das Amputat muss gefunden werden, um es schnellstmöglich mit dem Verletzten oder in einem gesonderten Transport in die Klinik zu transportieren. Eine telefonische Anmeldung sollte schon vor dem Transport erfolgen.
Das Amputat wird, so wie es ist, in sterile Kompressen und dann in eine saubere Plastiktüte eingepackt ( ▶ Abb. 14.8). Die verschlossene 1. Tüte kommt in eine 2. Tüte, wobei die 2. Tüte mit einer Wasser-Eis-Mischung gefüllt werden sollte. Die dadurch bewirkte Kühlung verlängert die Ischämiezeit (Haltbarkeit) des Amputats auf mehrere Stunden.
Pflegepraxis
Fehler vermeiden. Grundsätzlich gilt bei der Primärversorgung:
abgetrennte Gliedmaße nicht in Wasser oder Infusionslösung einlegen (führt zu Quellung in den kleinen Blutgefäßen mit der Folge späterer Thrombosierung)
abgetrennte Gliedmaße darf niemals direkt mit Eis in Berührung kommen (führt zu Kälteschäden)
Abb. 14.8 Richtiger Transport des Amputats. Die abgetrennte Gliedmaße wird in einer sterilen Kompresse trocken eingewickelt (1) und in einer Plastiktüte verschlossen (2). Diese 1. Tüte wird in eine 2. mit kaltem Wasser und Eiswürfeln gefüllte Tüte eingelegt (3) und in einer Kühlbox transportiert (4).
Replantationstechnik Nach Säuberung von Amputat und Stumpf werden die anatomischen Strukturen auf beiden Enden präpariert und danach operativ zusammengefügt.
Nachbehandlung Die replantierte Extremität wird auf einer Schiene für einige Tage ruhiggestellt. Danach erfolgen vorsichtige Bewegungsübungen nach ärztlicher Anordnung.
Pflegepraxis
Durchblutung. Die tägliche Kontrolle der Finger bzw. Zehen auf ausreichende Durchblutung, Motorik und Sensibilität (DMS-Kontrolle) ist zwar Aufgabe des Arztes, sollte jedoch auch von den Pflegenden regelmäßig durchgeführt werden.
Komplikationen Neben der Infektion ist die Thrombose der anastomosierten Blutgefäße die häufigste Komplikation.