Die geheimen Regeln des Strafprozesses

Zuletzt fasse ich die im Text angeführten Regeln für Sie noch einmal zusammen:

Regel Nr. 1 : Der schuldige Angeklagte hat kein Interesse an einem gerechten Urteil.

Regel Nr. 2 : Richter sollen schnell und oberflächlich und nicht langsam und gründlich arbeiten.

Regel Nr. 3 : U-Haft schafft Rechtskraft.

Regel Nr. 4 : Anklagen führen zu 99 Prozent zur Eröffnung des Hauptverfahrens.

Regel Nr. 5 : Der Angeklagte darf lügen und tut es oft auch.

Regel Nr. 6 : Bestreiten des Angeklagten wird als Schutzbehauptung abgetan.

Regel Nr. 7 : Jeder Mensch ist ein potenzieller Straftäter.

Regel Nr. 8 : Wenn der Konfliktverteidiger Schiffe-Versenken spielt, ist oft der Einzige, den er versenkt, der eigene Mandant.

Regel Nr. 9 : Mit dummdreisten Ausreden macht der Angeklagte es nur schlimmer.

Regel Nr. 10 : Schlechtes Benehmen wird strafschärfend berücksichtigt.

Regel Nr. 11 : Die Unschuldsvermutung kann man vergessen.

Regel Nr. 12 : Die meisten Angeklagten sind tatsächlich schuldig.

Regel Nr. 13 : Richter sind praktisch immer befangen.

Regel Nr. 14 : Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht mehr.

Regel Nr. 15 : Der Richter steuert das Gutachtenergebnis durch Auswahl des Sachverständigen.

Regel Nr. 16 : Der Richter entscheidet wie ein kleiner Gott alleine, was die Wahrheit ist.

Regel Nr. 17 : Der Erledigungsdruck führt zur Ablehnung von Beweisanträgen.

Regel Nr. 18 : Richter glauben in der Regel den Aussagen von Polizisten.

Regel Nr. 19 : Je mehr Vorstrafen ein Angeklagter hat und je schwerwiegender ein Delikt ist, desto geringer sind seine Chancen auf einen Freispruch, unabhängig von seiner Schuld im Einzelfall.

Regel Nr. 20 : Die Verteidigungsstrategie des Säens von Zweifeln und des anschließenden Berufens auf »in dubio pro reo« geht nur selten auf.

Regel Nr. 21 : Die Armen hängt man, die Reichen lässt man laufen.

Regel Nr. 22 : Innerhalb des Strafrahmens kann der Richter die Strafe nach eigenem Gutdünken bestimmen.

Regel Nr. 23 : Ins Urteil kommen nur die von der Rechtsprechung anerkannten Strafzumessungsgründe.

Regel Nr. 24 : Strafen müssen oft nicht abgesessen werden.

Regel Nr. 25 : Einfache Fälle zieht der Strafrichter vor, komplizierte lässt er liegen.